Willenserklärung durch Anzahlung

6. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
go628803-16
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Willenserklärung durch Anzahlung

Hallo Forum,

ich bin eine Traurednerin und regele meine Verträge immer gegengezeichnet per E-Mail und oder auf dem Postweg. Der Kunde muss dafür eine Anzahlung zur Reservierung leisten. Nun möchte ich hier dieses für meine zukünftigen Kunden etwas einfacher machen.

Dafür möchte ich den Kunden ein Angebot zusenden und eine Rechnung zur Anzahlung. Der Kunde müsste die Anzahlung leisten und erhält dann nach erfolgreicher Zahlung eine Auftragsbestätigung von mir.

Gilt die Willenserklärung durch die Zahlung mit Zustimmung auf die AGB oder benötige ich die Unterschrift?.

Ich freue mich über eure Hilfe.

LG
Sabine

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116264 Beiträge, 39236x hilfreich)

Zitat (von go628803-16):
Gilt die Willenserklärung durch die Zahlung mit Zustimmung auf die AGB

Wenn das alles juristisch sauber formuliert ist, dann würde das durchaus gelten.



Zitat (von go628803-16):
benötige ich die Unterschrift?.

Das ist recht formfrei, er könnte die Zustimmung also sogar tanzen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2072 Beiträge, 317x hilfreich)

Man müsste noch irgendwie den Bogen schlagen, dass man sicherstellen muss, dass die Zahlung auch von demjenigen kommt, mit dem der Vertrag geschlossen wurde.

Beispiel:
Verlobtes Paar lässt sich gemeinsam ein Angebot zur Hochzeitsorganisation anfertigen und danach zahlt einer der beiden ohne Wissen (und möglicherweise sogar gegen den Willen!) des anderen die Anzahlung.

0x Hilfreiche Antwort

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