Hallo zusammen,
angeblich soll über ein Smartphone ein Abo-Vertrag abgeschlossen worden sein.
Auf der HP des Anbieters steht:
"Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Du kannst unbegrenzt viele Videos im ...-Abo für 4,99 €/Woche herunterladen zzgl. der WAP/GPRS/UMTS-Kosten deines Mobilfunkanbieters. Abbestellung jederzeit auch per SMS möglich, sende dazu „TOTAL STOP" an ... Hotline ... und ...@... Abgerechnet wird über deine Handynummer, welche dazu übermittelt wird. Diese Einwilligung kannst du jederzeit durch Senden einer SMS mit dem Inhalt „TOTAL WIDERRUF" an ... oder per Email mit Angabe der Telefonnummer an ...@... widerrufen."
In den AGB steht:
„Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zum Erhalt von Informationen bezüglich der Produkte von (Firmenname) zu widerrufen. Hierzu genügt eine entsprechende E-Mail an ...@... mit der Angabe der Mobilfunknummer des Kunden und des Widerrufs."
Des Weiteren steht in den AGB:
„Ein Widerrufsrecht besteht bei den derzeit angebotenen (Firmennamen) Produkten nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB
nicht."
Was denn nun? Besteht jetzt ein Widerrufsrecht oder nicht?
Ein Widerruf bedeutet doch, dass man von dem Vertrag zurücktritt, ohne irgendwelche Kosten tragen zu müssen, oder!?
Sind diese AGB überhaupt rechtswirksam? Wenn nein, dann ist doch von vornherein ein Abo-Vertrag nie zustande gekommen, oder!?
Wenn notwendig, weitere Auszüge aus den AGB können nachgereicht werden.
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU
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Widerrufsrecht oder doch keins?
8. Mai 2012
Thema abonnieren
Frage vom 8. Mai 2012 | 07:06
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 11x hilfreich)
Widerrufsrecht oder doch keins?
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#1
Antwort vom 8. Mai 2012 | 12:57
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Besteht jetzt ein Widerrufsrecht oder nicht? <hr size=1 noshade>
Vorab: mit dem ersten Hinweis meint der Anbieter vermutlich eher, daß der Vertrag jederzeit kündbar ist.
Ob ein Widerrufsrecht (noch) besteht, ist so unklar.
Fraglich ist, ob die Voraussetzungen des §312d III BGB erfüllt sind.
Ebenso fraglich ist, ob der Anbieter hinreichend und korrekt über das Bestehen eines solchen Widerrufsrechts belehrt hat.
Anhand der Tatsache, daß der Anbieter sich hier auf §312d IV (1) BGB bezieht (kein Widerrufsrecht bei kundenspezifischen Leistungen, völlig unpassend), könnte man wohl davon ausgehen, dies sei nicht erfolgt.
Dann wäre ein Widerrufsrecht, unabhängig von irgendwelchen Fristen, noch nicht erloschen.
quote:<hr size=1 noshade>Sind diese AGB überhaupt rechtswirksam? Wenn nein, dann ist doch von vornherein ein Abo-Vertrag nie zustande gekommen, oder!? <hr size=1 noshade>
Wenn die AGB unwirksam sind, wäre ein Vertrag ohne Einbeziehung der AGB zustande gekommen.
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