Hallo,
in einem Vertrag kann ich den Vertrag widerrufen,
indem ich innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufe
oder (!) Lehrmaterial zurück sende.
Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners,
also nicht von mir!
Was passiert, wenn die zurückgeschickten Unterlagen angeblich nicht eingegangenen sind,
ist trotzdem der Widerruf, also der Rücktritt vom Vertrag gültig?
Danke.
Widerspruchsrecht - Begriffsfragen zu Vertrag
12. Juli 2010
Thema abonnieren
Frage vom 12. Juli 2010 | 07:56
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 67x hilfreich)
Widerspruchsrecht - Begriffsfragen zu Vertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Juli 2010 | 13:41
Von
Status: Praktikant (924 Beiträge, 349x hilfreich)
quote:
Was passiert, wenn die zurückgeschickten Unterlagen angeblich nicht eingegangenen sind
Für den Zugang dürftest du wohl beweispflichtig sein.
Selbst wenn man konstruieren könnte, daß für einen ordnungsgemäßen Widerruf nur das Absenden (und nicht der Zugang) maßgeblich ist (das weiß ich nicht sicher), müßtest du immer noch das Absenden beweisen können.
quote:
ist trotzdem der Widerruf, also der Rücktritt vom Vertrag gültig
Wenn du überhaupt nichts beweisen kannst, hilft dir das nicht, wenn aus Sicht eines allwissenden Beobachters ein wirksamer Widerruf vorliegen würde.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.241
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
32 Antworten
-
1 Antworten
Top Vertragsrecht Themen
-
28 Antworten