Hey Leute,
gibt es hier jemanden, der sich im Speditionsrecht auskennt?
Folgender Fall:
Import
Maschine wird bei Zollbeschau vom Spediteur beschädigt - Totalschaden.
Spediteur wurde sofort informiert und vom Fahrer habe ich auch eine Unterschrift das Maschine stark beschädigt ist...
Bilder usw. vorhanden
Versicherung hat reguliert, aber nur Maschinenkosten.
Spediteur will jetzt vollen Betrag von mir???
Anwälte denken ja meistens auch nur an Ihren Geldbeutel....
Gruß vom Ritter
Zerstörte Maschine gel. Spedition will ihr volles Geld...
17. Juni 2021
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Frage vom 17. Juni 2021 | 09:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zerstörte Maschine gel. Spedition will ihr volles Geld...
#1
Antwort vom 17. Juni 2021 | 09:52
Von
Status: Unbeschreiblich (129852 Beiträge, 41409x hilfreich)
Zitat :Spediteur will jetzt vollen Betrag von mir???
Ja, logisch. Er hat das Gut doch transportiert oder nicht?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 17. Juni 2021 | 10:11
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 897x hilfreich)
Zitat :Ja, logisch. Er hat das Gut doch transportiert oder nicht?
Das heisst aber noch lange nicht, dass er die Forderung deshalb auch durchsetzen kann.
Zitat :ist also wieder so gestellt, als hätte meinen keinen Schaden gehabt.
Scheinbar nicht.
Laut TS wurde offensichtlich nur der Wiederbeschaffungswert aber nicht der Wiederbeschaffungsaufwand erstattet.
#4
Antwort vom 17. Juni 2021 | 10:36
Von
Status: Unbeschreiblich (129852 Beiträge, 41409x hilfreich)
Zitat :Laut TS wurde offensichtlich nur der Wiederbeschaffungswert aber nicht der Wiederbeschaffungsaufwand erstattet.
Ich las jetzt nichts davon, das ein Wiederbeschaffungsaufwand schon angefallen wäre?
#5
Antwort vom 17. Juni 2021 | 10:45
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 897x hilfreich)
Zitat :Ich las jetzt nichts davon, das ein Wiederbeschaffungsaufwand schon angefallen wäre?
Das ist auch nicht nötig.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 17. Juni 2021 | 11:22
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 897x hilfreich)
Zitat :Warum? Schaden muss erst da sein. Bevor gezahlt wird?
Nein, muss er nicht. Er muss nur begründet und beziffert sein.
Nach deiner Theorie würde z.B. kein Mensch nach einem Verkehrsunfall eine Wertminderung für sein Fahrzeug bekommen. Diese Schadensposition verwirklicht sich auch erst in dem Moment wenn er das FZ verkauft.
In diesem Fall ist der Schaden aber ja wie du es nennst `schon da`.
-- Editiert von charlyt4 am 17.06.2021 11:24
#8
Antwort vom 17. Juni 2021 | 11:30
Von
Status: Unbeschreiblich (129852 Beiträge, 41409x hilfreich)
Zitat :Diese Schadensposition verwirklicht sich auch erst in dem Moment wenn er das FZ verkauft.
Lässt sich aber recht gut berechnen.
Was bei Wiederbeschaffungsaufwand in dem Falle hier aber nicht so ist. Wer weis woher er die nächste Maschine bekommt. Kostenfrei geliefert oder importiert aus der Mongolei sind ja schon ein paar EUR Unterschied.
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