Hallo,
es ist am 19.08. Ein Brief eingegangen. Zählt heute noch die Wiederrufsfrist von 14 Tage?
Vielen Dank.
Hallo,
es ist am 19.08. Ein Brief eingegangen. Zählt heute noch die Wiederrufsfrist von 14 Tage?
Vielen Dank.
ZitatZählt heute noch die Wiederrufsfrist von 14 Tage? :
Ein Mobilfunkanbieter hat mir einen Brief zukommen lassen.
Hahaha;-)
Fallbeschreibung ungenügend. Hihihi ;-)ZitatHahaha;-) :
Wenn der Widerruf heute noch nachweislich zugestellt wird: ja. Nur in den Briefkasten des Empfängers werfen hilft aber nicht, da dieser seinen Briefkasten erst morgen früh wieder leeren wird/muss.
Bei einem Widerruf eines Fernabsatzgeschäftes genügt die rechtzeitige Absendung Die sollte aber natürlich nachweisbar sein.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.