Widerspruchsrecht - Begriffsfragen zu Vertrag

12. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.04.2012 18:12:34
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 67x hilfreich)
Widerspruchsrecht - Begriffsfragen zu Vertrag

Hallo,
in einem Vertrag kann ich den Vertrag widerrufen,
indem ich innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufe
oder (!) Lehrmaterial zurück sende.
Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners,
also nicht von mir!
Was passiert, wenn die zurückgeschickten Unterlagen angeblich nicht eingegangenen sind,
ist trotzdem der Widerruf, also der Rücktritt vom Vertrag gültig?
Danke.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Was passiert, wenn die zurückgeschickten Unterlagen angeblich nicht eingegangenen sind


Für den Zugang dürftest du wohl beweispflichtig sein.

Selbst wenn man konstruieren könnte, daß für einen ordnungsgemäßen Widerruf nur das Absenden (und nicht der Zugang) maßgeblich ist (das weiß ich nicht sicher), müßtest du immer noch das Absenden beweisen können.

quote:
ist trotzdem der Widerruf, also der Rücktritt vom Vertrag gültig


Wenn du überhaupt nichts beweisen kannst, hilft dir das nicht, wenn aus Sicht eines allwissenden Beobachters ein wirksamer Widerruf vorliegen würde.



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