Zustellung von Willenserklärungen

11. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)
Zustellung von Willenserklärungen

Heute verwendet meist jeder E-mail. Nun bietet Web.de das sogenannte Einschreiben an.
Mein Verwalter hat so ein Einschreiben von mir erhalten, als ich mich beschwerte weil er es nicht abholte, meinte dieser, dass er grundsätzlich keine Einschreiben abhole.
Die Frage lautet nun, ist ihm mein Einschreiben nun zugegangen oder nicht.
Wann gilt eine E-mail Nachricht als zugegangen?
Bei einem Brief gilt ja auch der Einwurf in den Briefkasten als zugegangen.

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"Besten Dank im voraus.
Über einen freundlichen, respektvollen Umgang würde ich mich freuen.
"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Meinst Du dieses lachhafte Verfahren, in dem jemand auf eine Webseite geleitet wird und dann erst eine Mail lesen kann? Dann ist der Zustellversuch ein Witz. Wer ist denn so blöd und geht auf irgendwelche Links in einer Nachricht. :bang: Das machen doch speziell Viren, Würmer und sonstiges Zeug. Bei mir sind Links in Emails automatisch deaktiviert, so wie man es es als sicherheitsbewusster PC-User macht.
Die Zustellbestätigung ist dann auch nichtssagend, denn die Mail kann auch von anderen Personen gelesen werden. Ein gerichtsfestes Zustellverfahren geht nur über DE-Mai (was kein Mensch nutzt) oder über Post.
Was nettes zum Thema: http://www.heise.de/ix/foren/S-E-Mail-Einschreiben-sind-Kaese/forum-165851/msg-17393702/read/

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

-- Editiert Tinnitus am 11.02.2014 20:07

-- Editiert Tinnitus am 11.02.2014 20:09

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

Ausgezeichnete Antwort. Besten Dank

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