Zahlungspflicht für Reparatur ohne Auftrag?

28. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
sbu
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)
Zahlungspflicht für Reparatur ohne Auftrag?

Guten Tag,

Es geht um folgenden, fiktiven Fall:

Herr A kauft eine Uhr, welche er Herrn B, seinem Ehemann überlässt.

Die Uhr muss nun in der Folge zum Händler, bei dem die Uhr gekauft wurde, zur Reparatur.

Die Abwicklung dieses Vorgangs geschieht durch Herrn B. Herr B holt die Uhr nach erfolgter Reparatur wieder ab.
Herr B erhält keine Rechnung und ist der Auffassung, es handele sich um eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung.

Ein schriftlicher Auftrag zur Reparatur liegt dem Reparateur nicht vor, weder von Herrn A noch von Herrn B.
Herr A hat von alle dem keine Kenntnis.

Per Post erhält dann Herr A im Nachgang vom Reparateur ein Formular zur Erteilung des Reparaturauftrages, („Freigabe bis Betrag X"), welches er jedoch ignoriert.
Er hat schließlich keinen Auftrag erteilt.

Eine gewisse Zeit später erhält Herr A eine Zahlungserinnerung, ohne jemals eine Rechnung erhalten zu haben.

Diese Zahlungserinnerung sendet Herr A per Post zurück an den Händler, mit dem Hinweis, dass es sich seiner Auffassung nach um einen Fehler handeln muss.

Nun zur Frage:
- Wie ist hier die Sachlage? Inwiefern ist Herr A verpflichtet, einen Betrag an den Händler zu zahlen? Immerhin hat er keinen Auftrag erteilt und auch keine Rechnung erhalten.
- Falls Herr A weitere Mahnungen erhalten sollte, wie verhält er sich bestenfalls?
- Gibt es hier evtl. so etwas wie eine gesamtschuldnerische Haftung, da Herr A und Herr B verheiratet sind?
- Falls der Händler ein Telefonat mit Herrn B derart interpretiert haben sollte, dass angeblich ein Auftrag erteilt worden sei, bei wem liegt hierzu die Beweislast?

Vielen Dank für Eure Einschätzung

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von sbu):
Die Abwicklung dieses Vorgangs geschieht durch Herrn B. Herr B holt die Uhr nach erfolgter Reparatur wieder ab.


Damit liegt ja ganz offenkundig ein Auftrag vor. Wie auch sonst hätte der Händler an die Uhr kommen sollen?
Zahlungspflichtig ist B als Auftraggeber.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.236 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen