Moin miteinander,
Ich habe vor wenigen Tagen bei einem Mobilfunkanbieter ein Handy und einen 24 Monate Vertrag erworben.
Eine Bestellbestätigung erfolge sofort mit dem kleinen Vermerk in der Email "Auftragsbestätigung
Nach Prüfung Ihrer Bestellung erhalten Sie in Kürze eine Auftragsbestätigung."
Auf die Auftragsbestätigung warte ich heute noch (3 Tage Später).
Allerdings hat der Mobilfunkbetreiber mir schon eine Rechnung
per Email gestellt. Das die Versandkosten und der Symbolische Kaufpreis von 1 € für das Handy bald per ELV von meinem Konto abgebucht werden.
Nun meine Frage kann ich die gestellte Rechnung als Auftragsbestätigung sehen?
Update: Heute Morgen wurden die Versandkosten incl. der 1 Euro für das Handy abgebucht.
Mfg.
rambule
-----------------
""
-- Editiert rambule am 25.11.2011 11:37
Zustande kommen eines Vertrages.
25. November 2011
Thema abonnieren
Frage vom 25. November 2011 | 11:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zustande kommen eines Vertrages.
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. November 2011 | 15:29
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
und wo ist ein Problem?
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
#2
Antwort vom 25. November 2011 | 15:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Nun meine Frage kann ich die gestellte Rechnung als Auftragsbestätigung sehen?
das ist die Frage.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. November 2011 | 15:50
Von
Status: Praktikant (571 Beiträge, 281x hilfreich)
Zustandekommen eines Vertrags: 2 übereinstimmende Willenserklärungen (WE)
1. WE - Sie unterschreiben den Vertrag
2. WE - Provider nimmt an und schickt Rechnung.
-----------------
""
#4
Antwort vom 25. November 2011 | 16:23
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
quote:Nun meine Frage kann ich die gestellte Rechnung als Auftragsbestätigung sehen?
das ist die Frage.
Das ergibt sich aus den AGB.
Meistens ist die Aktivierung der SIM die Annahme des Dienstleistungsvertrags.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.633
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten