Zeitschriften Abo vorzeitig kündigen

7. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
robert_123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Zeitschriften Abo vorzeitig kündigen

Hallo an das Forum!

Ich habe ein Studenten-Mini-Abo beim Spiegel und bekomme 12 Ausgaben. Nun heisst es dazu, dass ich das Abo "direkt nach Erhalt der zehnten Ausgabe..." kündigen muss. Andernfalls verlängert sich das Abo.

Um diesen Termin nicht zu verpassen, möchte ich das Abo jetzt schon kündigen. Kann ich das jetzt schon machen (a la "hiermit kündige ich mein Mini-Abo fristgerecht nach Erhalt der 12. Ausgabe") oder muss ich damit tatsächlich auf die 10. Ausgabe warten?

Würde mich über einen Tip freuen!

Gruß, Robert

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.05.2010 14:41:42
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
robert_123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Wenn Sie den SPIEGEL nach dem Test nicht mehr weiterlesen möchten, teilen Sie uns dies bitte direkt nach Erhalt der zehnten Ausgabe mit. Andernfalls bekommen Sie den SPIEGEL inklusive E-Paper, UniSPIEGEL und KulturSPIEGEL zum Studententarif. Sie gehen kein Risiko ein, denn Sie können jederzeit zum monatsende kündigen. Zuviel bezahlte Beträge erhalten Sie dann selbstverständlich zurück.


Danke für deine Antwort,

ich möchte aber jetzt nicht zum nächsten monatsende kündigen und meine anteiligen Beträge zurück, sondern zum Ende des Bezugszeitraumes, das ist mir nicht so ganz klar.

Kann mir jemand sagen, ob das geht oder nicht?

Gruß, Robert

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Natürlich geht das.

Eine Kündigung mag vielleicht erst zu einem bestimmten, sich aus der Vertragsgestaltung ergebenden Zeitpunkt wirksam sein. Daß man sie nur in einem bestimmten Zeitraum abgeben kann, dürfte mit dem gesetzlichen Verbot einer Regelung, die "stärkere Anforderungen als die Schriftform" stellt, kollidieren.
Ansonsten könnte ein Anbieter ja sagen "Kündigung des Jahresvertrages ist nur am 23.5. zwischen 3:45 und 3:46 morgens möglich".

Prinzipiell könntest du etwa heute einen 2-Jahres-Vertrag abschließen und sofort danach die Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" aussprechen, die dann natürlich erst zum Ende des Vertrages wirksam wird. Ein "die Kündigung ist unwirksam, weil sie zu früh ausgesprochen wurde" gibt es nicht.

-- Editiert am 07.05.2010 14:56

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
robert_123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay, vielen Dank für deine Antwort.

War mir da einfach unsicher und wollte nicht in irgendwas geraten...

Gruß, Robert

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.11.2010 13:45:37
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

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