Zerstörte Maschine gel. Spedition will ihr volles Geld...

17. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
go584084-44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zerstörte Maschine gel. Spedition will ihr volles Geld...

Hey Leute,



gibt es hier jemanden, der sich im Speditionsrecht auskennt?

Folgender Fall:

Import

Maschine wird bei Zollbeschau vom Spediteur beschädigt - Totalschaden.

Spediteur wurde sofort informiert und vom Fahrer habe ich auch eine Unterschrift das Maschine stark beschädigt ist...

Bilder usw. vorhanden



Versicherung hat reguliert, aber nur Maschinenkosten.



Spediteur will jetzt vollen Betrag von mir???



Anwälte denken ja meistens auch nur an Ihren Geldbeutel....

Gruß vom Ritter




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von go584084-44):
Spediteur will jetzt vollen Betrag von mir???

Ja, logisch. Er hat das Gut doch transportiert oder nicht?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, logisch. Er hat das Gut doch transportiert oder nicht?


Das heisst aber noch lange nicht, dass er die Forderung deshalb auch durchsetzen kann.


Zitat (von Flo Ryan):
ist also wieder so gestellt, als hätte meinen keinen Schaden gehabt.


Scheinbar nicht.

Laut TS wurde offensichtlich nur der Wiederbeschaffungswert aber nicht der Wiederbeschaffungsaufwand erstattet.

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Laut TS wurde offensichtlich nur der Wiederbeschaffungswert aber nicht der Wiederbeschaffungsaufwand erstattet.

Ich las jetzt nichts davon, das ein Wiederbeschaffungsaufwand schon angefallen wäre?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich las jetzt nichts davon, das ein Wiederbeschaffungsaufwand schon angefallen wäre?



Das ist auch nicht nötig.

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Warum? Schaden muss erst da sein. Bevor gezahlt wird?



Nein, muss er nicht. Er muss nur begründet und beziffert sein.

Nach deiner Theorie würde z.B. kein Mensch nach einem Verkehrsunfall eine Wertminderung für sein Fahrzeug bekommen. Diese Schadensposition verwirklicht sich auch erst in dem Moment wenn er das FZ verkauft.


In diesem Fall ist der Schaden aber ja wie du es nennst `schon da`.




-- Editiert von charlyt4 am 17.06.2021 11:24

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Diese Schadensposition verwirklicht sich auch erst in dem Moment wenn er das FZ verkauft.

Lässt sich aber recht gut berechnen.

Was bei Wiederbeschaffungsaufwand in dem Falle hier aber nicht so ist. Wer weis woher er die nächste Maschine bekommt. Kostenfrei geliefert oder importiert aus der Mongolei sind ja schon ein paar EUR Unterschied.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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