Hi, meine Tochter hatte in ihrer alten Schule ein Schließfach von Astra für 32 Euro im Jahr. Letztes Jahr hat sie die Schule gewechselt und wir sind 40 km umgezogen. Leider wurde das Astra Schließfach und der Vertrag total vergessen. Es sieht so aus als wurde der Vertrag automatisch 1 Jahr verlängert. Erst kam noch eine Mahnung per E-Mail, dieser habe ich wiedersprochen und angegeben dass meine Tochter das Schließfach wegen eines Umzuges gar nicht mehr nutzt und ich nun kündigen würde. Astra antwortete dann, dass ein Umzug kein außergewöhnlicher Kündigungsgrund ist, die Kündigung sowieso zu spät kommt und das Mahnverfahren fortgesetzt wird. Ich hatte schon nicht mehr damit gerechnet und es gingen viele Monate in's Land - Gestern hatte ich nun per Post ein Anwaltsschreiben bekommen (von fiwa Mannheim) und es werden nun 124 Euro verlangt. Muss ich das bezahlen? Meine Tochter hatte seit dem Umzug schließlich keine Möglichkeit mehr das Fach zu nutzen und ja - ich hatte vergessen rechtzeitig zu kündigen. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten?
-- Editiert von die-mio-mama am 22.07.2021 11:14
Zahlung für Schließfach trotz Umzug und anderer Schule
22. Juli 2021
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juli 2021 | 11:13
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung für Schließfach trotz Umzug und anderer Schule
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Juli 2021 | 11:57
Von
Status: Schlichter (7252 Beiträge, 1526x hilfreich)
Zitat:Meine Tochter hatte seit dem Umzug schließlich keine Möglichkeit mehr das Fach zu nutzen
Das ist aber nicht das Problem des Anbieters. Sie haben es ja auch nicht gekündigt
Zitat:ja - ich hatte vergessen rechtzeitig zu kündigen
Dann müssen Sie eben zahlen. Hier übrigens die Regelung des Anbieters dazu:
Zitat:Die Kündigung bedarf der Textform. Das Vertragsverhältnis läuft auf die im Vertrag bestimmte Dauer. Es verlängert sich stillschweigend um jeweils 1 Jahr, falls es nicht mit vierwöchiger Frist zum Endtermin gekündigt wird. Schulabgängern steht jederzeit ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu.
Zitat:Erst kam noch eine Mahnung per E-Mail
Diese hätte ich bezahlt und dann ganz normal gekündigt.... Dann wäre das Thema schon vom Tisch und die Kosten geringer
-- Editiert von cirius32832 am 22.07.2021 11:57
#2
Antwort vom 22. Juli 2021 | 12:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ok. verstehe. danke. Werde ich dann wohl in den sauren Apfel beißen und zahlen.
Irgendwo gab es doch mal eine Regel, dass Verträge aufgelöst werden können, wenn sich einer der beiden nicht mehr an den Vertrag halten kann. Zählt das denn bei uns nicht? Man kann ja keine 40 km Fahrt zu einem Schließfach verlangen.
ZitatDiese hätte ich bezahlt und dann ganz normal gekündigt.... Dann wäre das Thema schon vom Tisch und die Kosten geringer :
Ich ging davon aus, dass die Ruhe geben und dass da nix mehr kommt. Schließlich war da fast ein dreiviertel Jahr Ruhe und ich habe nichts gehört, da dachte ich, die Sache sei gegessen.
-- Editiert von die-mio-mama am 22.07.2021 12:35
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Juli 2021 | 12:52
Von
Status: Schlichter (7252 Beiträge, 1526x hilfreich)
ZitatIrgendwo gab es doch mal eine Regel, dass Verträge aufgelöst werden können, wenn sich einer der beiden nicht mehr an den Vertrag halten kann. Zählt das denn bei uns nicht? Man kann ja keine 40 km Fahrt zu einem Schließfach verlangen. :
Nö, es zählt nicht wenn Sie sich nicht um Ihre Dinge kümmern.
Zitat:Ich ging davon aus, dass die Ruhe geben und dass da nix mehr kommt. Schließlich war da fast ein dreiviertel Jahr Ruhe und ich habe nichts gehört, da dachte ich, die Sache sei gegessen.
Nö, wieso sollte sie gegessen sein? Der Vertrag läuft ja erstmal noch
#4
Antwort vom 22. Juli 2021 | 13:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNö, wieso sollte sie gegessen sein? :
Sachen von denen ich ein 3/4 Jahr nichts höre sind für mich eigentlich erledigt. Warum brauchen die so lange? Naja, nun ist es eh schon vorüber und ich werde den Betrag überweisen - es nützt ja eh nix mehr wenn ich das alles so durchlese.
#5
Antwort vom 22. Juli 2021 | 15:44
Von
Status: Unbeschreiblich (120355 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatSachen von denen ich ein 3/4 Jahr nichts höre sind für mich eigentlich erledigt. :
Für Gesetzgeber und Justiz aber nicht.
ZitatWarum brauchen die so lange? :
Müsste man die fragen. Da man mindestes 3 Jahre Zeit hat, das einzutreiben eilt es ja nicht.
ZitatIrgendwo gab es doch mal eine Regel, dass Verträge aufgelöst werden können, wenn sich einer der beiden nicht mehr an den Vertrag halten kann. :
Das kann man jederzeit. Vertrag auflösen bedeutet aber, dass dem beide Seiten einvernehmlich zustimmen. Daran fehlt es hier.
ZitatMan kann ja keine 40 km Fahrt zu einem Schließfach verlangen. :
Verlangen kann man ja fast alles ... machen auch. Obs sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt ...
Ein Nachbar fährt z.B. 1x die Woche ca. 15km zu seinem Postschließfach.
#6
Antwort vom 22. Juli 2021 | 21:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas kann man jederzeit. Vertrag auflösen bedeutet aber, dass dem beide Seiten einvernehmlich zustimmen. Daran fehlt es hier. :
Das glaube ich so nicht. Wenn ein Fitnessstudio wegen Corona zu macht, kann ich dort nicht hingehen, und ich darf meine Beiträge zurückholen oder nicht zahlen. So hat es auf YouTube ein Rechtsanwalt erklärt. Also das beide Seiten zustimmen müssen kann da nicht sein. Das Fitnessstudio muss eben einfach zu akzeptieren dass ein Mitglied keine Beiträge zahlt. So wurde es im Video erklärt, da muss nicht noch extra jemand zustimmen. Man kann ja nicht hingehen, es ist ja verschlossen. Meine Tochter trifft das gleiche Schicksal, sie kann ebenfalls nicht zum Schließfach hingehen, es ist ja schließlich 40 km weit entfernt.
Ich habe ein wenig im Internet gestöbert und dabei erfahren, dass ich der Forderung der Rechtsanwaltskanzlei widersprechen muss oder die Forderung bestreiten muss, damit wohl kein SCHUFA Eintrag erfolgt. Stimmt das?
#7
Antwort vom 22. Juli 2021 | 21:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120355 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatDas glaube ich so nicht. :
Das macht nichts, einfach mal "Aufhebungsvertrag" googlen.
ZitatWenn ein Fitnessstudio wegen Corona zu macht, :
Das ist ja nun ein ganz anderer Sachverhalt, in dem Falle ist man von der Leistung befreit.
Nur hat das Postfach ja nicht wegen Corona zu gemacht, deshalb gilt das nicht.
Man einfach vergessen ins Fitnessstudio zu gehen, da muss man weiter zahlen.
Zitatdass ich der Forderung der Rechtsanwaltskanzlei widersprechen muss oder die Forderung bestreiten muss, damit wohl kein SCHUFA Eintrag erfolgt. Stimmt das? :
Nein das stimmt nicht. Der käme dann halt nur später und wesentlich negativer (nach dem verlorenen Prozess).
Im übrigen ist es recht sinnbefreit eine Forderung zu zahlen und dann zu widersprechen. Man wird sich schon für eine der beiden Varianten entscheiden müssen.
#8
Antwort vom 23. Juli 2021 | 00:28
Von
Status: Schlichter (7252 Beiträge, 1526x hilfreich)
ZitatMeine Tochter trifft das gleiche Schicksal, sie kann ebenfalls nicht zum Schließfach hingehen, es ist ja schließlich 40 km weit entfernt. :
Ihre Tochter trifft kein Schicksal. Sie haben lediglich vergessen, etwas zu kündigen. Also:
Krönchen richten, zahlen und beim nächsten Mal besser machen.
#9
Antwort vom 23. Juli 2021 | 01:35
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
Das Stimmt soweit. In den Fällen sind die Studiobetreiber aber nicht in der Lage ihre Vertraglich verpflichtenenden Leisstungen dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Daher die besagte regelung.Zitat:Wenn ein Fitnessstudio wegen Corona zu macht, kann ich dort nicht hingehen
Der Schliessfachbetreiber stellt deiner Tochter aber weiterhin das Schliessfach zur vertraglichen Nutzung bereit. Es ist ihm NICHT wie bei den Studios verboten die Leisstung zu offerieren.
Dafür gibt es einige Möglichkeiten der Abhilfe: Elterntaxi, Fahrrad, Öffentliche etc.Zitat:es ist ja schließlich 40 km weit entfernt.
Das die Leisstung eines Studios nunmal das trainieren dort ist und das Studio die Leisstung nicht erbringen kann (auch wenn staatlich auferlegt), muss der Kunde nicht zahlen.Zitat:Das Fitnessstudio muss eben einfach zu akzeptieren dass ein Mitglied keine Beiträge zahlt.
Sie kann schon, nur ist es halt mit entsprechendem Aufwand verbunden, daher WILL sie nichtZitat:sie kann ebenfalls nicht zum Schließfach hingehen
Allerdings ist der Vergleich mit den Studios auch wieder nicht ganz so falsch. Die Frage ist, war der Zugang evtl auch eingeschränkt? Bekanntlich waren ja auch die Schulen Zeitweise geschlossen? Zumindest für diesen zeitraum könnte evtl kein Anspruch bestehen. Aber da würde man nur über wenige Euros reden, die den Aufwaned nicht wert wären...
#10
Antwort vom 23. Juli 2021 | 16:49
Von
Status: Unbeschreiblich (32293 Beiträge, 5678x hilfreich)
Man hat das Schließfach leider vergessen.ZitatLetztes Jahr hat sie die Schule gewechselt :
Darauf hast du widersprochen, ein K-Grund wurde nicht akzeptiert.ZitatErst kam noch eine Mahnung per E-Mail, :
Was hast du darunter verstanden? Wieder vergessen?Zitatund das Mahnverfahren fortgesetzt wird. :
NÖ. Die Forderung ist gem. deiner Schilderung rechtmäßig, sinnloser Widerspruch hebelt weder Forderung noch Vollstreckung aus. Der verteuert nur die Kosten.Zitatdass ich der Forderung der Rechtsanwaltskanzlei widersprechen muss oder die Forderung bestreiten muss, damit wohl kein SCHUFA Eintrag erfolgt. :
Meine Empfehlung:
Zähne zusammenbeißen, die 124,- € schleunigst überweisen.
Und jetzt?
Schon
268.349
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
16 Antworten