Wohnungszusage per SMS - verbindlich?!

5. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
frage92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungszusage per SMS - verbindlich?!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich komme gleich zum Thema und hoffe sehr auf Hilfe.

Meine Lebensgefährtin und ich haben per SMS (Wortlaut: Wir haben uns für die Wohnung entschieden) für eine Wohnung zugesagt. Nun haben wir den Mietvertrag zugesendet bekommen und uns aufgrund Vertragsklauseln gegen den Vertrag und gegen die Wohnung entschieden.
Der Vermieter hat uns jetzt Kosten in Rechnung gestellt für getätigte Anzeigen im Internet und der Zeitung und die Ausfertigung des Mietvertrags.
Ist dies rechtens oder sollte ich dies anfechten?

Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

* Anpreisung der Wohnung
* Angebot von euch (Wir nehmen die Wohnung)
* Angebot vom Vermieter (Übersendung des Mietvertrages)
* Ablehnung des Angebotes durch euch
* Kein Vertrag

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

-- Editiert radfahrer999 am 05.12.2013 14:47

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Und ohne Vertrag kein Schadensersatz.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Und ohne Vertrag kein Schadensersatz.


Das ist so pauschal mißverständlich. Auch vorvertragliches schuldhaftes Handeln kann SE-Ansprüche auslösen (klass. Beispiel: der V bietet dem K einen "nagelneuen Porsche" zum Verkauf an, K reist 200 km an und stellt fest, es ist ein uralter Trabbi => Reisekosten = Schaden).

Es wäre also zu schauen, ob im Einzelfall der M von einer Zusage, auf die der VM vertrauen konnte, unberechtigt abgesprungen ist ("ich unterschreibe den Vertrag jetzt doch nicht, weil mir die Steckdose 1mm zu hoch hängt") oder nicht.

-- Editiert GROC am 05.12.2013 16:19

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#4
 Von 
frage92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst mal vielen Dank für die Antworten.

Kann ich dem VM also die Zahlungh verweigern mit Hinweis auf Ablehnung seines Angebots? Gibt es da ne Rechtsgrundlage oder Urteile?

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ich würde eure SMS als Zusage, in Vertragsverhandlungen einzusteigen, verstehen.
Mit der SMS habt ihr also erklärt, dass ihr ernsthaft interessiert seid, nach entsprechenden Verhandluungen einen Vertrag abzuschließen.
Daraufhin hat der Vermieter sein Vertragsangebot geschickt. Ihr hattet einige Klauseln (hoffentlich halbwegs ungewöhnliche und nicht nur den Standard "Betriebskosten trägt der Mieter") in dem Vertragsentwurf gefunden, die euch nicht passten.
So weit, so gut.
Was habt ihr dann gemacht: Habt ihr einen Gegenvorschlag gemacht oder dem Vermieter wenigstens mitgeteilt, welche Klauseln für euch untragbar waren? Das wäre eine Vertragsverhandlung.
Oer habt ihr nur gesagt "nö, doch nicht"? Das wäre ein Abbruch der Vertragsverhandlung und damit müsste man dem Vermieter, der auf Vertragsabschluß vertraute, diesen Vertrauensschaden ersetzen.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

"Wir haben uns für die Wohnung entschieden" ist mehrdeutig und sicher nicht als unumstößliche Zusage zu verstehen. Der Satz drückt aus, dass eine Entscheidung gefallen ist, diese Wohnung unter mehreren Wohnungen auszuwählen. Natürlich, ich gebe GROC recht, dass es gut ist, wirklich ungewöhnliche oder überraschende Klauseln des Mietvertrages anführen zu können.
Da aber üblicherweise erst im Mietvertrag beispielsweise Details zu Hausordnung, Nebenkosten, Renovierungen usw. (ich vermute mal jetzt, wo das Problem liegen könnte) enthalten sind, kann man den Mieter wohl kaum darauf festnageln.

Eine SMS mit "Wir werden den Mietvertrag unterschreiben." ist hingegen eindeutig und würde auch auf jeden Fall einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

@mepeisen

quote:
Eine SMS mit "Wir werden den Mietvertrag unterschreiben." ist hingegen eindeutig und würde auch auf jeden Fall einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen.


Als Richter würde ich das dann bejahen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Inhalt des Mietvertrages dem Erklärenden auch bekannt war oder der Erklärende damit eine Blankozusage abgeben wollte. Ansonsten würde eine Auslegung der Erklärung wohl eher auch zu einem sinngemäßen "Wir haben uns für die Wohnung entschieden" führen.

-----------------
"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

-- Editiert Ramos am 05.12.2013 22:24

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#8
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Wäre der VM davon ausgegangen das mit der SMS ein Mietvertrag zustande gekommen wäre, dann hätte er sein Angebot ja kaum zurückgenommen und durch die Zusendung eines Vertrag kein neues Angebot zugeschickt.

Anders wäre es gewesen wenn ihr den Vertrag bereits in Händen gehabt hättet.

Auch kann er niemals beweisen wer die SMS gesendet hat, nur von wessen Handy sie kam.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

quote:
nur von wessen Handy sie kam.


Nichtmal das kann man sicher beweisen.
Ich könnte dir eine SMS von deiner eigenen HAndynummer schicken, ohne dass ich dein Handy jemals in der Hand hatte...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

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