Hallo liebe Community,
wir haben am 13.10.22 einen Mietvertrag zum 01.11.22 unterschrieben.
Durch unseren Vermieter wurde uns einvernehmlich ausnahmsweise eine Kündigungsfrist mit einem Monat eingeräumt. Die Kündigung der bisherigen Wohnung haben wir am 15.10.22 mit Wirkung zum 15.11.22 abgegeben.
Der bisherige Stromlieferant kann an der neuen Adresse nicht liefern.
In den AGB's steht, dass man bei Umzug mit einer Frist von sechs Wochen kündigen kann. Wenn diese morgen per Fax eingeht, ist das der 28.11.2022. (Shell Energy)
Im gleichen Punkt steht auch, dass man den Umzug in der Regel zehn Werktage vor dem Umzug mitteillen muss, damit eine Ab-/Ummeldung ermöglicht werden kann.
Wie ist das jetzt bei den sechs Wochen? Wofür muss zwei Wochen nach dem Umzug noch gezahlt werden, wenn man keinen Strom mehr verbraucht?
Würde mich über ein paar Antworten sehr freuen, um keine Fehler zu machen.
Vielen Dank schonmal.
Wie genau und am besten Strom kündigen?
16. Oktober 2022
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Frage vom 16. Oktober 2022 | 17:16
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie genau und am besten Strom kündigen?
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2022 | 18:56
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
Rufen sie an, die sind in der aktuellen Zeit froh für jeden Kunden den sie los sind
#2
Antwort vom 17. Oktober 2022 | 12:44
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatRufen sie an, die sind in der aktuellen Zeit froh für jeden Kunden den sie los sind :
...die wollen Kunden loswerden, die bezahlen, aber für die sie keine Leistung mehr erbringen?
...an den TE: Ich denke, die Kündigungsfrist wird einzuhalten sein, auch wenn man keinen Strom mehr bezieht.
...Euer Vermieter hätte ja auch bis zum Ablauf der "offiziellen" Kündigungsfrist (3 Monate?) weiter von Euch Miete verlangen können, obwohl ihr schon in einer neuen Wohnung wohnt und Ihr von ihm praktisch keine Leistung mehr bekommt (tut er ja auch -mehr oder weniger- für 15 Tage).
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Oktober 2022 | 13:00
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
Zitat...die wollen Kunden loswerden, die bezahlen, aber für die sie keine Leistung mehr erbringen? :
Ja. Jeder Stromversorger ist froh um jeden Kunden, den er nicht mehr zu alten Konditionen beliefern muss, da der Strom viel mehr wert ist, als er vom Kunden bekommt.
Das mit dem "Keine" Leistung stimmt beim Strom so nicht...
#4
Antwort vom 18. Oktober 2022 | 02:38
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Lass mich zuerst die von Dir nicht gestellte Frage, warum Du noch zahlen sollst beantworten. Nämlich weil Du die Kündigungsfrist nicht eingehalten hast.
Gut möglich, dass der bisherige Versorger nicht so schnell den Anschluss frei geben kann und Zahlungen an den "Rückfallversorger" leisten muss. Auf jeden Fall wird es sich "nur" um die Grundgebühr handeln. Die ist nicht so hoch, dass man daran zu knappern hätte. (Hoffentlich)ZitatWofür muss zwei Wochen nach dem Umzug noch gezahlt werden, wenn man keinen Strom mehr verbraucht? :
Fertige aber am Tag des Auszugs, bzw. der Schlüsselrückgabe ein Bild das die Zählernummer und Zählerstand dokumentiert. Den Zählerstand meldes Du schriftlich an den ex-Versorger und forderst zu baldmöglichsten Vertragsbeendigung und Erstellung der Schlussrechnung auf. Vergiss nicht, die neue Anschrift mitzuteilen, damit Dich die Schlussrechnung auch erreicht.
VG
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