Zahlung ohne Quittung und anschließender Rechnungseingang

28. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Kappe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung ohne Quittung und anschließender Rechnungseingang

Hallo liebe Forumteilnehmer,

A hat eine große Dummheit begonnen.
A hat eine Entrümplungs- und Reinigungsfirma B über ein Kleinanzeigenportal ausfindig gemacht, um deren Dienstleistung in Anspruch zunehmen.

Die Absprachen zwischen A und B fanden teilweise per Mail, telefonisch und über einen Messengerdienst statt.

Firma B kam am Tag X und schaute sich die Wohnung des A an und verlies die Wohnung daraufhin um mit der Chefin der Firma zu telefonieren. Nach Rückkehr von B eröfneten diese, dass mit einem geringeren Aufwand gerechnet worden ist und sich der Preis um X erhöhen wird.
A telefonierte daraufhin mit der Chefin der Firma B und beide einigten sich auf einen Preis.

Die Mitarbeiter der Firma B begannen die Arbeiten und forderten dann eine sofortbezahlung. A war völlig irritiert und hatte nicht so viel Bargeld im Haus, so dass A zum Geldautomat gefahren ist und eine Summe X abgehoben hat.
Nach Rückkehr hatte A dann B eine sofortzahlung geleistet.

A hat nicht im geringsten an eine Quittung für diesen Betrag gedacht. Auch nicht nach dem die B die Wohnung verlassen hat.

Nebensachverhalt: A stellte fest, dass seine Brieftasche nicht mehr vorhanden war. Er durchsuchte daraufhin die Wohnung, ohne Erfolg. In der Brieftasche befand sich ein relativ hoher Geldbetrag, sämtliche Ausweise, Führerschein, etc.
Sofortige nachfrage von A an B ergab keine Kooperation. Womöglich wurde die Brieftasche entsorgt. A ist derzeitig noch beim durchwühlen der zum Glück nicht entsorgten Müllsäcke.
A hat noch nachts alle karten sperren lassen.
A hat am Folgetag morgens bei der Internetwache eine Anzeige gegen unbekannt wegen Diebstahl vorsorglich erstattet.

Firma B hat am Vormittag eine Rechnung per Mail gesendet, mit einem Betrag der sich von der bereits durchgeführten Barzahlung am Vortag unterschied mit dem Zahlungsziel 14 Tage auf angegebenes Konto.

Erst jetzt wachte A aus seiner Naivität auf und vermutet das es jetzt zu einem Betrug kommen wird.

A kann nicht nachweisen das er B eine hohe Summe in Bar ausgezahlt hat. A war mit 2 Mitarbeitern der Firma B in der Wohnung.

A hatte Firma B geschrieben, dass auf die Rechnung bitte der Vermerk bezahlt aufgenommen wird.
Es erfolgte keine Reaktion. Sämtliche Anrufe wurden zwar angenommen, aber B legte immer wieder auf.

Davon abgesehen das A die Bargeldzahlung durchgeführt hatte, eine Brieftasche mit sämtlichen wichtigen Unterlagen und viel Bargeld abhanden gekommen ist und er sich jetzt scheinbar einer weiteren Zahlung ausgesetzt sieht, was kann A jetzt eigentlich noch machen?
A ist mental ein Wrack. Kann ein Anwalt A in irgendeiner Form behilflich sein?

Es wäre schön wenn auf A durch die Forumsteilnehmer nicht eingedroschen wird weil er so dumm war.

Danke und Gruß.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Kappe):
A telefonierte daraufhin mit der Chefin der Firma B und beide einigten sich auf einen Preis.
Die Mitarbeiter der Firma B begannen die Arbeiten und forderten dann eine sofortbezahlung. A war völlig irritiert und hatte nicht so viel Bargeld im Haus, so dass A zum Geldautomat gefahren ist und eine Summe X abgehoben hat.
Nach Rückkehr hatte A dann B eine sofortzahlung geleiste
Und woher wussten die Mitarbeiter von B von dem neu ausgemachten Preis?

Zitat (von Kappe):
A kann nicht nachweisen das er B eine hohe Summe in Bar ausgezahlt hat. A war mit 2 Mitarbeitern der Firma B in der Wohnung.
Somit ein großes Problem.

Zitat (von Kappe):
Firma B hat am Vormittag eine Rechnung per Mail gesendet, mit einem Betrag der sich von der bereits durchgeführten Barzahlung am Vortag unterschied mit dem Zahlungsziel 14 Tage auf angegebenes Konto.
Und unterschied sich der Betrag von dem am Telefon abgemachten Preis?

Zitat (von Kappe):
Kann ein Anwalt A in irgendeiner Form behilflich sein?
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kappe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und woher wussten die Mitarbeiter von B von dem neu ausgemachten Preis?


Vielen Dank für die Beschäftigung und Hinweise zum geschilderten Ereignis.
Mitarbeitende von B haben den Preis anschließend telefonisch von der Chefin mitgeteilt bekommen.

Update zur verschwundenen Brieftasche: Inzwischen wurde eine Kreditkarte des A aus der verschwundenen Geldbörse versucht an einer Tankstelle zu nutzen. Das bestätigt zumindest das ergebnislose Durchsuchungsergebnis der Mülltüten, dass A mit Unterstützung durchgeführt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Also sollte der nächste Weg sein, staatliche Hilfe zu suchen und Betrugsanzeige zu erstatten.
Ich würde versuchen Fotos von den Betrügern zu machen, Vielleicht kann man sie am Sitz der beauftragten Firma sehen, oder ist deren Anschrift auch falsch ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kappe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Also sollte der nächste Weg sein, staatliche Hilfe zu suchen und Betrugsanzeige zu erstatten.
Ich würde versuchen Fotos von den Betrügern zu machen, Vielleicht kann man sie am Sitz der beauftragten Firma sehen, oder ist deren Anschrift auch falsch ?

Vielen Dank für Deine Antwort. A hatte gestern Vormittag Anzeige erstattet. Der Einsatz der Kreditkarte wurde durch A sofort nachgemeldet. Ob die Anschrift der B real ist, wird geprüft werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Kappe):
Vielen Dank für Deine Antwort. A hatte gestern Vormittag Anzeige erstattet. Der Einsatz der Kreditkarte wurde durch A sofort nachgemeldet. Ob die Anschrift der B real ist, wird geprüft werden.
Du vermischst zwei Dinge. Einmal eine Anzeige wegen Diebstahl gegen Unbekannt und einmal eine Anzeige wegen Betrugs gegen das Unternehmen (resp.gegen die Chefin des Unternehmens).

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#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Du vermischst zwei Dinge. Einmal eine Anzeige wegen Diebstahl gegen Unbekannt und einmal eine Anzeige wegen Betrugs gegen das Unternehmen (resp.gegen die Chefin des Unternehmens).


Naja, wenn man den Polizei den ganzen Sachverhalt vorträgt, dann sucht die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft schon alle Straftaten selbst raus, für die ein Anfangsverdacht vorliegt. Das muss man nicht unbedingt ausdrücklich aufteilen in Diebstahl + Betrug.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kappe):
Inzwischen wurde eine Kreditkarte des A aus der verschwundenen Geldbörse versucht an einer Tankstelle zu nutzen.

Oft haben die ja Videoüberwachung, das würde ich mal ganz schnell handeln bevor da was gelöscht wurde ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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