"bis spätestens..... an uns senden." Verständnis

15. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
pauleckstein
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)
"bis spätestens..... an uns senden." Verständnis

Hallo zusammen,
folgendes Problem.
In einem Schreiben steht folgendes:

"Dieses Schreiben ist bis spätestens XX.XX.XXXX zusammen mit [...] an die [....] zu senden"

Heißt es, dass die Unterlagen bis spätestens des gennanten Datums dort angekommen sein müssen, oder bezieht sich die Fristsetzung auf die getätigte Sendung an den Empfänger??

Vielen Dank

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Steht doch dort: ".......zu senden"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pauleckstein
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Steht doch dort: ".......zu senden"


ja gut, und was heißt das nun? Bis dahin wollen sie die Unterlagen auf dem Tisch haben?
Sorry sollte das eine dämliche Frage sein, Deutsch ist nicht meine Muttersprache.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von pauleckstein):
Zitat (von micbu):
Steht doch dort: ".......zu senden"

ja gut, und was heißt das nun? Bis dahin wollen sie die Unterlagen auf dem Tisch haben?
Sorry sollte das eine dämliche Frage sein, Deutsch ist nicht meine Muttersprache.


Damit ist das Datum des Poststempels gemeint.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bei Überweisungen gilt allerdings durchaus dieser Tag als letzter Tag, wo das Geld auf dem Konto des Gläubigers eingehen sollte. Und da heißt es auch "bis spätestens XX.XX.XXXX zu überweisen".
Ich würde mich daher nicht drauf verlassen, dass ein Richter das bei diesem Wortlaut nicht analog ebenso so auslegen würde, dass die Sache nur bis dahin bei der Post aufgegeben worden sein muss.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ich würde mich daher nicht drauf verlassen, dass ein Richter das bei diesem Wortlaut nicht analog ebenso so auslegen würde, dass die Sache nur bis dahin bei der Post aufgegeben worden sein muss.


Es kommt darauf an, was für ein Vertrag das ist.
Der verständige Verbraucher wird unter "senden" sicherlich "absenden/zurücksenden" verstehen und nicht "dafür sorgen, daß es bis dahin zugestellt ist".
Eine verbraucherunfreundliche Auslegung gegen den klaren Wortlaut wird kaum ein Gericht vertreten.

Anders vielleicht, wenn beide Seiten privat/gewerblich sind und die Verkehrsüblichkeit die Formulierung anderweitig auslegt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen