Zeitungsabo - Vertragsbruch?

17. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
666dave
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitungsabo - Vertragsbruch?

Liegt ein Vertragsbruch vor, wenn bei einem Zeitungsabo mehrere Hefte nicht geliefert wurden? Und wenn ja: muß ich mich dann noch an die Kündigungsfrist halten?

Hatte das Abo aus oben genanntem Grund Zwei monate vor ende des Lieferjahres gekündigt (frist ist drei Monate). Seit dem kommt die Zeitung wieder regelmäßig, und weil ich nicht einsehe dafür zu Zahlen hab ich mitlerweile Inkassostress.

Meiner Meinung nach hätte ich wegen des Vertragsbruchs sogar das recht gehabt fristlos zu Kündigen. - stimmt das?

kann mir jemand sagen wie man in dieser Situation am besten vorgeht?

Danke im voraus Dave.

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Philosoph75
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 14x hilfreich)

Haben Sie sich diesbezüglich beim betreffenden Zeitungsverlag beschwert
bzw. diesem eine entsprechende Frist gesetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
666dave
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich telefonisch beschwert, die Zeitung kam immer noch nicht. Ich habe jedoch keine frst gesetzt. Dann habe ich gekündigt. Die Zeitung kam erst wieder nach der Kündigung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.640 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen