Zeitschriftenabonnement ohne Abschluss oder Bestätigung, 1 Mahnung

2. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Didiana
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)
Zeitschriftenabonnement ohne Abschluss oder Bestätigung, 1 Mahnung

Hallo,

ich habe vor einigen Wochen die Zeitung "Die Zeit" im Briefkasten gefunden, mir allerdings nichts dabei gedacht und es für eine Probezeitung, Werbeaktion gehalten. Auch nach 2,3 weiteren Zeitungen machte mir keine große Gedanken, da ich kein Abo wissentlich abgeschlossen habe und auch keine Bestätigung bzgl. eines Abschlusses erhalten habe. Nach mehreren Wochen kam aber die erste Mahnung von abo-service@kundenservice.dpv.de

Inzwischen habe ich meine Mails, Spamordner und gelöschten Mails komplett durchsucht, aber ich habe weder eine Bestätigung per Mail noch per Post bzgl. eines Abschlusses und oder einer Rechnung erhalten.

Ich habe keine Idee wo oder wie ich diese Zeitung abonniert haben soll, zumal ich eigentlich immer darauf achte, dass mir das nicht aus Versehen passiert. Auch habe ich keine Bestätigung deswegen finden können.

Wie gehe ich hier am besten vor? Ich habe vorerst aus mehreren Musterbriefen folgenden zusammengebastelt:



Zitat:
Kundennummer: XXXXXXX

Vertrag über ein Zeitungsabonnement vom: Keine Angabe möglich, da kein Abschluss zustande kam oder bestätigt wurde

Betreff: Widerruf des Zeitungsabonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,



mit Schreiben vom 30.06.2018 machen Sie einen Betrag in Höhe von EUR 133,00 für die angebliche Inanspruchnahme einer Serviceleistung gegen mich geltend.

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Ich bestreite, dass Ich weder telefonisch über einen Abschluss eines kostenpflichten Vertrages informiert worden bin, noch auf einer Internetseite hinreichend kenntlich gemacht wurde, dass es zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags kommt. Ich habe keinerlei Bestätigung bzgl. eines angeblich abgeschlossenen Vertrages oder eine erste Rechnung erhalten.

Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist, und die Anfechtung, weil keine Nutzung gewollt war und auch kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten.

Hiermit widerrufe ich zusätzlich den abgeschlossenen Zeitungsabonnement-Vertrag gemäß meinem Widerrufsrecht nach § 355 BGB . Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich oder per E-Mail. Haben Sie hierfür vielen Dank.



Mit freundlichen Grüßen



Kann/ sollte ich noch etwas beachten korrigieren? Kann ich die Mahnungen in Ruhe ignorieren?


Vielen Dank und viele Grüße,

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nochmals sichergehen, dass es auch sonst niemand aus dem Haushalt war.

Ich würde deutlicher formulieren. Beispielsweise "Werte Zeitungsdrücker. Ich bestreite, jemals einen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen zu haben. Sie werden unverzüglich die Lieferung einstellen und ihre Mahnung zurückziehen. Sie werden aufgefordert, mir unverzüglich den angeblich geschlossenen Vertrag vorzulegen, damit ich bei der Polizei Strafanzeige wegen Betruges erstatten kann. Bei Weigerung werde ich von einem Betrugsversuch ihrerseits ausgehen und ihre Mitarbeiter anzeigen. Sie haben 14 Tage Zeit. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Fristverlängerung und lasse mich auch nicht durch Anwalts-/Inkassoschreiben beeindrucken."

-- Editiert von mepeisen am 02.07.2018 19:22

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Didiana
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

@ mepeisen

So etwas würde ich erst schreiben, wenn entweder keine Antwort zurückkommt oder sie sich weigern würden das Abo zurückzunehmen und auf entstandene Kosten bestehen würden.

Ich habe gestern erst einmal meine Version versendet und interessanterweise innerhalb von 1min die Bestätigung bzgl. einer Kündigung erhalten? Auf alle anderen Punkte wurde nicht eingegangen.

Jetzt habe ich dennoch ein bisschen Sorge wegen der Mahnung, Rechnung, Inkasso etc. Immerhin habe ich die Zeitungen ja erhalten, ungewollt aber dennoch erhalten, behalten.
Wie sind die Erfahrungen bei solchen Fällen? In aller Ruhe weitere Mahnung, Drohung ignorieren oder kann das doch böse mit Inkasso/Schufa enden?

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Immerhin habe ich die Zeitungen ja erhalten, ungewollt aber dennoch erhalten, behalten.
Wie sind die Erfahrungen bei solchen Fällen?


Es ist egal, ob die sie Zeitung behalten haben oder nicht. Das ändert an der Einschätzung nichts. Siehe dazu auch §241a BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Didiana
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Okay vielen Dank, dann lehne ich mich zurück und warte ab.

Witzigerweise habe ich noch eine zweite Kündigungsbestätigung und dann eine erneute Rechnung in Höhe von 28€ für die 5 bereits erhaltenen Ausgaben erhalten.
Wie die zuerst genannten 133€ zustande gekommen sein sollen ist mir ein Rätsel.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Es war auch keine Kündigung (das würde ja ein Vertragsschluss implizieren). Es war ein Bestreiten, dass du jemals einen Vertrag abgeschlossen hast. Wie fm schon richtig angemerkt hat, kann man die erneute Rechnung ignorieren. Denn das wird zur "unverlangt zugesandten Ware".

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Didiana
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

der Schriftverkehr hält bis dato immer noch an.

Nach meinem ersten Widerruf wurde das Abonnement gekündigt, allerdings erhielt ich darauf eine Rechnung in Höhe von 31€ für die bereits erhaltenen Zeitschriften. Fraglich wieso ich zuerst eine Mahnung für ein Abo in Höhe von über 130€ erhalten habe.

Angeblich habe ich ein Begrüßungsschreiben erhalten. Genauso wie der erste Rechnung habe ich dieses nie erhalten. Die erste Mahnung allerdings schon.

Zudem wird ein Begrüßungsschreiben in dem auf eine automatische Verlängerung hingewiesen wird mit einem rechtsgültigen Vertrag gleichgesetzt. Ein Hinweis bzgl. der Höhe anfallender Kosten wurde darin auch ausgespart.
Letzteres ist falls ich mich richtig informiert habe - aufgrund den Verstoß der Preisangabenverordnung - ziemlich rechtswidrig und ich denke Mal ich liege nicht falsch, dass kein Vertrag zu Stande gekommen ist, wenn ich nicht einmal einen Vertrag erhalten habe sondern lediglich ein Begrüßungsschreiben.

Ich veröffentliche mal den Schriftverkehr, falls jemand mal darauf zurückgreifen wollen, mich korrigieren, oder mir weitere Tipps geben wollen würde.

Zitat:

Sehr geehrte Frau XY,

Möglicherweise haben Sie in der Hektik des Alltages unsere Rechnung vom 03.07.2018 mit
Nr. 8112 3291 6052 in Höhe von jetzt EUR 31,00 (inkl. Mahngebühr) völlig übersehen.

Wir bitten Sie, den Betrag jetzt innerhalb von 10 Tagen zu überweisen.

Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, betrachten Sie bitte diese Mahnung als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen
Leser-Service DIE ZEIT


Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Schreiben vom 29.07.2018 machen Sie einen Betrag in Höhe von EUR 31,00 für die angebliche Inanspruchnahme einer Serviceleistung gegen mich geltend.
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Ich bestreite, dass Ich weder telefonisch über einen Abschluss eines kostenpflichten Vertrages informiert worden bin, noch auf einer Internetseite hinreichend kenntlich gemacht wurde, dass es zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags kommt. Ich habe keinerlei Bestätigung bzgl. eines angeblich abgeschlossenen Vertrages oder eine erste Rechnung erhalten.
Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist, und die Anfechtung, weil keine Nutzung gewollt war und auch kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten.


Zitat:
Sehr geehrte Frau XY,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der kostenlose Bezugszeitraum Ihres Abonnement erstreckte sich über die Ausgaben 20/18 bis 23/18 vom 09.05.2018 bis 30.05.2018.

Wie Sie dem Begrüßungsschreiben entnehmen können, welches wir Ihnen im Anhang dieser E-Mail noch einmal beifügen, verlängert sich Ihr kostenloses Probeabonnement in ein reguläres Abo der Zeit, sofern Sie nicht nach Erhalt der 3. Ausgabe 24.05.2018 kündigen.

Ihre Kündigung haben wir am 03.07.2018 erhalten und zu sofort vermerkt.

Da sich zu dem Zeitpunkt die Ausgaben 24/18 bis 28/18 bereits im Versand befanden und wir keine Rücksendung erhielten, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir die kostenpflichtig zugestellten Ausgaben berechnen.

Überweisen Sie daher bitte den noch offenen Betrag von 31,00 EUR auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem oben bezeichneten Schreiben fordern Sie mich auf, eine Zahlung in Höhe von 31,00 Euro zu leisten.
Ihre Forderung kann ich nicht nachvollziehen.
Daher fordere ich Sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf, mir eine Kopie des behaupteten Vertrages und eine nachprüfbare und nachvollziehbare Forderungsaufstellung zu übersenden.
Ein Begrüßungsschreiben bzgl. eines Probeabonemments - welches ich wie die erste Rechnung im Gegensatz zu der ersten Mahnung niemals erhalten habe - stellt keinen rechtlich gültigen zustande gekommen Vertrag dar.

Ich werde den Vorgang dann prüfen. Ihre Rückäußerung und die Übersendung der entsprechenden Unterlagen erwarte ich bis zum 20.08.2018.

Sollten Sie bis dahin keinen rechtlich gültigen Vertrag vorlegen können, sehe ich weiteren Schriftverkehr als widerstandslos an.


Zitat:
Sehr geehrte Frau XY,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Das Probeabonnement hätte rechtzeitig gekündigt werden müssen, sofern eine Fortsetzung nicht gewünscht ist. Auf diesen Umstand wurden Sie in unserem Begrüßungsschreiben, welches Sie im Anhang dieser E-Mail finden können, so wie bei der Buchung, noch einmal hingewiesen.

Unsere Schreiben können unter Umständen auch in Ihrem Spam-Ordner gelandet sein. Kulanterweise stornieren wir die Mahngebühren und senden Ihnen im Anhang dieser E-Mail Ihre Rechnung erneut zu.

Ihre Bestellung erfolgte per Internet. Hierbei werden Auftrag und Bestelldaten direkt in unser System übertragen. Eine Zwischenspeicherung Ihrer Daten z.B. per E-Mail erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.

Das Abonnement wurde am 02.05.2018 um 16:29 übertragen und startete mit der Lieferung der Ausgabe 20/18.
Ein Abonnement wird in unserem System nur erfasst, wenn hierfür aktiv ein Auftrag, in Ihrem Fall im Internet, erteilt wird.

Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir von der offenen Schlussforderung leider nicht absehen können.

Bitte behalten Sie bei Ihrer Antwort Ihre ursprüngliche Anfrage/Nachricht bei, da wir Ihre Anfrage sonst nur mit Verzögerung bearbeiten können.


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Begrüßungsschreiben stellt keinen rechtsgültigen zustande gekommen Vertrag dar.
Zudem ist ein klarstellender Hinweis auf eine vertragliche Bindung mit Preisangabe nicht aufgeführt. Dieser hätte sich in den Vertragsbedingung eines Vertrages wiederfinden sollen, welchen ich bis dato nicht erhalten habe.

In diesem Falle liegt zusätzlich ein Verstoß Ihrerseits gegen die Preisangabenverordnung vor.

Ihre Forderungen sind somit rechtswidrig. Ich werde keinerlei Zahlung leisten.

Weitere repetierende Schreiben erachte ich als gegenstandslos.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Hör auf mit den vielen Briefen und nutze deine Zeit für sinnvollere Dinge.
Die Forderung ist nicht durchsetzbar, daher ab sofort allen Schriftverkehr ignorieren. Nur bei einem Mahnbescheid widersprechen

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Didiana):
Wie Sie dem Begrüßungsschreiben entnehmen können, welches wir Ihnen im Anhang dieser E-Mail noch einmal beifügen, verlängert sich Ihr kostenloses Probeabonnement in ein reguläres Abo der Zeit, sofern Sie nicht nach Erhalt der 3. Ausgabe 24.05.2018 kündigen.

Was ja nun deutlich zu spät ist, denn solche vertraglichen Vereinbarungen müssen dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.



Zitat (von Didiana):
Da sich zu dem Zeitpunkt die Ausgaben 24/18 bis 28/18 bereits im Versand befanden und wir keine Rücksendung erhielten

Unbestellte Waren müssen nicht zurückgesendet werden.



Zitat (von Didiana):
Ein Abonnement wird in unserem System nur erfasst, wenn hierfür aktiv ein Auftrag, in Ihrem Fall im Internet, erteilt wird.

Na und?
Nur weil ein Unbekannter da was reinschreibt, entbindet das den Unternehmer nicht davon, im Falle des Falles eindeutig nachzuweisen, wer der Vertragspartner ist.



Zitat (von Didiana):
Eine Zwischenspeicherung Ihrer Daten z.B. per E-Mail erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.

Das ist schlicht Blödsinn als Begründung.
Im Gegenteil teilt man damit eher mit, das man seine Informationspflichten damit nicht erfüllt hat...



Zitat (von fm89):
Hör auf mit den vielen Briefen und nutze deine Zeit für sinnvollere Dinge.
Die Forderung ist nicht durchsetzbar, daher ab sofort allen Schriftverkehr ignorieren. Nur bei einem Mahnbescheid widersprechen

Volle Zustimmung.

Ich würde denen höchstens noch schreiben, das man auf den Rechtsweg verweist, dann würde ihnen mal ein Gericht erklären wie der Ablauf rechtskonform zu gestalten ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Didiana
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Tja nun habe ich inzwischen einen Brief von einem Inkasso Unternehmen erhalten, welchem ich ebenso geantwortet habe. Diese sind in einem zweiten Brief null auf mein Schreiben eingegangen und haben mir eine Frist gesetzt, ansonsten würden sie rechtliche Schritte einleiten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Didiana):
Diese sind in einem zweiten Brief null auf mein Schreiben eingegangen und haben mir eine Frist gesetzt, ansonsten würden sie rechtliche Schritte einleiten.

Also das übliche Vorgehen.

Ansonsten siehe #7


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Nur wenn ein Mahnbescheid im gelben Umschlag eintrudeln müssen Sie umgehend widersprechen! Ansonsten alles anheften und nicht antworten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Warst du bei der Polizei?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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