ich habe 2001 einen Bausparvertrag bei der BHW abgeschlossen.
Dort war damals beschrieben im Vertragswerk, dass der Vertrag jederzeit kündbar ist.
Von einem Vorfälligkeitsdiskont war nichts beschrieben oder im Vertrag vermerkt.
Als ich gestern diesen dann aus einer familären Notlage per sofort kündigen mußte, hieß es auf einmal, dass ein Vorfälligkeitsdikont von 0,5 % je Monat fällig ist vor Ablauf der 6 Monate. Quasi als Strafe, dass ich diesen vor Ablauf seiner Frist gekündigt habe.
Nur hab ich hierzu nie eine Information erhalten, geschweige denn stand dies in meinen unterschriebenen Vertrag 2001.
Wie ich jetzt im Internet erfahren habe, existiert diese Regelung ab dem 01.07.2004
Der Link hierzu:
http://www.bhw-service.de/news.dir/inf_200412.pdf
Meine Frage ist jetzt, ob eine Bausparkasse den Vertrag einfach Ihrerseits ändern kann, ohne Einverständnis des Bausparers.
In der Summe kommen durch die Kündigung bei mir mehr als 500 Euro zusammen, die sie mir für die Kündigung berechnen.
Auch hat mir der Berater zu verstehen gegeben, dass meine Begründung der familären Notlage kein wichtiger Grund sei sondern wichtig nur wäre, wenn ich z.B. arbeitslos werden würde.
Meine Frage geht jetzt dahin, ob ich gegen dies Regelung vorgehen kann, da diese nicht Bestandteil des Vertrages war und mir auch keine ersichtlichen Informationen zuteil geworden sind.
bhw bausparkasse
24. Oktober 2006
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Frage vom 24. Oktober 2006 | 06:49
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
bhw bausparkasse
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2006 | 07:47
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 96x hilfreich)
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