Ich habe am 10.04.13 einen Anruf von 1&1 erhalten ob ich nicht eine Allnet Flat + Handy haben möchte. ich könnte diese auch erst einen Monat lang Testen ( mit handy ) und mich entscheiden...
soweit so gut
Jedoch habe ich in dieser Zeit das handy nie erhalten.1&1 hat es zwar mal Versendet, da ich aber nicht zu Hause war haben die das paket an 1&1 zurück gesendet. Da ich kein Handy erhalten habe, bin ich davon ausgegangen das ich nichts mehr von 1&1 bekomme. Somit habe ich meinen alten Vertrag ( mobilcom) verlängert.
Heute schaue ich in mein Briefkasten und sehe ein Brief von 1&1. Darin wird mir mitgeteilt das ich jetzt einen Zwei Jahresvertrag mit 1&1 habe und jeden monat 30€ abgebucht werden. Zwecks dem fehlenden Handy sollte ich mich bei 1&1 melden....
Ich sehe mich hier sehr verarscht da ich jetzt natürlich 6 tage über der "testphase" liege. Im Kundencenter meinte man: " ja pech gehabt 6 Tage über Probe hinaus kein wiederufsrecht"
Hab ich den garkeine Chance aus diesen nicht gewollten Vertrag vorzeigtig auszusteigen?
Bitte um Hilfe
Mfg
Manuel M.
-----------------
""
Wiederrufsrecht Vertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



Es gab keinen Paketschein bei dir im Briefkasten?
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
doch es war ein abholschein im briefkasten! Jedoch war ich beruflich verhindert und die haben dann das Packet wieder an 1%1 zurück geschickt...
Habe auch mit dem kundenservice gesprochen vor zwei wochen und der hat gemeint die schicken es wieder geil raus... aber wie gesagt bis heute nichts....
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Handy zurückgeschickt ist doch ein Widerruf...
-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
Keep Cool!
Du hast weder Handy noch SIM-Karte. Ohne Leistung keine Gebühren. Einfach zurückbuchen und 1&1 per Fax oder Einschreiben informieren, das die Handyrücklieferung als Widerruf zu betrachten ist und das damit auch die Einzugsermächtigung nicht mehr gilt. Die haben keine Chance, auch wenn die nerven sollten.
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
In diesem Fall würde ich mich auch auf ein ausgeübtes Widerrufsrecht beziehen, um diese komische Konstellation aufzulösen. Und zwar zum Zeitpunkt, als es zurückging. Dass es versehentlich nicht abgeholt wurde, du beruflich verhindert warst, das hast du denen bisher nicht geschrieben?
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 17.05.2013 07:21
quote:
doch es war ein abholschein im briefkasten! Jedoch war ich beruflich verhindert und die haben dann das Packet wieder an 1%1 zurück geschickt...
Könnte man daraus nicht Annahmeverzug konstruieren?
-----------------
""
quote:
Könnte man daraus nicht Annahmeverzug konstruieren?
Nicht zwangsweise. Nur in der Kombination, dass man beruflich verhindert war, es aber unbedingt zu wollen.
Wenn man es nicht abgeholt hat, weil man es nicht mehr wollte, wäre das ja die willensbekundung für einen Widerruf. So sehe ich das zumindest.
Grenzwertig, so zu argumentieren, denn das bedeutet etwas zu schummeln.
Aber Telekomiker sind allsamt grenzwertig und diese azugenscheinliche Abofalle ist auch grenzwertig. Wieso also auch als Kunde dann nicht grenzwertig sein?
Davon ab: Der eigentliche Sinn des Widerrufsrecht ist es, das Produkt testen zu können. Das war hier nicht möglich aufgrund widriger Umstände.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 17.05.2013 13:03
quote:Selbst wenn - das Widerrufsrecht wird damit nicht ausgehebelt. Die Diskussion würde ich auch gar nicht führen wollen. Keep it simple - Auf Widerruf hinweisen sollte reichen.
Könnte man daraus nicht Annahmeverzug konstruieren?
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten