Zahlungsforderung ehem. Stromanbieters rechtens?

19. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
ralphy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsforderung ehem. Stromanbieters rechtens?

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielleicht können Sie mir einen Hinweis geben- ich stehe vor folgender Problematik:

Seit 2013 war/ (bin?) ich Kundin vom Hamburger Stromversorger Care Energy (Mk-Power).Ich bin aus Leipzig. Hier hat die Netz-Leipzig (gesetzl. Netzbetreiber) Care-E. zum 31.10.2013 gekündigt und seither wurde ich nachweislich nicht mehr von Care-Energy mit Strom beliefert. Demnach schien mir eine Kündigung meines Vertrages hinfällig...
Eine weitere Belieferung erfolgte lückenlos durch andere Stromanbieter.

Nun hat mir Care-Energy eine Mahnung und Zahlungsaufforderung rückwirkend für das komplette Jahr 2014 zugeschickt, obwohl keinerlei Leistung dererseits erbracht wurde!

Meine Frage: Hat deren Forderung rechtlich Bestand, da meinerseits der Vertrag nicht gekündigt wurde, jedoch in Leipzig keine Grundlage der Belieferung durch Care-Energy gegeben ist? Ist mein Vertrag mit CE nicht durch vorangegangene Ereignisse unwirksam geworden?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühen!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Woanders hast du ja bereits geantwortet, dass du sämtliche Nachweise hast (also den Briefwechsel usw.)

Ich würde hier einfach gar nichts tun, also den Anbieter ignorieren. Wenn er vom Netzbetreiber ausgeschlossen wurde, muss auch etwas passiert sein, was entsprechend gravierend ist.

Wenn du von anderem Anbieter fortan vorsorgt wurdest, musst du schon mal den Strom selbst nicht bezahlen. Besonderheiten fallen mir hier nur ein bei Verträgen mit irgendeiner garantierten Mindestabnahme o.ä. Da wird es ggf. kompliziert. Ansonsten aber ergibt es keinerlei Sinn, denn wenn du nichts von "deren Strom" verbraucht hast, wieso sollst du dann zahlen?

Die Grundgebühr ist eventuell zu diskutieren. Du hast den Vertrag nicht gekündigt. Andererseits wurde deine Leitung freigegeben für einen anderen Versorger.

Im Zweifel würde ich zunächst mal dem Stromanbieter vor die Nase halten, dass ihm verboten wurde, dich zu beliefern und dass er somit auch keine Ansprüche hat. Wenn er etwas will, möge er doch bitte beim Netzbetreiber Schadensersatzansprüche geltend machen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
ralphy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein weiteres, dickes fettes Dankeschön.

Bevor ich mich in einen Briefwechsel mit dem Altanbieter stürze, der Zeit und Nerven kostet, recherchiere ich weiter und eine Anwaltskonsultation ist im Gange. Weiteren Verlauf und Ausgang werde ich dann hier hoff. bald kund tun.

Guten Abend.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn du sowieso zu einem Anwalt gehst, würde ich diesen direkt mit einer negativen Feststellungsklage beauftragen, dass der Vertrag mit Ausschluss des Netzbetreibers geendet ist und dass die Forderungen nicht bestehen. Dann ist wenigstens auch gewährleistet, dass die deinen Anwalt bezahlen müssen.

Wenn dein Anwalt denen nur einen Brief schickt, ist es halt etwas blöd mit der Erstattung der Anwaltskosten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 19.02.2015 18:28

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