autom. Fitnessvertragverlängerung

18. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
danibär
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
autom. Fitnessvertragverlängerung

hi,

1)ich habe einen fitnessvertrag im Juni letzen Jahres abgeschlossen und war der festen Überzeugung, dass dieser auch nach 14 Monaten ausläuft. Dummerweise ist dem nicht so, in den Klauseln steht drin, dass der Vertrag sich ohne Kündigung um 14 Monate verlängert. Ist das vertraglich in Ordnung, oder kann man was dagegen machen???

2) ich würde gerne meinen Handyvertrag vorzeitig kündigen (eplus). während des Vertrages habe ich mein Handy 3 mal ausztauschen müssen, da Defekte auftraten. Ist das ein Kündigungsgrund????

für ne kompetende Antwort wäre ich dankbar.....


daniel

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Levent1303
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo...

Hatte eben jemandem diesen Link geschickt:

http://www.verbraucher-urteile.de/
Da bitte auf auf Vertragsrecht und dann Sportstudio...

Auzugsweise heist es dort:

Gesamtlaufzeiten:
Das Sportstudio hat natürlich ein Interesse seine Kunden möglichst lange an sich zu binden. Daher werden teilweise Verträge mit über 12-monatiger Laufzeit geschlossen. In einem Urteil hat der BGH eine sechsmonatigen Vertrag für rechtens erklärt und erkennen lassen, dass auch ein Vertrag mit einer 12-monatigen Laufzeit wirksam ist. Darüberhinaus gehende Verträge dürften vor einem Gericht jedoch keine Chance haben, da damit dann eine "unangemessene Benachteiligung" des Kunden vorliegt. Sollten Sie einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder an einen Rechtsanwalt.

Stillschweigende Verlängerung des Vertrages:
Häufig findet sich im Kleingedruckten die Klausel, dass sich der Vertrag stillschweigend um weitere sechs Monate verlängert, wenn er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird. Hier hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass solche Klauseln wirksam sind. BGH (AZ: XII ZR 193/95 ). Auch das OLG Celle hat in seinem Urteil (AZ: 13 U 38/94 ) solche Klauseln für rechtens erklärt. Daher der Tipp, wer weiss, dass er das Angebot für nur sechs Monate bzw. ein Jahr nutzen möchte, sollte entweder einvernehmlich mit dem Studio die Verlängerungsklausel streichen oder gleich nach Vertragsschluss wieder die Kündigung aussprechen. Fraglich ist, wie es bei einer stillschweigenden Verlängerung von mehr als sechs Monaten aussieht, denn diese Frage hat der BGH im oben genannte Urteil offen gelassen. Hilfreich könnte hier ein Urteil des OLG Düsseldorf (Az: 6 U 276/90 ) sein, in dem eine stillschweigende Verlängerung um jeweils 12 Monate für unwirksam erklärt wurde, denn "hier kollidiere einerseits das schutzwürdige Interesse des Sportlers mit dem Interesse des Sportstudios an einer stillschweigenden Laufzeitverlängerung."


Hoffe, ich konnte helfen!?!

Gruss,

Levent E.






Verstehen kann man das Leben nur rückwärts. Leben aber muss man es vorwärts.

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