Zwangsstorno wg. vergessener PIN – Mietwagenbuch in voller Höhe einhalten trotz Zahlungsalternativen

21. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
NumberCrunchy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Zwangsstorno wg. vergessener PIN – Mietwagenbuch in voller Höhe einhalten trotz Zahlungsalternativen

Wir haben im Urlaub unsere Kreditkarten-PIN zuhause vergessen, zugegeben ein Fehler.

Aufgrund dieses vergleichsweise geringen Umstandes gab uns Europcar keinerlei Alternative zur Zahlung der Kaution, weder EC, PayPal noch eine Zusatzversicherung, nicht einmal Barzahlung!

Wir waren genötigt, gegen unseren Willen, den Wagen noch vor Ort zu stornieren und zusätzlich ein teures Taxi zu nehmen.

Der Anbieter driveFTI lehnt eine Erstattung des Buchungsbeitrages ab und will den vollen Mietbuchungbetrag einbehalten, obwohl keinerlei Gegenleistung erfolgt ist. Und dass, obwohl zahlreiche Alternativen einschl. Barzahlung angeboten wurden.

Wegen einer vergessenen PIN und trotz besten Alternativangeboten soll nun eine leistungslose Zahlung in Höhe von mehreren hundert Euro erfolgen.

-- Editiert von User am 21. November 2022 16:51

-- Editiert von User am 21. November 2022 16:55

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
weder EC


Kein Wunder! Mit EC kann schon seit 2008 nicht mehr gezahlt werden.

Zitat:
Der Anbieter driveFTI lehnt eine Erstattung des Buchungsbeitrages ab u


driveFTI ist im Regelfall nur ein Vermittler. Der Mietvertrag wird im Regelfall erst vor Ort geschlossen. Was stand da zum Thema Stornierung genau drin?

Das Geld schuldet Ihnen ggf. das Mietwagenunternehmen, aber nicht der Vermittler driveFTI.

Zitat:
Kaution:Höhe der Kaution: Kaution in Höhe von 300 USD plus zusätzliche Extras; Kreditkarte: zahlbar mit Kreditkarte (American Express, VISA, Mastercard), Kreditkarteninhaber ist Hauptfahrer; andere Optionen: mit Debitkarte nicht möglich, mit EC Karte/Girocard nicht möglich, mit Prepaid/ virtueller Kreditkarte nicht möglich, in bar nicht möglich


Wenn Sie die PIN nicht kennen, dann können Sie solch hohe Beträge eben nicht zahlen. Das ist Ihre Schuld.

-- Editiert von User am 21. November 2022 17:37

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von NumberCrunchy):
Wegen einer vergessenen PIN und trotz besten Alternativangeboten soll nun eine leistungslose Zahlung in Höhe von mehreren hundert Euro erfolgen.

Vermutlich eher weil der Kunde vertragsbrüchig wurde und das vertraglich vereinbarte Zahlungsmittel nicht bieten konnte.



Zitat (von NumberCrunchy):
trotz besten Alternativangeboten

Ich konnte nicht von einem einzigen lesen? Welche anderen akzeptablen Kreditkarten hatte man denn angeboten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NumberCrunchy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich konnte nicht von einem einzigen lesen? Welche anderen akzeptablen Kreditkarten hatte man denn angeboten?


...weder EC, PayPal noch eine Zusatzversicherung, nicht einmal Barzahlung!

-- Editiert von User am 21. November 2022 18:32

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NumberCrunchy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
driveFTI ist im Regelfall nur ein Vermittler. Der Mietvertrag wird im Regelfall erst vor Ort geschlossen. Was stand da zum Thema Stornierung genau drin?


driveFTI ist Vermittler und für die Zahlungsabwicklung und Stornierung zuständig.
Dieser weigert sich auch die Mietbuchung zurück zu erstatten.
Der Mietvertrag wurde online geschlossen.

AGB Auszug driveFTI:
Stornierung
Stornierungen sind bis 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn kostenfrei möglich.
Aus Abwicklungsgründen bitten wir, diese über driveFTI bzw. das Reisebüro vorzunehmen. Nach
diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Stornierungen sollten, wenn möglich, in
schriftlicher Form bei FTI erfolgen und erlangen ihre Gültigkeit mit dem Eingang während der üblichen
Geschäftszeiten von driveFTI.


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Der Kunde hat den Vertrag nicht eingehalten und muss daher auch den Schaden übernehmen, fertig.
24 Stunden vor Vertragsantritt waren auch schon vorbei.

Das Unternehmen war (offenbar) nicht dazu verpflichtet, andere Zahlungsmethoden anzubieten, Pech des Kunden.

Hier ist doch ganz klar, wer den Fehler gemacht hat. Jetzt dem anderen die Schuld zu geben ist schon etwas schäbig.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NumberCrunchy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
... war (offenbar) nicht dazu verpflichtet ...


Genau um das "offenbar" geht es. Deshalb bin ich hier im Forum.
Ihre Antwort hört sich hierzu nicht sonderlich fachkundig an.

Aber schön, dass Sie ihr Fallbeil schon mal geschärft haben!

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von NumberCrunchy):
Genau um das "offenbar" geht es.


„Offenbar" ist wohl der falsche Begriff. Es ist aber wahrscheinlich, dass die Kautionshinterlegung per Kreditkarte vereinbart war.

Was steht denn in den AGB zur Kautionshinterlegung?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NumberCrunchy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es ist aber wahrscheinlich, dass die Kautionshinterlegung per Kreditkarte vereinbart war.


Die Kreditkarte mit PIN (und nur die PIN war ja das Problem) war in der Buchungsübersicht als Merker aufgeführt, aber nicht als ultimativ einziges Zahlungsmittel. Wie gesagt, boten wir u.a. sogar Barzahlung an. In den AGB steht hierüber nichts, ebenso wenig zur Kaution / Kautionshinterlegung in irgendeiner Weise.

Keine Frage, es war unser Fehler, aber dafür die gesamte Summe einzubehalten, obwohl bester Wille gezeigt wurde (Barzahlung) halte ich für absolut unverhältnismäßig.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Wenn ich das richtig sehe, hat sich vundaal76 in Beitrag Nummer 1 die Arbeit gemacht, und die entsprechenden Bedingungen herausgesucht.
Hier ist doch klar erkennbar, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Wenn ich ohne PIN für meine Kreditkarte verreise, ist das doch mein Problem.

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Der TE hat scheinbar immer nicht verstanden, was Vermittler heisst.

Der TE muss sich hier an den Mietvertragspartner wenden - und das ist nicht driveFTI.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von NumberCrunchy):
...weder EC, PayPal noch eine Zusatzversicherung, nicht einmal Barzahlung!

Das sind aber nun mal keine akzeptablem Alternativen ...



Zitat (von vundaal76):
Der TE muss sich hier an den Mietvertragspartner wenden - und das ist nicht driveFTI.

Richtig.

Und der Mietvertragspartner sitzt im Ausland? Im Welchem Land?
Welcher Mietvertragspartner?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
NumberCrunchy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das sind aber nun mal keine akzeptablem Alternativen ...


... steht wo genau?


Zitat (von Harry van Sell):

Und der Mietvertragspartner sitzt im Ausland? Im Welchem Land?
Welcher Mietvertragspartner?


Ist unstrittig driveFTI und war nie meine Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von NumberCrunchy):
... steht wo genau?

Abschließend sagen kann man das nur, wenn Du den genauen Wortlaut Deiner Buchungsbedingungen einstellst.
Wenn die so aussehen wie in #1 von @vundaal zitiert, dann steht das dort genau so drin!
Zitat (von vundaal76):
Kreditkarte: zahlbar mit Kreditkarte (American Express, VISA, Mastercard), Kreditkarteninhaber ist Hauptfahrer; andere Optionen: mit Debitkarte nicht möglich, mit EC Karte/Girocard nicht möglich, mit Prepaid/ virtueller Kreditkarte nicht möglich, in bar nicht möglich

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
NumberCrunchy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
mit Debitkarte nicht möglich, mit EC Karte/Girocard nicht möglich, mit Prepaid/ virtueller Kreditkarte nicht möglich, in bar nicht möglich


Was nicht möglich ist, ist klar, nämlich diverse Karten. Das steht außer Diskussion.
Aber schließt das automatisch alle anderen Zahlungsmittel aus?
Und zwar soweit gehend, dass bereits hinterlegtes Geld leistungslos und in voller Höhe behalten werden darf?

Genau das und nichts anderes ist meine Frage.
Bitte nur sachdienliche, rationale Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von NumberCrunchy):
Bitte nur sachdienliche, rationale Antworten.

Zitat (von Garfield73):
Abschließend sagen kann man das nur, wenn Du den genauen Wortlaut Deiner Buchungsbedingungen einstellst.

Wie wär's mal damit? :neck:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Und zwar soweit gehend, dass bereits hinterlegtes Geld leistungslos und in voller Höhe behalten werden darf?

Genau das und nichts anderes ist meine Frage.
Bitte nur sachdienliche, rationale Antworten.


Du erwartest sachdienliche Antworten, aber Du verrätst uns immer noch nicht, in welchem Land der Mietvertrag geschlossen und welcher Gerichtsstand dort vereinbart wurde.

Zitat:
Und der Mietvertragspartner sitzt im Ausland? Im Welchem Land?
Welcher Mietvertragspartner?


Zitat:
Ist unstrittig driveFTI und war nie meine Frage.


Soll das ein Schwerz sein?
driveFTI ist der Vermittler. Der Mietvertragspartner ist nicht driveFTI.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von NumberCrunchy):
In den AGB steht hierüber nichts, ebenso wenig zur Kaution / Kautionshinterlegung in irgendeiner Weise.


Das kann ich mir nun gerade gar nicht vorstellen, weil ich keine AGB von Mietwagenverleihern kenne, in denen nichts über die Möglichkeiten der Kautionshinterlegung steht.

Hiernach
[link=https://www.fti.de/fileadmin/redakteure/files/PDF/AGB_s/Vermittlungsbedingungen_driveFTI_Juli19.pdf[/link]
ist bei Anmietung über den Vermittler driveFTI jedenfalls eine Kreditkarte erforderlich (Seite 3 unter Haftungsbeschränkungen).

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von NumberCrunchy):
driveFTI ist Vermittler und für die Zahlungsabwicklung und Stornierung zuständig.
Zitat (von NumberCrunchy):
Zitat (von Harry van Sell):
Und der Mietvertragspartner sitzt im Ausland? Im Welchem Land?
Welcher Mietvertragspartner?
Ist unstrittig driveFTI und war nie meine Frage.
Finde den Widerspruch ...

1. driveFTI ist der Vermittler, mit dem Du einen Vermittlungsvertrag geschlossen.

2. Der Mietwagenanbieter ist der, mit dem Du einen Fahrzeugmietvertrag geschlossen hast.

3. driveFTI zeigt bei der Onlinebuchung den jeweiligen Mietwagenanbieter und dessen Bedingungen an.

4. Bei den eben von mir geprüften Buchungsmöglichkeiten bei driveFTI ist die Kaution grundsätzlich per Kreditkarte zu hinterlegen. Alles zusätzlich aufgeführte sind Optionen, die möglich sind oder nicht möglich sind (Beispiel: "in bar nicht möglich" oder "in bar auf Anfrage"). Das heißt aber auch, dass keine sonstigen Möglichkeiten wie PayPal akzeptiert werden müssen.

5. Es bleibt also Dein selbst verursachtes Problem. driveFTI als Vermittler ist vollständig raus aus der Angelegenheit.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Meine These:
Wenn für den Mietwagenanbieter (nicht driveFTI) eine Deutsche Gerichtsbarkeit gegegeben wäre, dann sehe ich eine geringe Chance, dass der Mietwagenanbieter (nicht driveFTI) den Betrag erstatten muss.

Deutsche Gerichtsbarkeit existiert i.d.R. aber nur, wenn der Mietwagen in Deutschland abgeholt werden sollte bzw. ein Deutscher Gerichtsstand im Mietwagenvertrag vereinbart wurde.

Zitat:
Kaution:Höhe der Kaution: Kaution in Höhe von 300 USD plus zusätzliche Extras; Kreditkarte: zahlbar mit Kreditkarte (American Express, VISA, Mastercard), Kreditkarteninhaber ist Hauptfahrer; andere Optionen: mit Debitkarte nicht möglich, mit EC Karte/Girocard nicht möglich, mit Prepaid/ virtueller Kreditkarte nicht möglich, in bar nicht möglich


Eine solche Einschränkung, dass die Zahlung nur mit einer Kreditkarte erfolgen muss, könnte gegenüber Endverbrauchern unwirksam sein. Das müsste aber gerichtlich geprüft werden.

NUR -> Ohne Deutschen Gerichtsstand sehe ich keine Chance, das Geld vom Mietwagenanbieter zurückzuerhalten. In anderen Ländern bestehen i.d.R. weniger starke Verbraucherrechte.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von NumberCrunchy):
Bitte nur sachdienliche, rationale Antworten.

Dazu sollte man dann auch die Rückfragen entsprechend beantworten.

Oder ist das der neue Code für "nur Wunschantworten bitte"?



Zitat (von NumberCrunchy):
steht wo genau?

Das muss nirgendwo stehen. Der Anbiter hat entschieden, das es nicht akzeptabel ist.

Da allerdings Zahlung per Kraditkarte vertraglich vereinbart war, müssen denknotwendigerweise auch keine anderen Zahlungsmittel akzeptiert werden.


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0x Hilfreiche Antwort

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