Widersprüchliche Angaben Mobilfunkvertrag vs. Kündigung

26. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Svavar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widersprüchliche Angaben Mobilfunkvertrag vs. Kündigung

Folgendes Szenario:

Ich hatte meinen Mobilfunkvertrag (Vertragsbeginn: 11.07.2018) am 31.01.2022 zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Gemäß der neuen Gesetzeslage nach einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten wäre der nächstmögliche Kündigungstermin 28.02.2022.

Unglücklicherweise wurde mein Tarif auf meinen Wunsch innerhalb der 24 Monate einmal am 25.03.2020 umgestellt. Der Mobilfunkanbieter bestätigte mir die Kündigung deshalb erst zum 10.07.2022.

Die Angaben des Mobilfunkanbieters sehen wie folgt aus:

1.) Auf der Rechnung steht:
- Vertragsbeginn: 11.07.2018
- Mindestvertragslaufzeit: 10.07.2022
- Kündigungsfrist: 3 Monate
- Kündigungseingang bis 10.04.2022

2.) In einem separaten Bestätigungsschreiben der Tarifumstellung steht:
- ... Sie haben sich für eine 24-monatige Verlängerung Ihres Mobilfunk-Vertrages ab dem 11.07.2020 unter Einbeziehung ... entschieden. Nach Ablauf ...
- Bestelldetails: Neuer Tarif mit Mindestvertragslaufzeit von 24 Monate ab 25.03.2020 bis 24.03.2022.

So nun zwei Fragen:

1.) Kann man die Kündigung zum 28.02.2022 rechtlich so begründen, da die Angabe auf der Rechnung mit "Vertragsbeginn" widersprüchlich formuliert ist?
ODER
2.) Gemäß Bestätigungsschreiben der Tarifumstellung wurde der Vertrag zwar um 24 Monate verlängert, aber der Tarif selbst per sofort verlängert und läuft deshalb schon früher aus als der eigentliche Vertrag. Bedeutet: Ich hätte ab 24.03.2022 zwar noch Vertrag aber keinen Tarif.

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119985 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Svavar):
1.) Kann man die Kündigung zum 28.02.2022 rechtlich so begründen, da die Angabe auf der Rechnung mit "Vertragsbeginn" widersprüchlich formuliert ist?

Wo ist das was widersprüchlich formuliert?
Der Vertragsbeginn ist doch wohl unzweifelhaft das genannte Datum, genau wie das Ende der Mindestvertragslaufzeit



Zitat (von Svavar):
Bedeutet: Ich hätte ab 24.03.2022 zwar noch Vertrag aber keinen Tarif.

Zum einen wäre das ja überhaupt nicht schlimm.
Zum anderen, wird diese Theorie nicht zutreffen, da alle mir bekannten Anbieter entsprechende Klauseln haben, die das verhindern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2328 Beiträge, 363x hilfreich)

Also ich sehe das so, dass die Angaben auf der Rechnung falsch sind.

Die Mindestvertragslaufzeit endet gemäß der Auftragsbestätigung der Vertragsanpassung am 24.3.2022.
Mit 3 Monaten Kündigungsfrist war die Kündigung am 31.12.2021 zu spät so dass der nächstmögliche Zeitpunkt für das Vertragsende der 24.4.2022 sein müsste.

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