betrügerischer Vertragsabschluss am Telefon

22. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
michaseid
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
betrügerischer Vertragsabschluss am Telefon

Hallo,
bin neu hier und hoffe vielleicht mit jemandem ähnliche Erfahrung austauschen zu können.
Folgendes ist mir passiert:
meine Frau, Thailänderin, hat kleines, angemeldetes Massagestudio. Dafür habe ich vor 2-3 Jahren auch 2-3 Versuche gemacht für sie zu werben. Homepage, Google, meine Stadt de und so 1-2 Adresse. Kenne mich eigentlich ganz gut aus, und bin sehr vorsichtig, habe zu 99% nichts kostenpflichtiges abgeschlossen.
Heute nun kam ein Anruf, ich hätte da irgendwo mal 1 Jahr kostenlose Werbung geschaltet, das Jahr sei nun um und in den AGBs (die kaum einer ganz liest) sei ja gestanden, wer nicht vor Ablauf des Jahre kündigt, verlängert den Vertrag um 2 jahre, pro Jahr knapp 600 Euro. Ob ich das denn wisse. Hab natürlich verneint und gesagt das könne eigentlich nicht sein, und was versteckt in AGBs steht sei nicht rechtsbindend usw. Egal, jedenfalls hat der mich am Telefon so bequatscht, er sei kein Betrüger, ob er gespräch mitschneiden dürfe, hat seinen(einen) Namen genannt, und versichert alles sei rechtens, wir seien ja in Deutschland und könnten alles 14 tägig widerrufen. Er habe von der Rechtsabteilung vorliegen, mein "Vertrag" verlängere sich um 2 Jahre. Er könne mir anbieten, den Vertrag auf 1 Jahr zu ändern, mit dem Vermerk (telefonisch mitgeschnitten), nach Ablauf des Jahres sei der Vertrag gekündigt. Das käme mich 3-400 Euro. Leute, jetzt mit Abstand greife ich mir an den Kopf, wie kann mir sowas passieren. Aber am telefon, der hat so Druck aufgebaut, jetzt etweder alles laufen lassen und 1200 Euro Kosten haben, oder 3-400 Euro. Ob ich auch "Prokura" hätte, und es schicke mir noch ne SMS wo ich mit "Ja" antworten müsse. Haben wir auch so gemacht. Nun im Nachhinein hab ich die tel Nr gegoogelt, wird gewarnt vor, Rückruf ging nicht, Nr. sei nicht vergeben usw.
Mir jetzt unbegreiflich wie mir das passieren konnte. lange Rede kurzer Sinn, ich soll am Montag alles noch schriftlich bekommen, dort könne ich auch sehen wo das alles war usw.. Nun meine Fragen:
Man kann ja 14 Tage lang Verträge widerrufen, glaube ich. Auch meine Bestätigungs SMS und die Erlaubnis das Gespräch mitzuschneiden wegen Prokura und Vertragsbestätigung dürften daran wohl nichts ändern.
Nur meine Überlegung- wenn Montag die Zahlungsaufforderung usw. kommt, was soll ich tun? Das ganze akzeptieren, 3-400 Euro Lehrgeld zahlen (ist es dann wirklich vorbei oder verlängert sich wieder was), oder die Zahlung verweigern und Widerrufen (wenn ja wie, per Einschreiben ). Hab wenig Geld für Anwalt, Rechtsberatung kommt man ja auch kaum drann, und wenn dann für geld. Wie sicher, bzw. unanfechtbar kann der telefonische Vertrag sein? Wenn ich widerrufe und die gehen vor Gericht und ich verliere, dann wird es mit Sicherheit teurer. Was sagt ihr zu meinem "Roman", meiner Dummheit und was gebt ihr mir für Tips??
Danke,
michael

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
die kaum einer ganz liest

Gewerbetreibende/Selbstständige müssen die aber lesen. Die haben keinen Welpenschutz.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120267 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von michaseid):
in den AGBs (die kaum einer ganz liest)

Da ist es egal, ob Verbraucher oder Unternehmer: wer die nicht liest ist selber schuld.



Zitat (von michaseid):
Man kann ja 14 Tage lang Verträge widerrufen, glaube ich.

Glauben ist was schönes wenn man dem bevorzugten höheren Wesen huldigt. In der Juristerei ist er eher kontraproduktiv.


Geschlossene Verträge sind grundsätzlich einzuhalten.
Davon gibt es ein paar Ausnahmen:
- der Vertragspartner verstirbt
- das Gesetz sagt was anderes
- die vertraglichen Vereinbarungen sagen was anderes

Derzeit sehe ich bei Dir keine der 3 Möglichkeiten erfüllt.



Zitat (von michaseid):
Heute nun kam ein Anruf

Ich würde mal googlen ob die Firma die da anruft / schreibt nicht irgendeine Verbindung zu STRÖER hat ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
michaseid
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

@mepeisen
mich darauf hin zu weisen, daß man AGBs lesen sollte ist natürlich sehr hilfreich.
Das weiß ich selber, aber um auf meine Dummheit hingewiesen zu werden hab ich mich nicht hier angemeldet.
Wenn außer dem Vorwurf auch was Sinnvolles geantwortet worden wäre würde ich das ja verstehen, aber so ?!

Und der "Harry van Sell" war auch nicht viel besser. Das ich mich dumm verhalten habe und Fehler gemacht weiß ich selber. Hilft mir aber nicht weiter. Oder warum schmiert ihr mir das nochmal aufs Brot?

Zitat:
Ich würde mal googlen ob die Firma die da anruft / schreibt nicht irgendeine Verbindung zu STRÖER hat ...


Das ist ja das Problem, der hat mir immer nur einen Namen genannt und wenn ich eine Firma wissen wollte hat er abgelenkt, gesagt ich hätte mich "irgendwo" angemeldet.
Klingt unglaublich wenn ich das jetzt lese, hätte mir das jemand anderer erzählt hätte ich gesagt so blöd kann man doch gar nicht sein auf sowas rein zu fallen.

Der hat so Druck aufgebaut, das liegt schon auf der Poststelle, er wollte mich nur informieren, es gäbe nur die Möglichkeit des günstigeren 1 Jahresvertrages, müsse aber jetzt sofort sein.
Dabei war es von vorn herein sein Ziel mir mit Lügen ( Angst vor 1200 Euro) den Jahresvertrag auf zu schwätzen

Der Vogel hat mir am Telefon selber noch gesagt, wir wären ja in Deutschland, und ich bekäme alles nochmal schriftlich, und in Deutschland hätte man ja 14 tägiges Widerrufsrecht.
Als ich dann mal die Tel. Nr gegoogelt habe, da kamen mehrere Hinweise, daß das eine betrügerische Nr sei.
Ist mir ja inzwischen alles auch klar, aber was tun jetzt?
Der hat mir unter falschen Behauptungen einen 1 Jahresvertrag aufgeschwätzt, davon bin ich überzeugt.
Ich habe nirgends für 1 Jahr Werbung geschaltet und dann vergessen das kostenlose Jahr zu kündigen.
Das war 100%ig gelogen. Er hat mir nur um einen sehr teuren " Jahresvertrag zu vermeiden den 1 Jahresvertrag untergejubelt.
Und ich hab vor lauter "Angst" auch noch per SMS bestätigt- mit dem Wort: "Ja".
Schickt man etwas anderes als "Ja" an diese SMS Nr geht es gar nicht, wird nicht angenommen. Und versucht man diese Nr anzurufen heißt es : Nr nicht vergeben.
Das war/ ist ein Betrüger.. Das ist ja das ärgerliche, normalerweise bin ich mir sicher keine AGBs übersehen zuhaben, zumindest überfliegen tue ich sie immer.

Wenn jemand noch etwas hilfreiches antworten kann würde ich mich freuen.
Vor allem möchte ich wissen- kann man Verträge 14 tägig kündigen oder nicht. Zumindest wenn man Seiten wie hier z.B. glaubt:
http://www.recht-finanzen.de/faq/842-widerrufsrecht-bei-einem-online-vertrag


Danke

-- Editiert von michaseid am 23.02.2018 09:27

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16541 Beiträge, 9307x hilfreich)

Das 14tägige Widerrufsrecht gilt auch nur für private Endverbraucher, nicht für Gewerbetreibende.

Unterm Strich wird einem wohl nur bleiben, einfach nicht zu bezahlen und darauf zu warten, ob die windige Firma die Forderung tatsächlich eintreiben will.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wenn außer dem Vorwurf auch was Sinnvolles geantwortet worden wäre würde ich das ja verstehen, aber so ?!

Dann lies doch nochmal meinen Hinweis. Ich markiere dir mal die Kernaussage meines Hinweises:

Gewerbetreibende/Selbstständige müssen die aber lesen. Die haben keinen Welpenschutz.

Von einem Gebewerbetreibenden wird erwartet, dass er sich das komplette Vertragswerk durchliest und es versteht. Der Gewerbetreibende kann sich mit "das ist eine überraschende Klausel" eben nicht so einfach aus der Nummer herausreden. Es tut mir leid, wenn dir meine Antwort nicht passt. Aber sie als sinnlos abzustempeln, nur weil du nicht hörst, was du hören willst, das ist nicht Sinn und Zweck eines Forums.

-- Editiert von mepeisen am 23.02.2018 11:13

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3x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Als ob wir alles das immer tun würden...

Und auch für dich der direkte Hinweis: Verbraucher und Gewerbetreibende sind in dieser Hinsicht etwas völlig verschiedenes. Gewerbetreibende müssen das immer durchlesen. Tun sie das nicht, haben sie Pech gehabt.

Verbraucher haben durchaus noch Möglichkeiten in Hinblick auf überraschende Klauseln u.ä. Bei Gewerbetreibenden gibt es diese Möglichkeiten so einfach nicht in demselben Umfang.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17002 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von michaseid):
....die kaum einer ganz liest.....
Selbst Schuld, das sollte dir für die Zukunft eine Lehre sein!

Zitat (von michaseid):
......und was versteckt in AGBs steht sei nicht rechtsbindend.....
Das ist Unsinn

Zitat (von michaseid):
Was sagt ihr zu meinem "Roman", meiner Dummheit und was gebt ihr mir für Tips??

1) Aufzeichnungen führen was man so alles macht
2) Lesen was man unterschreibt
3) Nichts am Telefon abschließen
4) Sich helfen lassen bevor man etwas macht

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120267 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von michaseid):
Das ist ja das Problem, der hat mir immer nur einen Namen genannt und wenn ich eine Firma wissen wollte hat er abgelenkt, gesagt ich hätte mich "irgendwo" angemeldet.

Machen die eigentlich anders, aber könnte eine Variante sein.

Dann einfach mal abarten bis was schriftlichens kommt.



Zitat (von michaseid):
Nun im Nachhinein hab ich die tel Nr gegoogelt, wird gewarnt vor, Rückruf ging nicht, Nr. sei nicht vergeben usw.

Es gibt Rufnummern, die sind nur per SMS zu erreichen, telefoniern geht da nicht.



Zitat (von michaseid):
Vor allem möchte ich wissen- kann man Verträge 14 tägig kündigen oder nicht.
Zitat (von Harry van Sell):
Geschlossene Verträge sind grundsätzlich einzuhalten.
Davon gibt es ein paar Ausnahmen:
- der Vertragspartner verstirbt
- das Gesetz sagt was anderes
- die vertraglichen Vereinbarungen sagen was anderes

Derzeit sehe ich bei Dir keine der 3 Möglichkeiten erfüllt.




Zitat (von michaseid):
. Zumindest wenn man Seiten wie hier z.B. glaubt:
http://www.recht-finanzen.de/faq/842-widerrufsrecht-bei-einem-online-vertrag

Nö, auch da hilft lesen und verstehen:
Gemäß § 355 BGB zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen hat der Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht:

Falls Unklarheit bezüglich "Verbraucher" besteht:
§13 BGB : Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Da man bei Abschluss des Rechtsgeschäfts aber in Ausübung der gewerblichen / selbständigen Tätigkeit handelte...



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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
michaseid
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

@cabel
Danke für die Antwort

@mepeisen

Zitat:
Aber sie als sinnlos abzustempeln, nur weil du nicht hörst, was du hören willst, das ist nicht Sinn und Zweck eines Forums.


Sehe ich nicht wie du, ich denke Sinn und zweck eines Forums ist Hilfe bzw. Ratschläge geben, Erfahrungen austauschen.
Und wenn einer- wie du oben antwortet:
Zitat:
Gewerbetreibende/Selbstständige müssen die aber lesen. Die haben keinen Welpenschutz


so sehe ich darin wirklich nichts davon.

Für mich kommt das rüber wie : Hättest mal die AGB lesen sollen. Als ob ich das nicht selber weiß. Was sonst kann ich mit dieser Antwort noch anfangen??
Das ist für mich wie: Pech gehabt, selber Schuld. Was ich ja auch selber weiß, aber um zu hören: Selber Schuld, Gewerbetreibende müssen die AGB lesen, schreibe ich doch nicht in ein Forum.
Wirst du vielleicht anders sehen, aber mir hilt "Hätte hätte Fahrradkette" nicht wirklich.
Aber ist mir zu blöd jetzt mit dir darüber weiter zu diskutieren. Man muß ja auch nicht immer einer Meinung sein ;)
Leute wie "cabel" haben es wohl verstanden.
Es nutzt niemand im Nachhinein zu hören was man falsch gemacht hat, einen Vorschlag was man nun tun kann fände ich besser. Und das sehe ich als Sinn und Zweck eines Forums.




-- Editiert von michaseid am 23.02.2018 16:58

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Sehe ich nicht wie du, ich denke Sinn und zweck eines Forums ist Hilfe bzw. Ratschläge geben, Erfahrungen austauschen.

Du willst also in der Sache angelogen werden? Das hilft dir nicht.

Die Erfahrung ist, dass man als Gewerbetreibender mit der Argumentation "kein Mensch liest AGB" exakt keinen Meter weit kommt.

Zitat:
Das ist für mich wie: Pech gehabt, selber Schuld

Ja, denn exakt das ist die Kernaussage. So leid mir das tut.

Zitat:
Leute wie "cabel" haben es wohl verstanden.

Nur leider hat cabel in diesem Fall einfach nur Unrecht und deswegen frage ich dich nochmal: Meine Antwort ist im Vergleich zu cabel also sinnlos, weil du nicht das zu hören bekommen hast, was du hören wolltest?
Denn wenn du nun cabel folgst, befürchte ich, dass es vor einem Gericht ein (teures) böses Erwachen geben wird.

Sorry, etwas anderes kann ich nicht sagen.

Wenn man auf Streit aus ist und dann hofft, die Gegenseite zieht sich zurück und legt es nicht auf ein Gerichtsverfahren an, ja mei. Jeder entscheidet das für sich. Aber im Recht wärst du ziemlich sicher nicht. Daher habe ich das alles auch nicht geschrieben. Wir sind hier zwar Laien und keine Anwälte, aber sich in ein offenes Messer stürzen muss man trotzdem nicht empfehlen, auch wenn du das hören willst...

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3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
michaseid
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

@mepeisen
Jetzt nochmal wirklich abschließend dazu:
ich will nicht angelogen werden, aber ich weiß doch selber, daß ich dumm war und hätte AGB lesen sollen.
Aber verstehst du nicht was ich sagen will?
Wenn ich in einem Forum um Rat frage, dann hilft es 0,0 zu hören:
Hättest AGB lesen sollen,selber Schuld an deiner Lage.
Das kann man ja von mir aus am Rande erwähnen, verletzt mich keinesfalls. Aber wenn das wie in deinem 1.Post alles ist was du schreibst, dann ist das doch für mich sinnlos. Oder was soll ich damit anfangen?Was hilft einem das wenn es nochmal erwänt wird?
Hat doch nichts mit angelogen werden wollen zu tun. Von mir aus knallhart sagen: Gibt keine Lösung, da kann dir keiner helfen usw. Ist O.K.
Aber scheinbar reden wir aneinander vorbei, darum beende ich es jetzt.

Wenn ich jedenfalls mal von jemanden etwas ähnliches lese, dann versuche ich mich in seine Lage zu versetzen und ihm zu raten was ich tun würde, und schreibe nicht was derjenige falsch gemacht hat. Das weiß er selber, sonst würde er keine Hilfe suchen.

Aber vielleicht sind wir da einfach verschiedener Meinung, gibt es ja auch.

1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17002 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von michaseid):
Leute wie "cabel" haben es wohl verstanden.
Nein! Das was cabel geschrieben hat ist unsinnig und kann dich sehr teurer zu stehen kommen wenn dir der gegnerische Anwalt und ein Richter erklären werden welche Pflichten und Rechte im B2B bestehen.

Zitat (von cabel):
Und dies will ich nicht Mal bestreiten, dass ich mich hier irren könnte.
Das ist sogar ganz sicher

Zitat (von cabel):
Was ich lediglich anmerke ist, dass die Firma es evtl. nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lässt weil ihr Vorgehen nicht ganz koscher ist.
Hier geht es nicht um B2C, wir sind hier bei B2B. Da gelten viel strengere Regeln. Was bei B2C noch als "nicht ganz koscher" ausgelegt werden kann ist bei B2C oft aber völlig o.k.. Man kann beides einfach nicht miteinander vergleichen. Es gibt bei B2B keinen Welpenschutz.

Zitat (von cabel):
Denn wenn es sich hierbei wirklich um Betrug handelt, macht es keinen Unterschied ob dieser gegenüber einer Privatperson oder einer Firma begangen wurde.
Bisher hat noch niemand etwas von einem Betrug geschrieben. Worin siehst du hier einen Betrug??? Bitte um Aufklärung.

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1x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16541 Beiträge, 9307x hilfreich)

Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich nicht zur Zahlung geraten habe, sondern abzuwarten, ob die windige Firma das Geld tatsächlich eintreiben will.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wahrscheinlicher scheint mir aber, dass hier die sog. "Callcenter-Mafia" dahinter steckt.

Dann gab es ja auch nie einen Vertrag. Dann gab es nie AGB, in denen etwas stand. Nichts schriftliches, nichts.

Natürlich gab es auch schon Fernsehberichte, wie die "Callcenter-Mafia", wie du sie nennst, einfach alte Prospekte u.ä. rausgekramt hat und so tat als sei sie die Firma XYZ und dann haben sie irgendwelche arglosen Unternehmer in eine Falle gelockt.

Für mich klingt die Story halt völlig anders. Dass der TE wirklich etwas abgeschlossen hat, wo das in den AGB stand.
Wenn deine Vermutung stimmt, müsste der TE seine lektion immer noch nicht gelernt haben und bis heute nicht mal dort, wo er Werbung machte, die AGB nachträglich überprüft haben. Denn wenn deine Vermutung stimmt, hat ja nicht die Firma XYZ den TE angerufen und auch nichts in den AGB stehen, sondern es war ein Trickbetrüger der "Callcenter-Mafia".

Würde mich halt extrem verwundern, wenn deine Vermutung stimmt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Aber das heißt doch nicht, dass man irgendwelchen windigen Betrügern Geld geben muss

Du kapierst es immer noch nicht.

Entweder es stand in den AGB oder es stand nicht drin. Wenn es drin stand, liegt erst mal direkt kein Betrug vor.

Wenn es nicht drin stand, dann ist das auch am Telefon sicher niemand von der Firma gewesen, für die er sich ausgab.

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#20
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Ich denke, da wird nichts kommen, wenn man nicht zahlt. Die hoffen auf den %Satz X, der Angst bekommt und sich "freut" da so glimpflich rausgekommen zu sein.

Also nix zahlen und spätestens beim Mahnbescheid (bezweifle, das da einer kommt) tätig werden.....

1x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
michaseid
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

@all
Update.
Also, es ist ganz klar, ich habe nirgends etwas abgeschlossen und folglich auch keine AGB versäumt zu lesen.
Ich hab mich nur am Telefon verarschen lassen. Heute kam die Rechnung, die Firma ist "OBVZ de", sind im Internet als Betrüger bekannt. Bitte lesen: http://www.radziwill.info/Mit-Doppel-Anruf-Masche-die-Astreus-UG-und-ihr-E-Firmenregister.

Es gab gar keine AGB die ich hätte lesen können, war alles erstunken und erlogen.Die rufen wahllos Firmen an und behaupten das einfach und bauen Druck auf um den 1 Jahresvertrag zu bekommen.
Jetzt werden wieder manche sagen, wie dumm kann man denn sein auf sowas reinzufallen. Das hätte ich bis vor 1 Woche auch gesagt,könnt ihr mir glauben.

Habe inzwischen mit der Rechtsberatung lelefoniert, ich bin nicht der einzige der leider so dumm war . Der Anrufer war einzig darauf aus mir einen 1 Jahresvertrag unter zu jubeln. Alles andere war gelogen. Kann mir nun einen Anwalt nehmen, oder zur Polizei gehen bzw. dann vor Gericht. Aber- wer zahlt den Anwalt? Selbst wenn ich gewinne, muß ich die Kosten nicht vorlegen?
Insgesamt geht es um 470 Euro, bin echt am überlegen einmalig zu zahlen damit ich mir den weiteren Ärger erspare.
Der Penner hat auch zugesagt, mit der Einmalzahlung wäre alles erledigt, ich bräuchte nicht mehr kündigen. Ist natürlich auch gelogen, steht ganz klar auf der Rückseite, wenn man nicht 6 Wochen vor Ablauf kündigt verlängert sich der Vertrag.

Widerstrebt mir total den Pennern noch Geld zu geben, muß mir echt nochmal überlegen was ich da machen soll.

Wenn ich mich entschließe zu zahlen um dann Ruhe zu haben, reicht denn eine Kündigung per Einschreiben mit Rückantwort, die können ja sagen das sei gar keine Kündigung gewesen sondern nur ein Schimpfbrief oder so?!
Wie stelle ich sicher, daß nicht in 1 Jahr die nächste Rechnung kommt und die behaupten wie gesagt keine Kündigung bekommen zu haben?

0x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
michaseid
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

@all
Wen es interessiert- Update:

Habe erst mal bei der Verbraucherzentrale angerufen, sagten natürlich auch "nicht zahlen". Gaben mir dann eine Tel. Nr. des
Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität, auf deren Seite gibts Vorlagen eines "Anfechtungs/Kündigungs Schreibens"
(Muster), sagten auch - nichts zahlen, abwarten, aussitzen. Es kämen wahrscheinlich diverse Drohschreiben usw. aber normalerweise käme nichts bei raus. Auch könne einem die IHK (da sind wir ja Mitglied) behilflich sein. Die waren auch sehr interessiert an der Sache, wollen die Rechnung sehen usw. Sagen auch: Nichts zahlen, Vertrag anfechten.
Und das werde ich auch machen. Habe auch mal Polizei angerufen, waren auch interessiert, ich solle nicht zahlen und sobald dann eine schriftliche Reaktion kommt (Mahnung, Drohung usw. ) soll ich aufs Revier kommen. Und so werde ich es auch machen.
Alles schön per Einschreiben mit Rückschein, und dann warten wir mal ab wie weit die gehen.
Auch wenn es meine eigene Schuld war mich so anlügen zu lassen, es widerstrebt mir denen jetzt noch Geld zu geben. Lasse es auch drauf ankommen und hoffe es geht glimpflich aus.
Ich geb mal wieder Update, irgendwann. bye.

0x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
michaseid
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

@cabel

Zitat:
und (ganz wichtig) auch kein schriftliches Streitgespräch anfangen.


Das hatte ich echt kurz überlegt, Dampf ablassen dem mal die Meinung sagen, sei es auch nur damit es mir dann besser geht. Aber du hast natürlich Recht, und ich mache nichts dergleichen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

"Werte Firma. Ich habe keinen neuen Vertrag mit einer OBVZ.de abgeschlossen. Sie wollen mir den Vertragsschluss bitte inklusive meiner Unterschrift vorlegen zur Prüfung. Ich behalte mir vor, Strafanzeige zu erstatten. Offenkundig versuchen sie mit vorsätzlich falschen Angaben per Telefon Geld zu erpressen, indem sie sich für völlig andere Firmen ausgeben."

Wenn es Betrüger sind: Nach so einem Schreiben sollte ganz schnell Ruhe sein. Das Letzte, was die wollen ist eine gerichtliche Überprüfung des angeblichen Vertragsabschlusses und ihrer Telefon-Masche. Da braucht man im Regelfall auch meiner Meinung nach erst mal keinen Anwalt bemühen.

Und für das nächste Mal: Spätestens im Nachhinein alle AGB noch mal prüfen. Dein Beitrag kam (nicht nur für mich) völlig anders daher als am Ende nun rauskam.

-- Editiert von mepeisen am 01.03.2018 20:52

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120267 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von michaseid):
"Anfechtungs/Kündigungs Schreibens"

So etwas ist mir Vorsicht zu genießen.
Denn Anfechtung / Kündigung setzt ja immer voraus, das es überhaupt einen Vertrag gibt.


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