Hallo Forum,
ich bin eine Traurednerin und regele meine Verträge immer gegengezeichnet per E-Mail und oder auf dem Postweg. Der Kunde muss dafür eine Anzahlung zur Reservierung leisten. Nun möchte ich hier dieses für meine zukünftigen Kunden etwas einfacher machen.
Dafür möchte ich den Kunden ein Angebot zusenden und eine Rechnung zur Anzahlung. Der Kunde müsste die Anzahlung leisten und erhält dann nach erfolgreicher Zahlung eine Auftragsbestätigung von mir.
Gilt die Willenserklärung durch die Zahlung mit Zustimmung auf die AGB oder benötige ich die Unterschrift?.
Ich freue mich über eure Hilfe.
LG
Sabine
Willenserklärung durch Anzahlung
6. März 2023
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Frage vom 6. März 2023 | 15:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Willenserklärung durch Anzahlung
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#1
Antwort vom 6. März 2023 | 15:42
Von
Status: Unbeschreiblich (116264 Beiträge, 39236x hilfreich)
ZitatGilt die Willenserklärung durch die Zahlung mit Zustimmung auf die AGB :
Wenn das alles juristisch sauber formuliert ist, dann würde das durchaus gelten.
Zitatbenötige ich die Unterschrift?. :
Das ist recht formfrei, er könnte die Zustimmung also sogar tanzen ...
#2
Antwort vom 7. März 2023 | 09:26
Von
Status: Student (2072 Beiträge, 317x hilfreich)
Man müsste noch irgendwie den Bogen schlagen, dass man sicherstellen muss, dass die Zahlung auch von demjenigen kommt, mit dem der Vertrag geschlossen wurde.
Beispiel:
Verlobtes Paar lässt sich gemeinsam ein Angebot zur Hochzeitsorganisation anfertigen und danach zahlt einer der beiden ohne Wissen (und möglicherweise sogar gegen den Willen!) des anderen die Anzahlung.
Und jetzt?
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