Zahlung für Schließfach trotz Umzug und anderer Schule

22. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
die-mio-mama
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung für Schließfach trotz Umzug und anderer Schule

Hi, meine Tochter hatte in ihrer alten Schule ein Schließfach von Astra für 32 Euro im Jahr. Letztes Jahr hat sie die Schule gewechselt und wir sind 40 km umgezogen. Leider wurde das Astra Schließfach und der Vertrag total vergessen. Es sieht so aus als wurde der Vertrag automatisch 1 Jahr verlängert. Erst kam noch eine Mahnung per E-Mail, dieser habe ich wiedersprochen und angegeben dass meine Tochter das Schließfach wegen eines Umzuges gar nicht mehr nutzt und ich nun kündigen würde. Astra antwortete dann, dass ein Umzug kein außergewöhnlicher Kündigungsgrund ist, die Kündigung sowieso zu spät kommt und das Mahnverfahren fortgesetzt wird. Ich hatte schon nicht mehr damit gerechnet und es gingen viele Monate in's Land - Gestern hatte ich nun per Post ein Anwaltsschreiben bekommen (von fiwa Mannheim) und es werden nun 124 Euro verlangt. Muss ich das bezahlen? Meine Tochter hatte seit dem Umzug schließlich keine Möglichkeit mehr das Fach zu nutzen und ja - ich hatte vergessen rechtzeitig zu kündigen. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten?

-- Editiert von die-mio-mama am 22.07.2021 11:14

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Meine Tochter hatte seit dem Umzug schließlich keine Möglichkeit mehr das Fach zu nutzen


Das ist aber nicht das Problem des Anbieters. Sie haben es ja auch nicht gekündigt

Zitat:
ja - ich hatte vergessen rechtzeitig zu kündigen


Dann müssen Sie eben zahlen. Hier übrigens die Regelung des Anbieters dazu:

Zitat:
Die Kündigung bedarf der Textform. Das Vertragsverhältnis läuft auf die im Vertrag bestimmte Dauer. Es verlängert sich stillschweigend um jeweils 1 Jahr, falls es nicht mit vierwöchiger Frist zum Endtermin gekündigt wird. Schulabgängern steht jederzeit ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu.


Zitat:
Erst kam noch eine Mahnung per E-Mail


Diese hätte ich bezahlt und dann ganz normal gekündigt.... Dann wäre das Thema schon vom Tisch und die Kosten geringer

-- Editiert von cirius32832 am 22.07.2021 11:57

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#2
 Von 
die-mio-mama
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok. verstehe. danke. Werde ich dann wohl in den sauren Apfel beißen und zahlen.

Irgendwo gab es doch mal eine Regel, dass Verträge aufgelöst werden können, wenn sich einer der beiden nicht mehr an den Vertrag halten kann. Zählt das denn bei uns nicht? Man kann ja keine 40 km Fahrt zu einem Schließfach verlangen.

Zitat (von cirius32832):
Diese hätte ich bezahlt und dann ganz normal gekündigt.... Dann wäre das Thema schon vom Tisch und die Kosten geringer

Ich ging davon aus, dass die Ruhe geben und dass da nix mehr kommt. Schließlich war da fast ein dreiviertel Jahr Ruhe und ich habe nichts gehört, da dachte ich, die Sache sei gegessen.


-- Editiert von die-mio-mama am 22.07.2021 12:35

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von die-mio-mama):
Irgendwo gab es doch mal eine Regel, dass Verträge aufgelöst werden können, wenn sich einer der beiden nicht mehr an den Vertrag halten kann. Zählt das denn bei uns nicht? Man kann ja keine 40 km Fahrt zu einem Schließfach verlangen.


Nö, es zählt nicht wenn Sie sich nicht um Ihre Dinge kümmern.

Zitat:
Ich ging davon aus, dass die Ruhe geben und dass da nix mehr kommt. Schließlich war da fast ein dreiviertel Jahr Ruhe und ich habe nichts gehört, da dachte ich, die Sache sei gegessen.


Nö, wieso sollte sie gegessen sein? Der Vertrag läuft ja erstmal noch

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#4
 Von 
die-mio-mama
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Nö, wieso sollte sie gegessen sein?

Sachen von denen ich ein 3/4 Jahr nichts höre sind für mich eigentlich erledigt. Warum brauchen die so lange? Naja, nun ist es eh schon vorüber und ich werde den Betrag überweisen - es nützt ja eh nix mehr wenn ich das alles so durchlese.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von die-mio-mama):
Sachen von denen ich ein 3/4 Jahr nichts höre sind für mich eigentlich erledigt.

Für Gesetzgeber und Justiz aber nicht.



Zitat (von die-mio-mama):
Warum brauchen die so lange?

Müsste man die fragen. Da man mindestes 3 Jahre Zeit hat, das einzutreiben eilt es ja nicht.



Zitat (von die-mio-mama):
Irgendwo gab es doch mal eine Regel, dass Verträge aufgelöst werden können, wenn sich einer der beiden nicht mehr an den Vertrag halten kann.

Das kann man jederzeit. Vertrag auflösen bedeutet aber, dass dem beide Seiten einvernehmlich zustimmen. Daran fehlt es hier.



Zitat (von die-mio-mama):
Man kann ja keine 40 km Fahrt zu einem Schließfach verlangen.

Verlangen kann man ja fast alles ... machen auch. Obs sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt ...

Ein Nachbar fährt z.B. 1x die Woche ca. 15km zu seinem Postschließfach.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
die-mio-mama
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das kann man jederzeit. Vertrag auflösen bedeutet aber, dass dem beide Seiten einvernehmlich zustimmen. Daran fehlt es hier.

Das glaube ich so nicht. Wenn ein Fitnessstudio wegen Corona zu macht, kann ich dort nicht hingehen, und ich darf meine Beiträge zurückholen oder nicht zahlen. So hat es auf YouTube ein Rechtsanwalt erklärt. Also das beide Seiten zustimmen müssen kann da nicht sein. Das Fitnessstudio muss eben einfach zu akzeptieren dass ein Mitglied keine Beiträge zahlt. So wurde es im Video erklärt, da muss nicht noch extra jemand zustimmen. Man kann ja nicht hingehen, es ist ja verschlossen. Meine Tochter trifft das gleiche Schicksal, sie kann ebenfalls nicht zum Schließfach hingehen, es ist ja schließlich 40 km weit entfernt.

Ich habe ein wenig im Internet gestöbert und dabei erfahren, dass ich der Forderung der Rechtsanwaltskanzlei widersprechen muss oder die Forderung bestreiten muss, damit wohl kein SCHUFA Eintrag erfolgt. Stimmt das?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von die-mio-mama):
Das glaube ich so nicht.

Das macht nichts, einfach mal "Aufhebungsvertrag" googlen.



Zitat (von die-mio-mama):
Wenn ein Fitnessstudio wegen Corona zu macht,

Das ist ja nun ein ganz anderer Sachverhalt, in dem Falle ist man von der Leistung befreit.

Nur hat das Postfach ja nicht wegen Corona zu gemacht, deshalb gilt das nicht.
Man einfach vergessen ins Fitnessstudio zu gehen, da muss man weiter zahlen.



Zitat (von die-mio-mama):
dass ich der Forderung der Rechtsanwaltskanzlei widersprechen muss oder die Forderung bestreiten muss, damit wohl kein SCHUFA Eintrag erfolgt. Stimmt das?

Nein das stimmt nicht. Der käme dann halt nur später und wesentlich negativer (nach dem verlorenen Prozess).

Im übrigen ist es recht sinnbefreit eine Forderung zu zahlen und dann zu widersprechen. Man wird sich schon für eine der beiden Varianten entscheiden müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von die-mio-mama):
Meine Tochter trifft das gleiche Schicksal, sie kann ebenfalls nicht zum Schließfach hingehen, es ist ja schließlich 40 km weit entfernt.


Ihre Tochter trifft kein Schicksal. Sie haben lediglich vergessen, etwas zu kündigen. Also:
Krönchen richten, zahlen und beim nächsten Mal besser machen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn ein Fitnessstudio wegen Corona zu macht, kann ich dort nicht hingehen
Das Stimmt soweit. In den Fällen sind die Studiobetreiber aber nicht in der Lage ihre Vertraglich verpflichtenenden Leisstungen dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Daher die besagte regelung.

Der Schliessfachbetreiber stellt deiner Tochter aber weiterhin das Schliessfach zur vertraglichen Nutzung bereit. Es ist ihm NICHT wie bei den Studios verboten die Leisstung zu offerieren.

Zitat:
es ist ja schließlich 40 km weit entfernt.
Dafür gibt es einige Möglichkeiten der Abhilfe: Elterntaxi, Fahrrad, Öffentliche etc.

Zitat:
Das Fitnessstudio muss eben einfach zu akzeptieren dass ein Mitglied keine Beiträge zahlt.
Das die Leisstung eines Studios nunmal das trainieren dort ist und das Studio die Leisstung nicht erbringen kann (auch wenn staatlich auferlegt), muss der Kunde nicht zahlen.

Zitat:
sie kann ebenfalls nicht zum Schließfach hingehen
Sie kann schon, nur ist es halt mit entsprechendem Aufwand verbunden, daher WILL sie nicht ;)

Allerdings ist der Vergleich mit den Studios auch wieder nicht ganz so falsch. Die Frage ist, war der Zugang evtl auch eingeschränkt? Bekanntlich waren ja auch die Schulen Zeitweise geschlossen? Zumindest für diesen zeitraum könnte evtl kein Anspruch bestehen. Aber da würde man nur über wenige Euros reden, die den Aufwaned nicht wert wären...





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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von die-mio-mama):
Letztes Jahr hat sie die Schule gewechselt
Man hat das Schließfach leider vergessen.
Zitat (von die-mio-mama):
Erst kam noch eine Mahnung per E-Mail,
Darauf hast du widersprochen, ein K-Grund wurde nicht akzeptiert.
Zitat (von die-mio-mama):
und das Mahnverfahren fortgesetzt wird.
Was hast du darunter verstanden? Wieder vergessen?
Zitat (von die-mio-mama):
dass ich der Forderung der Rechtsanwaltskanzlei widersprechen muss oder die Forderung bestreiten muss, damit wohl kein SCHUFA Eintrag erfolgt.
NÖ. Die Forderung ist gem. deiner Schilderung rechtmäßig, sinnloser Widerspruch hebelt weder Forderung noch Vollstreckung aus. Der verteuert nur die Kosten.

Meine Empfehlung:
Zähne zusammenbeißen, die 124,- € schleunigst überweisen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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