Zurück bezahlen?

22. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
kekse
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 9x hilfreich)
Zurück bezahlen?

Hallo, leider benötige ich nochmals eure Hilfe.
Mein Lebensgefährte hatte mich einem Versicherungsmenschen vermittelt und hat dafür "Provision" erhalten.
Andere kennen dies unter Tippgeber.

Ich habe meine Versicherungen jetzt frühzeitig gekündigt, aus persönlichen Gründen.

Mein Lebensgefährte hat für diesen "Tipp" 150€ von dem Versicherungsmenschen bekommen.

Er musste etwas unterschreiben, wo drinnen steht, dass er sich verpflichtet die 150 € + weitere 150 € also 300 €
zurückbezahlt, wenn ich die Versicherung vorzeitig kündige.
Er hat sich das ganze leider nicht richtig durchgelesen und hat es erst jetzt gesagt bekommen mit den 300 €.

Meine Frage: Ist es normal, dass das doppelte zurückverlangt werden darf?
Und kann man bevor man das bezahlt erst mal eine Kopie verlangen? Denn der Versicherungsmensch droht jetzt
mit Polizei und Anwalt, wenn er das Geld nicht heute noch zurückzahlt.
Ich würde mir das ja erst mal alles durchlesen wollen, was dort so steht und es kommt mir einfach komisch vor
das doppelte zurück zu bezahlen.

Vielleicht kann uns ja jemand einen heißen Tipp geben. (kostenlos) :)

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Vielleicht kann uns ja jemand einen heißen Tipp geben. (kostenlos) Klar doch - mindestens die Rückzahlung der zusätzlichen 150 Euro ist oberfaul. Auch die Drohung mit "Polizei und Anwalt" ist völlig unseriös - die Polizei befaßt sich mit derlei nicht.
Und kann man bevor man das bezahlt erst mal eine Kopie verlangen? Na sicher. Oder einfach die Versicherung selber fragen bzw. gucken, ob nicht was dazu auf deren Webseite steht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Man könnte vielleicht eine Täuschung konstruieren. Dass beide von vornherein vor hatten, nie eine Versicherung abzuschließen und deswegen nur auf die "Provision" aus waren.
Das ist aber etwas merkwürdig, wenn der Vertrag vorsah, dass es zurückgezahlt werden sollte.

Zitat:
mindestens die Rückzahlung der zusätzlichen 150 Euro ist oberfaul

Vertrag ist natürlich Vertrag. Mir will aber auch keine wirkliche Begründung einfallen, wieso der Tippgeber auch noch eine Strafe zahlen soll, wenn am Ende der Vertrag nicht zustande kommt.
Es ist realistisch, dass so eine Klausel am Ende kassiert wird vor Gericht.

Aber wer schon mit Polizei und Anwalt droht, der will erst mal einen Riesen-Wind machen.
Ich würde hier die ursprünglichen150€ zurückzahlen "ohne Anerkennen einer Rechtspflicht", die Vertragsklausel im gleichen Atemzug angreifen und ansonsten auf eine Klage bei Gericht verweisen.

-- Editiert von mepeisen am 22.06.2015 14:46

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

die Vertragsklausel im gleichen Atemzug angreifen und ansonsten auf eine Klage bei Gericht verweisen. Wobei ja auch nicht klar zu sein scheint, ob eine solche Klausel existiert. Wenn sie existiert, sollte man es genau so machen.

1x Hilfreiche Antwort

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