Wiederufsrecht nach bestelltem Server

24. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
claudio26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederufsrecht nach bestelltem Server

Hallo zusammen.

Ich bin gerade richtig wütend über einen aktuellen Fall und weis nicht wie es hier rechtlich aussieht. Ich versuche es mal kurz zufassen.

Ich habe auf der Seite "zap-hosting.com" einen Teamspeak Server für ein Jahr gemietet (Ist ein Voice Dienst ähnlich wie Discord wenn das bekannt ist). Dieser Dienst läuft auf einem von Zap-Hosting verfügung gestellten Server den sie verwalten. Da ich am Tag meiner bestellung (wo dieser Server auch gleich automatisiert von ihnen eingerichtet wurde) gemerkt habe, dass Zap-Hosting mir für die Verwaltung des Teamspeak Dienstes nicht alle Funktionen zur Verfügung stellten wollte ich die Bestellung (Teamspeak Server für ein Jahr für 49 EUR) wieder stornieren, da mir diese ohne die benötigten Funktionen nichts bringt. Mir wurde bestätigt das dies möglich sei aber einfach eine Gebühr von 3 EUR anfällt, was ich nachvollziehen kann. Gleich am nächsten Tag meiner Bestellung konnte ich diese sogar selbst stonieren gemäss vorgeschlagenes Vorgehen vom Support.

Den Server bezahlte ich mit Bitcoin aber erhielt dann in meinem Konto die Summe als "Zap-Coins" gutgeschrieben. Diese können nur für Zap Dienste genutzt- und nicht ausbezahlt werden. Gemäss AGB bin ich zwar aber der Meinung dass Zap-Hosting mir dies auf das Zahlungsmittel zurückerstatten sollen. Mit den Zap-Coins kann ich auch nichts anfangen also ist dieses Geld somit nicht greifbar für mich (also futsch).

Auch nach langem Diskutieren mit dem Support konnte ich ihre Meinung nicht ändern.

Jetzt kommt noch das Schlimmste. Zudem bekam ich jetzt eine Rechnung bzw. schon eine 1. Mahnung von 49 EUR die ich bezahlen sollte. Gemäss Support müsse ich dies bezahlen da dies der Preis für die "Einrichtung des Servers" ist. Dieser wird ich vermute jedenfalls automatisch eingerichtet und wenn dann per knopfdruck. Ich sehe es also nicht ein wiso ich das jetzt noch bezahlen sollte. Ich habe jetzt also gerundet 50 EUR für einen Dienst für 1 Jahr bezahlt, der jetzt abgeschaltet wurde, habe das Geld nicht wirklich zurückerstattet bekommen und muss jetzt nochmals 50 EUR dafür zahlen.... Das kann doch nicht sein?

Ich hatte schon zuvor diesen Dienst bei einem anderen Host gemietet und damit auch teilweise Geld (durch Spenden) generiert. Die Spenden wurden aber niedriger und die Hostingpreise höher und war somit gezwungen den Anbieter zu wechseln und ging deshalb zu Zap-Hosting da es dort um einiges billiger war. Jetzt habe ich Geld verloren und kann dadurch dass dieser Dienst jetzt nicht läuft kein Geld mehr einbringen. Hir ist also ehrlich gesagt wirklich der Grossteil meiner Ersparrten betroffen was mich gerade ziemlich in Verzweiflung versetzt....

Jedenfalls wäre hier noch der Link zu den AGBs von Zap-Hosting "https://zap-hosting.com/de/agb"

Weis jemand was bzw. ob ich überhaupt etwas machen kann? Bin ich hier wirklich im Unrecht und muss jetzt noch diese Rechnung bezahlen die mir keine Dienstleistung einbringt?

War jetzt doch etwas ausführlicher. Vielen Dank daher schonmal fürs durchlesen.

Gruss,
Claudio

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von claudio26):
Gemäss AGB bin ich zwar aber der Meinung dass Zap-Hosting mir dies auf das Zahlungsmittel zurückerstatten sollen.

Da bin ich aber mal gespannt, welche AGB einen zu dieser Meinung veranlassen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
claudio26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Zitat (von claudio26):
Wiederufsrecht nach bestelltem Server


Wo soll das Wiederufsrecht herkommen?

Zitat (von claudio26):
Gemäss AGB bin ich zwar aber der Meinung dass Zap-Hosting mir dies auf das Zahlungsmittel zurückerstatten sollen.


Das Gegeteil. Steht in den AGB:

Zitat:
Eine Auszahlung von ZAP Coins in die Ursprungswährung ist nicht möglich.

Signatur:

Ich weiß, dass ich nicht alles weiß. Manchmal ist es schön, nicht alles zu wissen.


Also deiner Meinung nach sind diese im Recht und ich erhalte mein Geld nicht zurück. Also kann ich nichts dagegen machen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von claudio26):
Also deiner Meinung nach sind diese im Recht

Da man die Rückfragen nicht beantworten mag, nicht seriös zu beurteilen.
Aber bisher geht die Tendenz dahin, das die nicht im Unrecht sind.



Zitat (von claudio26):
Also kann ich nichts dagegen machen?

Doch. Man kann - wie immer - den Rechtsweg beschreiten.
Also gerichtsfest in Verzug setzen und dann zum Anwalt oder vor Gericht klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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