bank akzeptierte gefälschte unterschrift

17. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
kaffeekippe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
bank akzeptierte gefälschte unterschrift

fakten, fakten, fakten...
mann und frau hatten ein haus zusammen, liessen sich scheisen vor ca. 8 jahren.
mann überschrieb frau seinen anteil am haus, damit kein EU gezahlt werden musste, lediglich KU. mann ist nciht aus der haftung der hausfinanierung entlassen, frau zahlt jedoch komplett allein. alle sparformen ebenfalls an frau überschrieben.

jahre später kommt frau mit der anschlussfinanzierung nach ablauf der zinsbindung und möchte gern wieder seine unterschrift dafür. mann unterschreibt nicht.
frau unterschreibt mit dem namen des mannes. erst mal fällt nichts auf, bis mann post bekommt (weil er eine adressänderung bekannt gab) ihre neue zinsbindung von bis...
mann wundert sich und fordert sich unterlagen an. dort steht sein name, jedoch nicht in seiner schrift. mann stellt frau zur rede, die jedoch uneinsichtig ist udn meint, er solle s doch so laufen lassen. mann stellt bank zur rede. bank sagt: er solle es so laufen lassen !!! mann verlangt rückabwicklung. keine reaktion. strafanzeige, anwalt usw.... anzeige eingestellt mangels öffentliches interesses.

mann wundert sich weil er ein jahr später nciht den jährlichen stand mitgeteilt bekommt. schreibt das 1. mal an die bank - keine reaktion... schreibt das zweite mal an die bank - keine reaktion...
vermutung: es wurde nicht rückabgewickelt...

was ist zu tun?
wie kann man an die unterlagen kommen wenn auf briefe nicht reagiert wird?
was ist wenn die bank es tatsächlich nicht rückabgewickelt hat?


vielen dank im vorraus ...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

:crazy:
worum geht es eigentlich? wie fühlst du dich geschädigt?
Ist jetzt der Staatsanwalt oder der Bankmensch mit deiner Frau zusammen ?

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#2
 Von 
kaffeekippe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

keiner von beiden ist jetzt mit der frau zusammen :/ das würde es mir vielleicht erklären warum die bank meint, man solle es so laufen lassen. hier schien jemand seine provision den bach runter gehen sehen... das wäre für mich die einzige erklärung...
und warum nach uneinsichtigkeit der bank und der frau das verfahren eingestellt wurde, keine ahnung... verkehrte welt !! scheinbar darf man in diesem land machen was man will...
ich möchte einfach nicht, dass jemand mit meinem namen darlehen aufnimmt. auch wenns nur eine weitere zinsbindung ist und von meiner seite her keine zahlungen fliessen. aber kann frau mal nicht zahlen, dann stehen die bei mir und wollen geld für eine sache die mir nicht mehr gehört. des weiteren ist es mir unmöglich mit dem eintrag der darehen in der schufa selbst eine immobilie zu erwerben, denn ich habe ja scheinbar schon eine. als sicherheit kann ich es auch nicht verwenden weil ich ja nicht mehr im grundbuch stehe.

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#3
 Von 
ZV
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 88x hilfreich)

gehen wir mal der Reihe nach vor:
Die Zinsfestschreibung für das Darlehen war abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt wird das Darlehen fällig, wenn nicht eine Anschlussfinanzierung mit neuen Konditionen und Laufzeit vereinbart wird.
Die Frau hat wirksam prolongiert, soweit es ihr eigenesn Schuldverhältnis betrifft. Der Mann hat nicht prolongiert, er hat keinen derartigen Vertrag geschlossen, die Unterschrift war ja gefälscht. Also ist ihm gegenüber das Darlehen zur Rückzahlung fällig. Irgendwelche Vereinbarungen zwischen Mann und Frau im Innenverhältnis, wer das Darlehen zu bedienen hat, müssen die Bank nicht interessieren. Die Bank hat nun das Problem, dass der Darl.vertrag auseinanderfällt, einerseits läuft er weiter anderseits ist er fällig. Sicher hat die Bank selbst einen Fehler gemacht, weil sie bei der Prolongation die Unterschriften nicht mehr kontrolliert hat. Das ist aber bei einer Prolongation mit gleichen Vertrgaspartner nicht üblich, denn die Identitätsprüfung erfolgt normalerweise beim ersten Vertragsabschluss.Ob eine Unterschrift gefälscht ist, ist für Dritte oft nur schwer feststellbar. Wenn ich der Banksachbearbeiter wäre würde ich gegenüber der Frau die Prolongationsvereinbarung fristlos kündigen, zum einen wegen Urkundenfälschung ( das ist nach den AGB jedenfalls ein Kündigungsgrund aus "wichtigem Grunde"), zum anderen, weil eine wirksame Verlängerung mit nur einem Darlehensnehmer nicht den ursürünglichen Darlehensbedingungen entspricht. Dort ist von zwei Darlehensnehmern die Rede und nicht von einem. Die Bank kann zur Recht sagen, mit einem Darlehensnehmer alleine hätte sie keine Prolongation vereinbart. Das Darlehen wäre dann gegenüber beiden Darlehensnehmern zur Rückzahlung fällig. Wie Mann und Frau das dann auf die Reihe bringen bleibt ihnen überlassen. Zahlen müssen sie dann jedenfalls beide, sie bleiben ja trotzdem Mitschuldner ( eines fälligen Darlehens).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kaffeekippe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank erst mal ! das hilft ein wenig licht in die vorgehensweisen zu bringen.
es ist so, dass die unterschrift scheinbar nicht sofort unter die neue zinsbindung "gefälscht" worden ist, sondern das darlehen dümpelte einige zeit im variablen, marktüblichen zins herum...der bank war es verständlicherweise daran gelegen, eine eine festschreibung zu erwirken. Der Bank war allerdings auch bekannt, dass die Darlehensnehmer mittlerweile geschieden waren. Ich halte das für einen Formfehler da der neue Darlehensvertrag lediglich an eine Adresse, nämlich die der Exfrau geschickt worden war.
Nun, man kann es drehen wie man will... man ist der gelackmeierte... was eigentlich der grösste scherz ist, nur man kann nicht drüber lachen.

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