Workshop vom Veranstalter abgesagt - Geld zurück?

26. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb427452-78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Workshop vom Veranstalter abgesagt - Geld zurück?

Hallo zusammen,

ich hätte am Wochenende an einem Workshop teilgenommen, der aufgrund von Krankheit des Organisators abgesagt werden musste.
Bin ich jetzt gezwungen, mich auf einen Ersatztermin einzulassen? Oder kann ich auch sagen, dass ich mein Geld zurückhaben möchte?
In den AGB steht nur, was passiert, wenn ich als Teilnehmerin absagen muss. Nicht aber, was bei Absage durch den Organisator passiert.

Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Das kommt drauf an, ob du gezielt einen Termin gebucht hattest oder ob der Termin erst nachträglich festgelegt wurde. Es gibt ja auch die Variante, dass ein Workshop ausgeschrieben wird und der Termin vereinbart wird, sobald genug Interessenten zugesagt haben.

Sprich: War die Terminvereinbarung bereits Bestandteil des Vertrages?

Wenn ja, würde ich bei einem für dich nicht zumutbaren Termin absagen und das Geld zurück verlangen. Der Veranstalter hätte schließlich auch einen anderen Workshop-Leiter besorgen können.

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#2
 Von 
fb427452-78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde konkret dieser Tag gebucht.
Einen Ersatz hätte es nicht geben können, mir geht es ja aber auch nur darum, ob ich im Recht bin, wenn ich sage, an keinem Ersatztermin teilnehmen zu wollen.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Meiner Meinung nach ja, bin mir aber nicht zu 100% sicher. Ich würde es halt mit einer Sportveranstaltung oder einem Konzert vergleichen, was aus irgendwelchen gründen abgesagt wird. Da muss ich den neuen Termin nicht akzeptieren. Aber unabhängig davon sollte man aber immer schauen, ob man Streit will oder ob man auch einen Termin findet, wo einem alles zusagt.

Das Problem ist hier immer, was man anwendet und ob der Workshop einmalig ist oder wiederkehrend, so dass man problemlos neue Termine findet. Hat der Anbieter Nachbesserungsmöglichkeiten, darf also bis zu zwei neue Termine vorschlagen? Ist es vielleicht sogar höhere Gewalt, dass der Workshop-Leiter erkrankt und deswegen eine Verlegung zumutbar?
Das weiß ich leider auch nicht, ggf. ein anderer User hier.

-- Editiert von mepeisen am 26.04.2017 20:14

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ist es vielleicht sogar höhere Gewalt, dass der Workshop-Leiter erkrankt und deswegen eine Verlegung zumutbar?


Höhere Gewalt? Wieso bringen Sie das hier ins Spiel. Der Kunde will doch keinen Schadensersatz haben, sondern nur den Kaufpreis erstattet bekommen. Ich wüsste nicht, seit wann "Höhere Gewalt" der Erstattung des Kaufpreises entgegensteht.

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