Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme gleich zum Thema und hoffe sehr auf Hilfe.
Meine Lebensgefährtin und ich haben per SMS (Wortlaut: Wir haben uns für die Wohnung entschieden) für eine Wohnung zugesagt. Nun haben wir den Mietvertrag zugesendet bekommen und uns aufgrund Vertragsklauseln gegen den Vertrag und gegen die Wohnung entschieden.
Der Vermieter hat uns jetzt Kosten in Rechnung gestellt für getätigte Anzeigen im Internet und der Zeitung und die Ausfertigung des Mietvertrags.
Ist dies rechtens oder sollte ich dies anfechten?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Wohnungszusage per SMS - verbindlich?!
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
* Anpreisung der Wohnung
* Angebot von euch (Wir nehmen die Wohnung)
* Angebot vom Vermieter (Übersendung des Mietvertrages)
* Ablehnung des Angebotes durch euch
* Kein Vertrag
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
-- Editiert radfahrer999 am 05.12.2013 14:47
Und ohne Vertrag kein Schadensersatz.
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quote:
Und ohne Vertrag kein Schadensersatz.
Das ist so pauschal mißverständlich. Auch vorvertragliches schuldhaftes Handeln kann SE-Ansprüche auslösen (klass. Beispiel: der V bietet dem K einen "nagelneuen Porsche" zum Verkauf an, K reist 200 km an und stellt fest, es ist ein uralter Trabbi => Reisekosten = Schaden).
Es wäre also zu schauen, ob im Einzelfall der M von einer Zusage, auf die der VM vertrauen konnte, unberechtigt abgesprungen ist ("ich unterschreibe den Vertrag jetzt doch nicht, weil mir die Steckdose 1mm zu hoch hängt") oder nicht.
-- Editiert GROC am 05.12.2013 16:19
Zunächst mal vielen Dank für die Antworten.
Kann ich dem VM also die Zahlungh verweigern mit Hinweis auf Ablehnung seines Angebots? Gibt es da ne Rechtsgrundlage oder Urteile?
Ich würde eure SMS als Zusage, in Vertragsverhandlungen einzusteigen, verstehen.
Mit der SMS habt ihr also erklärt, dass ihr ernsthaft interessiert seid, nach entsprechenden Verhandluungen einen Vertrag abzuschließen.
Daraufhin hat der Vermieter sein Vertragsangebot geschickt. Ihr hattet einige Klauseln (hoffentlich halbwegs ungewöhnliche und nicht nur den Standard "Betriebskosten trägt der Mieter") in dem Vertragsentwurf gefunden, die euch nicht passten.
So weit, so gut.
Was habt ihr dann gemacht: Habt ihr einen Gegenvorschlag gemacht oder dem Vermieter wenigstens mitgeteilt, welche Klauseln für euch untragbar waren? Das wäre eine Vertragsverhandlung.
Oer habt ihr nur gesagt "nö, doch nicht"? Das wäre ein Abbruch der Vertragsverhandlung und damit müsste man dem Vermieter, der auf Vertragsabschluß vertraute, diesen Vertrauensschaden ersetzen.
"Wir haben uns für die Wohnung entschieden" ist mehrdeutig und sicher nicht als unumstößliche Zusage zu verstehen. Der Satz drückt aus, dass eine Entscheidung gefallen ist, diese Wohnung unter mehreren Wohnungen auszuwählen. Natürlich, ich gebe GROC recht, dass es gut ist, wirklich ungewöhnliche oder überraschende Klauseln des Mietvertrages anführen zu können.
Da aber üblicherweise erst im Mietvertrag beispielsweise Details zu Hausordnung, Nebenkosten, Renovierungen usw. (ich vermute mal jetzt, wo das Problem liegen könnte) enthalten sind, kann man den Mieter wohl kaum darauf festnageln.
Eine SMS mit "Wir werden den Mietvertrag unterschreiben." ist hingegen eindeutig und würde auch auf jeden Fall einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen.
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@mepeisen
quote:
Eine SMS mit "Wir werden den Mietvertrag unterschreiben." ist hingegen eindeutig und würde auch auf jeden Fall einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen.
Als Richter würde ich das dann bejahen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Inhalt des Mietvertrages dem Erklärenden auch bekannt war oder der Erklärende damit eine Blankozusage abgeben wollte. Ansonsten würde eine Auslegung der Erklärung wohl eher auch zu einem sinngemäßen "Wir haben uns für die Wohnung entschieden" führen.
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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."
-- Editiert Ramos am 05.12.2013 22:24
Wäre der VM davon ausgegangen das mit der SMS ein Mietvertrag zustande gekommen wäre, dann hätte er sein Angebot ja kaum zurückgenommen und durch die Zusendung eines Vertrag kein neues Angebot zugeschickt.
Anders wäre es gewesen wenn ihr den Vertrag bereits in Händen gehabt hättet.
Auch kann er niemals beweisen wer die SMS gesendet hat, nur von wessen Handy sie kam.
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""
quote:
nur von wessen Handy sie kam.
Nichtmal das kann man sicher beweisen.
Ich könnte dir eine SMS von deiner eigenen HAndynummer schicken, ohne dass ich dein Handy jemals in der Hand hatte...
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