Hallo,
habe eine kurze Frage zum Widerrufsrecht bei privaten Ferngeschäften:
Kann ich als Sohn, einen Vertrag, den mein Vater geschlossen hat, in dessen Auftrag widerrufen ("i.A." vor meiner Unterschrift)? Oder gilt der Widerruf nur, wenn er persönlich unterschreibt?
Danke schonmal für alle Meinungen.
Widerrufsrecht im Auftrag?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
*Oder gilt der Widerruf nur, wenn er persönlich unterschreibt?*
Ein Widerruf muß nicht unterschrieben werden. Er muß lediglich von der Person efolgen, die den Vertrag geschlossen hat.
*habe eine kurze Frage zum Widerrufsrecht bei privaten Ferngeschäften:*
Bei einem Vertrag zwischen Privatpersonen gibt es in der Regel kein Widerrufsrecht, es sei denn, ein solches ist ausdrücklich eingeräumt worden.
Sorry, ich meinte das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften.
Konkret hat er sich scheinbar am Telefon eine unnötige Tarifumstellung von der Telekom aufschwatzen lassen. Oder die habens einfach von sich aus umgestellt. So ganz klar ist die Lage noch nicht.
Naja, dann schick ich den Widerruf sicherheitshalber nochmal raus und lass vorher meinen Vater unterschreiben.
Er hat mich halt gebeten, das für ihn zu machen. Aber dann muss ich ihn wohl doch mal wieder besuchen fahren.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
29 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
28 Antworten