Guten Abend in die Runde,
mein Verein muss einen Vertrag mit einem Dienstleister außerordentlich kündigen, da Leistungen nicht vertragsgerecht erbracht werden, bzw. das Vertrauensverhältnis zerstört ist.
Ich habe gelesen, dass der Verein 14 Tage ab Kenntnis des Kündigungsgrundes hat, um zu kündigen.
Hat der Dienstleister auf seiner Seite auch eine Widerspruchsfrist?
Diese wäre für uns ja zu beachten, bevor wir einen Vertrag mit einem neuen Dienstleister für die gleiche Leistungserbringung abschließen. Dies müsste dennoch zeitnah geschehen, da die außerordentliche Kündigung ja fristlos ist?
Vielen Dank im Voraus, wenn jemand helfen kann!
-- Editiert von Engelbert1406 am 08.09.2021 17:17
Widerspruchsfrist gegen außerordentliche Kündigung eines Dienstleistungsvertrages?
8.9.2021
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Frage vom 8.9.2021 | 17:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruchsfrist gegen außerordentliche Kündigung eines Dienstleistungsvertrages?
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#1
Antwort vom 8.9.2021 | 22:21
Von
Status: Unbeschreiblich (100040 Beiträge, 37016x hilfreich)
ZitatIch habe gelesen, :
Wo?
Zitatda Leistungen nicht vertragsgerecht erbracht werden, bzw. das Vertrauensverhältnis zerstört ist. :
Und das wurde gerichtsfest abgemahnt?
ZitatDiese wäre für uns ja zu beachten, bevor wir einen Vertrag mit einem neuen Dienstleister für die gleiche Leistungserbringung abschließen. :
Nö, wenn man die Leistung die nicht erbracht wird tatsächlich benötigt ist das erst mal nict so relevant.
ZitatDies müsste dennoch zeitnah geschehen, da die außerordentliche Kündigung ja fristlos ist? :
Keine Ahnung, macht man denn eine außerordentliche Kündigung oder eine außerordentliche fristlose Kündigung?
ZitatHat der Dienstleister auf seiner Seite auch eine Widerspruchsfrist? :
So gesehen ja, denn er könnte dagegen klagen. Diese Frist endet am 31.12.2024
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