Zahlung widersprochen / Klage / Kosten

14. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Fluxxo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Zahlung widersprochen / Klage / Kosten

Hallo zusammen,

eine kurze Frage:

Ich habe vor einiger Zeit ein Abo abgeschlossen nicht wissend, dass es eines ist.
Nach einigem Hin- und her (Dez. 2014) hat die Gegenseite nun Klage erlassen.

Für mich stellen sich nun folgende Fragen:

1) Wenn ich mich auf die Klage einlasse und widerspreche kommt es ja zum Prozess. Werden sämtliche Kosten, als Mein RA, der gegnerische RA als auch die Gerichtskosten von der RSV getragen?

2) Es handelt sich um einen Betrag i.H.v. 400 € (Streitwert). Wenn ich mich nun dazu entschließe, den Betrag zus. aller anderen Forderungen (Inkasso, etc.) zu begleichen, welche weiteren Kosten (RA der Gegenseite, Gerichtskosten) kommen dann auf mich zu, wenn die Klage noch nicht verhandelt worden ist?

Danke für eine kurze Einschätzung.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120293 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Werden sämtliche Kosten, als Mein RA, der gegnerische RA als auch die Gerichtskosten von der RSV getragen?

*Glaskugel reib* ... Mist, Nebel ...
Die Hellseher befinden sich auch alle gerade zur Jahreshauptversammlung auf Malle ...

Da wird man wohl selbst nachlesen müssen, was man da so vertraglich bezüglich Kostenübernahme vereinbart hat...



Zitat:
Wenn ich mich nun dazu entschließe, den Betrag zus. aller anderen Forderungen (Inkasso, etc.) zu begleichen,

Inkasso zum Rechtsanwalt dürte nicht durchsetzbar sein, genaus wie einige andere Fantasiegebühren/-kosten.



Zitat:
welche weiteren Kosten (RA der Gegenseite, Gerichtskosten) kommen dann auf mich zu, wenn die Klage noch nicht verhandelt worden ist?

Die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung der Gegenseite (RA der Gegenseite, Gerichtskosten) sowie die Kosten der eigenen Verteidigung (z.B. eigener RA).



Ist es überhaupt eine Klage oder nur ein Mahnbescheid?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

Die Gebühren werden normalerweise anteilig aufgeteilt. Wenn alle Gebühren rechtens sind, bekommt u.U. die Gegenseite zu 100% recht, dann zahlst du alle Kosten (ca. 500 Euro dein RA, Gegenseite RA, 3 fache Gerichtsgebühren, zzgl. der Mahnkosten und eingeforderten Kosten).
Wenn aber unberechtigte Kosten eingefordert werden (z.B. 150 Euro Abokosten, 10 Euro Mahnkosten, 160 Euro Inkassogebühren), dann bekommt die Gegenseite nur für die berechtigten Kosten recht (also z.B. nicht für die Inkassokosten), in dem Fall werden die 500 Euro RA/Gerichtskosten auf beide Seiten aufgeteilt. Dann zahlst du nur 250 Euro zzgl. der eingeforderten 160 Euro.

Ich würde grob abschätzen, ob du überhaupt eine Chance hast, meist lohnt es sich bei derart geringen Kosten nicht, auf eine Klage zu spekulieren.

1x Hilfreiche Antwort

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