hallo ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
meine freundin hat beim kauf ihres autos (jahreswagen)eine seat lifetime garantie abgeschlossen.
auf den vertragsunterlagen steht ganz groß und fett gedruckt auf der ersten seite, dass die garantie nach zwei jahren endet (1.12.2008-30.11.2010).
im kleingedruckten steht allerdings, dass bei keiner rechtzeitigen kündigung (ein monat vorher) der vertrag automatisch um ein jahre verlängert wird.
1. ist das rechtens(weil ja irreführend)? bzw. kommt sie da jetzt noch raus, und falls ja wie?
2. falls sie nicht rauskommt und ein garantiefall eintritt, muss dann die versicherung die leistungen übernehmen obwohl sie entgegen der agb ihre letzte inspektion nicht bei seat machen lassen hat, sondern bei einer freien werkstatt(meinte gehört zu haben, dass da letztens mal ein urteil gefällt wurde)?
3. wenn sie den betrag von ihrem konto einfach zurückbucht, sodass der versicherungsschutz erlischt, muß sie mit konsequenzen rechnen wegen des "vertragsbruches"?
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automatische Vertragsverlängerung im Kleingeduckte
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
quote:
garantie nach zwei jahren endet (1.12.2008-30.11.2010).
Die Angabe eines Zeitraumes besagt nicht schlüssig, dass dann der Vertrag beendet ist. Nur wenn im Vertrag oder der Anpreisung steht "endet automatisch nach 2 Jahren Laufzeit" wäre es eindeutig.
Die Problematik dürfte aus Verträgen für Zeitung, Handy etc. bekannt sein. Genaue Zitate könnten zur Beurteilung/Diskussion weiterhelfen.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
auf dem zugesandten versicherungsschein steht nur in tabellarischer art:
beginn: 01.12.2008
ablauf: 30.11.2010
mehr nicht. also kein wort von "automatisch" o.ä.
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Genau so steht es meist in Verträgen. Das ist die erste Laufzeit des Vertrages und in AGB steht dann die Klausel mit der automatischen Verlängerung. Hört sich an wie üblich.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
zu 1.
Ja.
Denn es kann durchaus auch von durchschnittlichen Verbrauchern verlangt werden das sie sich alle Bestandteile des Vertrages durchlesen.
zu 2.
Das Urteil betraf meines Wissens die Gewährleistung und nicht die Garantie.
Garantiebedingungen sind recht frei festlegbar.
zu 3.
Ja.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
danke für die schnellen antworten
quote:
zu 2.
Das Urteil betraf meines Wissens die Gewährleistung und nicht die Garantie.
Garantiebedingungen sind recht frei festlegbar.
falls der fall eintreten SOLLTE, läßt sich das dann nicht auch auf garantiebedingungen umwälzen? denn was hat beispielsweise der ölwechsel mit einer kaputten sitzheizung zu tun!?
quote:
zu 3.
Ja.
welche wären das wahrscheinlich?
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""
quote:
falls der fall eintreten SOLLTE, läßt sich das dann nicht auch auf garantiebedingungen umwälzen?
Ja, dazu müsste man dan aber vor Gericht ziehen, da die Versicherer da immer etwas uneinsichtig sind.
Aber wie gesagt, Garantiebedingungen sind im Gegensatz zur Gewährleistung recht frei festlegbar.
Da ein Urteil aber immer nur zwischen den Streitpateien gilt, könnte der verurteilte Versicherer beim nächsten Kunden sagen 'Nö machen wir nicht, klage doch ...'
quote:
denn was hat beispielsweise der ölwechsel mit einer kaputten sitzheizung zu tun!?
Das wäre ein durchaus taugliches Argument. Nicht jedoch wenn man einen Motorschaden hat ...
Dummerweise weis man ja nie wann was genau kaputtgeht ...
quote:
welche wären das wahrscheinlich?
Entweder Mahnung, Inkasso, Mahnbescheid, Vollstreckung oder direkte Zahlungklage.
Mit entsprechenden Mehrkosten ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
--- editiert vom Admin
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