Wie sieht es mit allgemeinen Widerruf aus, nach Unterschrift eines Vertrages ?

13. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
sideboy
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie sieht es mit allgemeinen Widerruf aus, nach Unterschrift eines Vertrages ?

Hallo zusammen,

meine Frau hat einen sog. Vertrag (Blättchen) unterschrieben.

Es geht in dem Vertrag darum, das auf einem Anhänger von Ihrer Firma Werbung plaziert werden soll.

Nachdem wir das nun durchrechnet haben sind wir überein gekommen den Vetrag das Angebot nicht in Aspruch nehmen zu wollen. Auf dem Blättchen steht aber nichts von Widerrufrecht etc. ? AGB´s stehen auf der Rückseite.

Es gibt doch immer ein Widerrufsrecht von 2 Wochen sehe ich das richtig ?

Kann ich den Vetrag nun einfach schriftlich per Einschreiben kündigen?

Habe den Vermittler angerufen und der wurde natürlich patzig am Telefon und meinte ob Sie da so einfach rauskommen.... Na ja das sagt doch schon alles.

Bitte um Hilfe

Gruss
Thomas
in dem Sie für Werbung von Ihrer Firma auf einem Anhänger

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Es gibt doch immer ein Widerrufsrecht von 2 Wochen sehe ich das richtig ?

Nein

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#2
 Von 
sideboy
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein bisschen genauer wäre schon hilfreich gewesen.

Was ist soetwas denn gesetzlich geregelt ? Habe leider nichts dazu gefunden.

Kommt man da nun raus oder keine Chance ?

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Es gibt nicht in allen Rechtsbereichen Widerrufsrecht - schon gar nicht bei Verträgen zwischen Kaufleute (gewerblich). Es gibt lediglich ein Widerrufs im Fernabsatz.

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Es gibt lediglich ein Widerrufs im Fernabsatz.


Naja, in ein paar wenigen anderen Faellen schon auch noch, hier aber wirklich nicht.

quote:
Was ist soetwas denn gesetzlich geregelt ?


Ein Recht, das es nicht gibt, ist auch nirgends geregelt. Gesetze regeln nur tatsaechlich vorhandene Rechte und Pflichten.

Gruss
CAM

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#5
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Dass immer noch viele Leute dies denken...

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#6
 Von 
sideboy
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es steht hinten ganz klein in den AGB´s in etwas der Wortlaut:

Ein Widerrufrecht besteht nicht bei Haustürgeschäften in gewerblicher Art etc. !

Heist das nun das man dort nicht mehr rauskommt, oder wie darf ich das verstehen ?

Übrigens auf die AGB´s wurde nicht hingewiesen, das diese in klein auf der Rückseite stehen.


Klärt mich doch mal bitte auf.

Danke im voraus !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

'Heist das nun das man dort nicht mehr rauskommt, oder wie darf ich das verstehen ?'

Genau so ist es.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Höchstens wenn der fragliche Anhänger nicht mehr vorhanden ist evtl...

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