angebliches 12 -Monats Abo

10. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Xaomao
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
angebliches 12 -Monats Abo

Guten Abend,

Wie vielleicht schon anderen hier bin ich zum allerersten mal in eine Vertrags-/ Abofalle geraten.

Anfang Januar sprach mich und eine Freundin eine nette junge Dame auf der Staße an und fragte ob wir nicht Junge Arbeitslose unterstüzen wollte. Dabei erwähnte diese noch, dass sie nichts verkaufen wollte.
Sie sprach von Zeitschriften, die die Jugendlichen austragen sollen, um nach beweis ihres Willens dann eine Ausbildungstelle bekommen würden.

Dazu würden wir dann 2 Monate Kostenlos Zeitschriften zugeschickt bekommen.
Nach diesen 2 Monaten würden wir dann einen Brief, mit einem Formular zum Ausfüllen bekommen, um unsere Un- bzw Zufridenheit zu bekunden. Damit könnten wir der Zeitschrift auch kündigen.

Wir mussten dann ein Formular ausfüllen, indem auch nach Bankverbindungen gefragt wurde. Nach einigem sträuben und der Erklärung, ich könnte ja nach 2 Monaten kündigen, gab ich die Daten und auch meine Unterschrift. (Wie blöd ich doch war)
Oben stand der Satz "Ich möchte ein 2 Monatiges kostenloses, sowie ein 12 Monatiges Abo gegen Rechnung" was ich aber erst sah als ich unterschrieben hatte... Auf Nachfrage hieß es dann "Nein, nein, das muss angekreutzt sein, das hat nichts zu bedeuten!"
Auf diesem Zettel stand auch was in Richtung Wiederuf: ich hatte 2 Wochen Zeit um zu wiederrufen.
Da MIR aber versichert wurde, dass ich nach 2 Monaten jederzeit kündigen kann, machte ich mir darüber keine Sorgen.

Am 1. Februar kam dann der Bestätigungsbrief vom VERLAG. Dort stand dann drin:
Vereinbarungsgemäß erhalten sie eine Gutschrift in Höhe von 9,98€. Dies entspricht einer anzahl von 2 Ausgaben. Die GUTSCHRIFT wird bei der Ersten Berechnung in Abzug gebracht.

Das machte mich stutzig. Weiter hieß es:
Die Berechnung erfolgt zum derzeitgen Heftpreis von 4,99€. Die Zeitschrift erscheint 12 Jährlich.

Damit schwahnte mir der Verdacht, das es sich DOCH um ei Abo handelt.

Sofort meldere ich mich per Mail beim Verlag und wollte dieses Vermeintliche Abo kündigen, da mir Falsche Angaben gemacht worden sind.

Diese antworteten nur so:

Sehr geehrte Frau -,

wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung.

Der Widerruf erfolgte verspätet.
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Widerrufsfrist beträgt
2 Wochen nach Vertragsabschluss.

Ihr Widerruf hätte innerhalb dieser Frist schriftlich, wie ver-
traglich vereinbart, an die auf dem Bestellvertrag genannte
Werbefirma erfolgen müssen.
Die Verpflichtungszeit beträgt mindestens 14 Bezugsmonate.

Die Belieferung erfolgt seit April 2010

Die Kündigung des Abonnements bestätigen wir Ihnen hiermit
zur Heft-Nr 07 2011.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.

- Frau Stabe -

Das lass ich mir natürlich nicht bieten und teilte denen mit, das es wohl ein Missverständis war und ich das nicht so mit mir machen lasse und mich darauf nich einlasse.
Die Antwort war:

Sehr geehrte Frau -,

wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung.

Wie aus dem zugrundeliegenden Bestellvertrag ersichtlich ist,
wurden mündliche Nebenabreden ausgeschlossen.
Sollten Ihnen andere schriftliche Vereinbarungen vorliegen,
übersenden Sie uns bitte eine Fotokopie.
Die Verpflichtungszeit beträgt mindestens 14 Bezugsmonate.

Die Kündigung des Abonnements bestätigen wir Ihnen hiermit
zur Heft-Nr 07 2011.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

- Frau S. Schulz -


Das ist der Derzeitige stand.
Habe ich eine Changse da raus zu kommen?

Schon einmal Dank
Xaomao


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-- Editiert am 10.02.2010 19:18

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.02.2010 17:03:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ja nachdem mit wem du einen Vertrag geschlossen hast kannst du innerhalb von 14 Tagen wiederrufen. Hast einen Vertrag mit dem Verlag und warst rechtzeitig. Dann würde ich eben nicht zahlen.

Ich vermute aber das die "Bestätigung" nach den zwei Wochen kam. So funktioniert die Masche.

Da kommst du kaum raus.

Man unterschreibt nicht Rot wenn man Grün vereinbart hat. Hirn einschalten.
Und "Zeitungsdrücker" sollte man meiden.

Du bist schon alt genug für einen Abovertrag ?? Oder ?

Nix wissen - nix machen - nix passieren :-)

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

-- Editiert am 10.02.2010 20:18

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xaomao
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Wow, dass ich mal auf was reingefallen bin ist mir schon peinlich genug... Ich weiß ja selber das das Mist war. Und Gutgläubigkeit wird ja anscheinend heute nur verurteilt. Selber Pech gehabt.

Die Frage ist halt, ob der Vertrag nicht ungültig wird, da mir anderes Versprochen wurde und jetzt auf einmal der Vertrag anders ist als vereinbart. Verträge die durch Missverständisse zu stande gekommen sind gelten doch als ungültig?
Die Frage ist nur wie beweise ich das.

Ich habe mal im Netzt gestöbert und herrausgefunden, dass diese Firma diese Masche schon öffter abgezogen hat und, dass Viele aus dieser Sache herraus gekommen sind.

Nur leider bin ich ja in der Beweißpflicht.

Gruß
Xaomao

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Zitat:
eine nette junge Dame


Tja, die arbeiten mit allen Tricks... :grins:

In den meisten Fällen rate ich hier den Leuten, die Opfer eine Abo-Falle geworden sind, einfach nicht zu zahlen und Mahnungen in den Mülleiner zu werfen, ganz egal, was für Drohgebärden da drin stehen.

In diesem Fall ist es aber anders. Es kam m.E ein völlig wirksamer Vertrag zustande. Alle Informationen waren bekannt, der Fragesteller hat sie mit seiner Unterschrift bestätigt.

Daher ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.

quote:
Auf Nachfrage hieß es dann "Nein, nein, das muss angekreutzt sein, das hat nichts zu bedeuten!"


*lol* Ich glaube, ein wenig "Lehrgeld" hat der Fragesteller aufgrund dieser Naivität auch verdient. Das passiert ihm sicherlich kein zweites Mal.... ;)

Ich empfehle noch die Bestätigungsmail bzgl. der Kündigung gut aufzuheben!! Nur für den Fall, dass sich nächstes Jahr keiner aus der Firma mehr an die kündigung erinnern kann... ;)



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"justice"

-- Editiert am 11.02.2010 07:18

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.02.2010 17:03:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:
Damit schwahnte mir der Verdacht, das es sich DOCH um ei Abo handelt.

DAS war ja eigentlich schon klar, als man das
quote:
"Ich möchte ein 2 Monatiges kostenloses, sowie ein 12 Monatiges Abo gegen Rechnung"

unterschrieben hatte.


quote:
Auf Nachfrage hieß es dann "Nein, nein, das muss angekreutzt sein, das hat nichts zu bedeuten!"

Bedeutungsloses sollte man immer durchstreichen...


Man könnte ja hin gehen und dem Verlag mitteilen, das man einen unabhängigen Zeugen habe, der die abweichenden vertraglichen Zusicherungen bestätigen kann.
Das man nicht zahlen werde und nach juristischer Beratung einer gerichtlichen Bewertung der Vertriebsmethoden gelassen entgegen sehe.

Kann gut gehen (Verlag hebt den Vertrag aus Kulanz auf) oder auch nicht (Verlag will ebenfalls gerichtliche Klärung).





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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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