Wiederuf Eingang Brief

2. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Landpark
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederuf Eingang Brief

Hallo,

es ist am 19.08. Ein Brief eingegangen. Zählt heute noch die Wiederrufsfrist von 14 Tage?

Vielen Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Landpark):
Zählt heute noch die Wiederrufsfrist von 14 Tage?

Welche Wiederrufsfrist? Für Briefe gibt es keine ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Landpark
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Mobilfunkanbieter hat mir einen Brief zukommen lassen.

Hahaha;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Landpark):
Hahaha;-)
Fallbeschreibung ungenügend. Hihihi ;-)

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wenn der Widerruf heute noch nachweislich zugestellt wird: ja. Nur in den Briefkasten des Empfängers werfen hilft aber nicht, da dieser seinen Briefkasten erst morgen früh wieder leeren wird/muss.

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