Wiederrufsrecht Vertrag

16. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
bloodyscorpion
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)
Wiederrufsrecht Vertrag

Ich habe am 10.04.13 einen Anruf von 1&1 erhalten ob ich nicht eine Allnet Flat + Handy haben möchte. ich könnte diese auch erst einen Monat lang Testen ( mit handy ) und mich entscheiden...

soweit so gut

Jedoch habe ich in dieser Zeit das handy nie erhalten.1&1 hat es zwar mal Versendet, da ich aber nicht zu Hause war haben die das paket an 1&1 zurück gesendet. Da ich kein Handy erhalten habe, bin ich davon ausgegangen das ich nichts mehr von 1&1 bekomme. Somit habe ich meinen alten Vertrag ( mobilcom) verlängert.

Heute schaue ich in mein Briefkasten und sehe ein Brief von 1&1. Darin wird mir mitgeteilt das ich jetzt einen Zwei Jahresvertrag mit 1&1 habe und jeden monat 30€ abgebucht werden. Zwecks dem fehlenden Handy sollte ich mich bei 1&1 melden....

Ich sehe mich hier sehr verarscht da ich jetzt natürlich 6 tage über der "testphase" liege. Im Kundencenter meinte man: " ja pech gehabt 6 Tage über Probe hinaus kein wiederufsrecht"

Hab ich den garkeine Chance aus diesen nicht gewollten Vertrag vorzeigtig auszusteigen?
Bitte um Hilfe

Mfg

Manuel M.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Es gab keinen Paketschein bei dir im Briefkasten?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
bloodyscorpion
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)

doch es war ein abholschein im briefkasten! Jedoch war ich beruflich verhindert und die haben dann das Packet wieder an 1%1 zurück geschickt...

Habe auch mit dem kundenservice gesprochen vor zwei wochen und der hat gemeint die schicken es wieder geil raus... aber wie gesagt bis heute nichts....

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#3
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2377 Beiträge, 1104x hilfreich)

Handy zurückgeschickt ist doch ein Widerruf...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Keep Cool!
Du hast weder Handy noch SIM-Karte. Ohne Leistung keine Gebühren. Einfach zurückbuchen und 1&1 per Fax oder Einschreiben informieren, das die Handyrücklieferung als Widerruf zu betrachten ist und das damit auch die Einzugsermächtigung nicht mehr gilt. Die haben keine Chance, auch wenn die nerven sollten.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

In diesem Fall würde ich mich auch auf ein ausgeübtes Widerrufsrecht beziehen, um diese komische Konstellation aufzulösen. Und zwar zum Zeitpunkt, als es zurückging. Dass es versehentlich nicht abgeholt wurde, du beruflich verhindert warst, das hast du denen bisher nicht geschrieben?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 17.05.2013 07:21

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#6
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
doch es war ein abholschein im briefkasten! Jedoch war ich beruflich verhindert und die haben dann das Packet wieder an 1%1 zurück geschickt...


Könnte man daraus nicht Annahmeverzug konstruieren?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

quote:
Könnte man daraus nicht Annahmeverzug konstruieren?

Nicht zwangsweise. Nur in der Kombination, dass man beruflich verhindert war, es aber unbedingt zu wollen.
Wenn man es nicht abgeholt hat, weil man es nicht mehr wollte, wäre das ja die willensbekundung für einen Widerruf. So sehe ich das zumindest.

Grenzwertig, so zu argumentieren, denn das bedeutet etwas zu schummeln.

Aber Telekomiker sind allsamt grenzwertig und diese azugenscheinliche Abofalle ist auch grenzwertig. Wieso also auch als Kunde dann nicht grenzwertig sein?

Davon ab: Der eigentliche Sinn des Widerrufsrecht ist es, das Produkt testen zu können. Das war hier nicht möglich aufgrund widriger Umstände.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 17.05.2013 13:03

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

quote:
Könnte man daraus nicht Annahmeverzug konstruieren?
Selbst wenn - das Widerrufsrecht wird damit nicht ausgehebelt. Die Diskussion würde ich auch gar nicht führen wollen. Keep it simple - Auf Widerruf hinweisen sollte reichen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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