Hallo,
ich biete Seminare an, wofür ich eine Website betreibe. Dort kann man sich per online Formular anmelden.
Eine Kundin hat sich 4 Wochen vor dem Seminar angemeldet, ist aber nicht erschienen. Sie hat nicht abgesagt oder hat sonst irgendwie vorher Kontakt aufgenommen.
Frage: Kann ich auf Bezahlung bestehen?
Nach einer Online-Anmeldung schicke ich immer eine Bestätigungsmail, in der die Anmeldedaten als Zitat eingefügt sind, falls sich jemand vertan hat, o.Ä. Diese Bestätigung habe ich auch in diesem Fall geschickt.
Auf der Website weise ich auf die Anmeldebedingungen hin, die dem Üblichen von Seminaranbietern entsprechen, u.A. wird dort die Möglichkeit eines Ersatztermins genannt, wenn Jemand absagen muss.
In diesem Fall war diese Kundin die einzige Teilnehmerin, was ich vorher per E-Mail mitgeteilt habe, damit sie ggf. einen anderen Termin vereinbaren kann, aber auch auf diese E-Mail hat sie nicht reagiert. Ich habe dann eine Stunde auf sie gewartet, da ich davon ausging, dass sie kommt. Auch ist mit einem Seminar eine gewisse Vorbereitung für mich verbunden. Insgesamt habe ich also Zeit und Arbeit investiert.
Wenn Leute absagen, bin ich immer kulant und vereinbare Ersatztermine. In diesem Fall aber, fühle ich mich einfach nur verarscht.
Zahlung bei Nichterscheinen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



Weisen Sie auf Ihrer Seite darauf hin, dass bei Nichterscheinen od. dgl. Kosten entstehen? Oder nur darauf, dass ein Ersatztermin möglich ist??
Ich weise zuerst darauf hin, dass eine Anmeldung bindend ist. Das steht da auch so: "Eine Anmeldung ist bindend". Dann gibt es eine Aufschlüsselung bis zu welchem Zeitpunkt der Absage welche Kosten entstehen. Ausserdem wird der Fall erwähnt, was passiert, wenn Jemand das Seminar nicht zuende führt (Einbehaltung der Seminargebühr). Dann werden die Möglichkeiten des Ersatztermins genannt oder der Ersatzperson.
Das Nichterscheinen wird nicht explizit erwähnt, ergab sich für mich bisher aber aus allem Anderen, insbesondere durch das Wort "bindend".
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Bei o. g. Text würde ich der Dame die Seminargebühr in Rechnung stellen, da das Nichterscheinen der Person Ihnen keine Möglichkeit gegeben hat, den Platz anderweitig zu besetzen und Ihnen somit der vereinbarte Preis zusteht.
Laienmeinung
Danke! So hatte ich das auch gedacht. Bin mir nur nicht sicher, ob es irgendwelche Klauseln gibt, was das Vertragsverhältnis üebr Online-Buchung betrifft. Offenbar falle ich nicht unter das Fernabsatzgesetz und offenbar ist der Vertrag auf gültige, bindende Weise zustande gekommen. Oder?
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