Guten Morgen zusammen,
wie sollte man in folgendem Fall verfahren?
Die Oma möchte ihre Wohnung verkaufen und bittet ihren Enkel den Verkauf für sie abzuwickeln, da sie körperlich nicht mehr in der Lage dazu ist (lag zu der Zeit bereits 8 Wochen in einer Uniklinik).
Der Enkel hat eine notarielle Vorsorgevollmacht, findet einen Käufer und schließt den Kaufvertrag beim Notar ab.
Im Vertrag wird das Konto der Oma als Zahlungsziel für den Käufer angegeben. Bisher erfolgte noch keine Zahlung.
Nun versirbt die Oma vor einer Woche. Der Enkel ist Erbe, da dies so im Testament steht und die Tochetr der Oma bereits vor 6 Jahren verstorben ist.
Das Konto der Oma existiert unangetastet weiter.
Kann jetzt alles laufen wie geplant oder muß im Notarvertrag etwas geändert werden, aufgrund des Todesfalles?
Vielen Dank im Voraus.
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Wohnungsverkauf - wie vorgehen bei Todesfall?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ich würde ganz grundsätzlich dem Notar das Ganze anzeigen und ihn auch dazu befragen. Ich vermute allerdings folgendes: Da der Notartermin bereits stattfand und somit der Kaufvertrag geschlossen wurde, muss da nichts weiter angepasst werden. Das Konto der Großmutter erlischt ja nicht sofort mit ihrem Tod, das besteht ja noch etwas weiter, insoweit die Bank zwar informieren aber auch informierer, dass da Geld erwartet wird aus dem zu Lebzeiten bereits geschlossenen Verkauf.
Sofern der Enkel der einzige Erbe ist, braucht er sich auch nicht gegenüber Dritten zu rechtfertigen. Soweit das Gericht bei anstehender Abwicklung der Erbschaft informieren, dass da noch der Verkauf zu Lebzeiten anhängig war. Ich würde hier einfach alles weiterlaufen lassen wie gehabt und sobald das Geld gezahlt wurde und der Grundbucheintrag vollzogen wird das Erbe vollzogen und die Erbschaftssteuer auf das Vermögen, was sich dann auf dem Konto der verstorbenen Großmutter befindet, gezahlt.
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-- Editiert mepeisen am 16.05.2014 11:12
-- Editiert mepeisen am 16.05.2014 11:14
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