drastische Erhöhung des Strompreisabschlages zum 1.9.2023

23. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
andi112
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Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)
drastische Erhöhung des Strompreisabschlages zum 1.9.2023

Hallo,
ich poste hier, weil ich hier die meisten Ergebnisse zum Thema Strompreis gefunden habe.

Als wir 1958 in diese Wohnung einzogen, war ich 10 Jahre alt.
1984 bekamen wir dann Nachtspeicherheizung und auch die Küche wurde von Gas auf elektrisch umgestellt. Seitdem haben wir beim Strom Hochstrom- und Niedrigstrom-Tarif.
Diese kurze Einführung nur deswegen, damit die momentane Situation besser zu verstehen ist.

Seit 2000 führe ich regelmäßig eine Excel-Tabelle über den Stromverbrauch, mit der ich feststelle, dass der jährliche Stromverbrauch in ungefähr immer gleich ist. Ich konnte ihn jedoch in den letzten Jahren durch verschiedene Maßnahmen etwas senken.

Im Juni 2022 bekam ich ein Schreiben vom Stromversorger, dass die Preise zum 1.8.2023 angepasst würden. Zum einen falle zwar die EEG-Umlage weg, zum anderen seien aber die Strompreise insgesamt gestiegen. Diese Strompreishöhung war jedoch noch hinnehmbar, auch wenn sie deutlich höher ausfiel, als in den vergangenen Jahren.

Am 7.11.2022 bekam ich ein erneutes Schreiben vom Stromversorger, in dem dieser folgendes mitteilte:

Zitat Anfang
der Strompreis wird von verschiedenen Preisbestandteilen beeinflusst. Vor allem die Beschaffungskosten machen einen großen Anteil aus. Durch die angespannte Lage am Energiemarkt sind diese in den letzten Monaten deutlich angestiegen. Auch geänderte Netzentgelte sowie Umlagen und Abgaben berücksichtigen wir zum\\\\ Jahreswechsel in Ihrem Preis.

Das ändert sich ab 1. Januar 2023:
• Ihr Arbeitspreis erhöht sich in der Hochtarifzeit um 27,717 Cent und < — Preis je kWh
Niedertarifzeit um 28,873 Cent pro Kilowattstunde.
• Der Grundpreis pro Jahr steigt um 3,00 Euro. < Zählerpreis, Netznutzung
• Um eine hohe Nachzahlung in der nächsten Jahresrechnung zu vermeiden, passen wir die
monatlichen Abschläge unserer Kunden an. Sofern bei Ihnen eine Anpassung notwendig ist,
werden wir Sie in den nächsten Wochen über den neuen Abschlagsbetrag in einem separaten
Anschreiben informieren.


Zitat Ende
Das in Rot angekündigte Schreiben des Stromversorgers kam aber nie. Da ich zu Ende letzten Jahres bzw. zu Anfang diesen Jahres davon hörte, dass sich die Lage auf dem Strompreissektor wieder etwas entspannt hätte, dachte ich mir bezüglich des Schreibens vom 7.11. nichts Schlimmes dabei. Am 15.4.2023 wurde ich aufgefordert, die Zählerstände durchzugeben, was ich auch tat. Normalerweise erhält man dann die Turnusabrechnung 2- 4 Wochen später. Es kam aber nichts. Übrigens das gleiche auch bei meinem Nachbarn, der beim selben Stromanbieter ist.

Am 2.8.2023!!! (3 Monate später) erhielt ich dann die Turnusabrechnung, die u.a. folgende Absätze enthielt:

Die Entlastung durch die Preisbremse erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Den Guthabenbetrag (49 €) werden wir auf folgendes Konto überweisen:XXXXXXXXXXXXXXXX

Ihr neuer Abschlag beträgt ab 01.09.2023 583,00 EUR (bisher 265,00 €).
Ihre künftigen Abschläge begleichen Sie bitte jeweils zum 01. des Monats, erstmals am 01.09.2023. Näheres zur
Ermittlung des Abschlags und zu den Terminen entnehmen Sie bitte den Abschlagsinformationen auf den
Folgeseiten.

Ich habe mittlerweile die Verbraucherzentrale angerufen, die mir zuerst einen Termin am 16.9. zur persönlichen Beratung vorschlug. Das war mir aber etwas zu spät. Daraufhin empfahl man mir die Telefon-Hotline (0900.....). Diese empfahl mir, den geforderten Betrag mit dem Vermerk „Zahlung unter Vorbehalt" am 1.9. zu überweisen, konnte mir aber auch nicht weiterhelfen, empfahl mir aber jedoch den kostenpflichtigen Telefon-Rückruf. Den habe ich jetzt am 6.9 um 11h.

Von euch hätte ich gerne gewusst, welche weiteren Möglichkeiten eurer Ansicht nach bestehen, das Problem zu lösen?

Nur um irgendwelchen Diskussionen vorzubeugen, ich bin nicht König Krösus!!! :smile:

P.S. Die Schreiben des Stromanbieteres vom Juni und November 2022 und August 223 liegen als pdf vor und können per PN, wenn das hier zulässig ist, gerne zur Verfügung gestellt werden.

-- Editiert von User am 23. August 2023 18:20




31 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Das in Rot angekündigte Schreiben des Stromversorgers kam aber nie.
Regelmäßig wird der Stromversorger argumentieren, dass alle Kunden das erhalten hätten.
Wie also kannst du beweisen, dass DU NICHT...?
Zitat (von andi112):
Im Juni 2022 bekam ich ein Schreiben vom Stromversorger, dass die Preise zum 1.8.2023 angepasst würden.
Ist der 1.8.22 gemeint?
Zitat (von andi112):
Ich habe mittlerweile die Verbraucherzentrale angerufen
ICH hätte zuerst beim Stromversorger angerufen.
...ob beim mtl. Abschlag von 583,- evtl. ein Fehler unterlaufen sei.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Von euch hätte ich gerne gewusst, welche weiteren Möglichkeiten eurer Ansicht nach bestehen, das Problem zu lösen?

Ich hätte ja mal glatt das
Zitat (von andi112):
Abschlagsinformationen auf den Folgeseiten

gelesen ...



Zitat (von Anami):
Wie also kannst du beweisen, dass DU NICHT...?

Die Beweislast trägt der Anbieter ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
st der 1.8.22 gemeint?

Ja, selbstverständlich ist der 1.8.2022 gemeint.

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#4
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ICH hätte zuerst beim Stromversorger angerufen.
...ob beim mtl. Abschlag von 583,- evtl. ein Fehler unterlaufen sei.

Ich wollte zuerst wissen, ob die Preise von 59,256 Cent/kWh im HT und 48,850 Cent/kWh im NT gesetzlich zulässig sind. Ich kenne mich mit den Feinheiten da nicht so aus.
Ich stelle hier die Änderungen noch einmal nebeneinander:
Brutto
Arbeltspreis HT (Ihr Preis pro Kilowattstunde Hochtarifzeit) 31,539 Cent/kWh erhöht sich auf 59,256 Cent/kWh , die Differenz beträgt 27,717 Cent/kWh.
Arbeltspreis NT (Ihr Preis pro Kilowattstunde Niedertarifzeit) 19,977 Cent/kWh erhöht sich auf 48,850 Cent/kWh, die Differenz beträgt 28,873 Cent/kWh

-- Editiert von User am 23. August 2023 19:37

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#5
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich hätte ja mal glatt das
+Das habe ich getan.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Ich wollte zuerst wissen, ob die Preise von 59,256 Cent/kWh im HT und 48,850 Cent/kWh im NT gesetzlich zulässig sind.

Mir wäre keine gesetzliche Regelung bekannt, die das grundsätzlich verbieten würde.



Zitat (von andi112):
+Das habe ich getan.

Und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mir wäre keine gesetzliche Regelung bekannt, die das grundsätzlich verbieten würde.

Gibt es da nicht den Begriff der Strompreisgrenze? Gilt die nur für die Industrie oder auch für private Haushalte.? Ich meine, ich hätte etwas vion max. 40 Cent/kWh gehört? Korrigiert mich bitte.

Ich war gerade bei einem Bekannten 2 Häuser weiter, der beim selben Stromanbieter ist (Einzeltarif). Ich habe mir seine Abrechnungen vom letzten und diesem Jahr angeschaut. Er soll für den Zeitraum vom 1.4.2023 bis 1.8.2023 170,00 € nachzahlen!!! Der Strompreis wurde ihm zum 1. April diesen Jahres von~ 24,4 Cent/kWh auf 39,9 Cent/kWh erhöht, also fast um 100 %!!!
WAS IST HIER LOS?
Man kann doch eine verpfuschte Energiepolitik nicht auf dem Rücken der Strom- und Gaskunden austragen!!!!

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Gibt es da nicht den Begriff der Strompreisgrenze?

Google sagt "ja" https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002



Zitat (von andi112):
WAS IST HIER LOS?

Keine Nachrichten in den letzten 1,5 Jahren gesehen?
Die Zeit der billigen Energie ist vorbei.



Zitat (von andi112):
Man kann doch eine verpfuschte Energiepolitik nicht auf dem Rücken der Strom- und Gaskunden austragen!!!!

Doch, schließlich haben die es ja auch in erheblichem Maße mitverursacht.
Dann mögen sie auch die Zeche zahlen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Geschwurbel editiert

-- Editiert von Moderator am 24. August 2023 00:54

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9495 Beiträge, 2016x hilfreich)

Die Preise gehen zum Glück wieder nach unten....
Und mal ganz ehrlich: Bei einer Nachtspeicherheizung hätte ich das ganze für mich selber mal durchgerechnet und nachgeschaut wie ich sparen kann bzw. hohe Abschläge vermeiden kann.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12702 Beiträge, 4589x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Die Preise gehen zum Glück wieder nach unten....

Das mag sein.
Zitat (von andi112):
Preise von 59,256 Cent/kWh im HT und 48,850 Cent/kWh im NT

Solche Preise waren allerdings nie gerechtfertigt.
Da ist aktuell jede Grund- /Ersatzversorgung rund 20 Cent günstiger.

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#12
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1109 Beiträge, 129x hilfreich)

Rechtlich wird da wohl wenig zu machen sein?

Ich empfehle den Stromvertrag umgehend zu kündigen und einen anderen Stromlieferanten zu suchen (z.B. über ein Vergleichsportal). Die aktuellen Strompreise (auch die Zweitarif-Verträge bei Heizstrom) sind für deutlich!!! unter 0,30€ pro kW/h sowohl im HT als auch im NT zu beziehen.

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#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8577 Beiträge, 4662x hilfreich)

Es gibt "Tarifaufpasser", die Verträge verwalten und den Verbraucher informieren, wenn sich eine Tarifoptimierung ergibt. Dann erhält man Vorschläge, die man annehmen kann aber nicht muss. Die Entscheidung trifft immer der Kunde! Man geht kein Risiko ein.

Für den Verbraucher ist dieser Service, je nach Anbieter, kostenlos. Das Unternehmen erhält dann eine Provision vom Anbieter.

Einfach mal Tarifaufpasser in eine Suchmaschine eingeben. Ich kann das nur empfehlen. :wink:

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Google sagt "ja" https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002

Danke, da sind einige interessante Sachen mit dabei.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Da ist aktuell jede Grund- /Ersatzversorgung rund 20 Cent günstiger.

Tja, also was tun? Ich bin in der Grundversorgung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1109 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Tja, also was tun? Ich bin in der Grundversorgung.


Die Frage beantwortet sich doch von selbst!

Den Vertrag kündigen und günstigere Vertragsangebote suchen. Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt 14 Tage.

In der Regel hilft ein Telefonat beim Grundversorger und dieser bietet bereits einen deutlich günstigeren Tarif an. Ein Check über ein Vergleichsportal wird dann wahrscheinlich noch einmal günstigere Alternativen aufzeigen.

-- Editiert von User am 24. August 2023 12:08

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1993 Beiträge, 267x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Ihr neuer Abschlag beträgt ab 01.09.2023 583,00 EUR (bisher 265,00 €).


Da die Strompreise sich drastisch erhöht haben, erhöhen sich natürlich auch die Abschlagsbeträge drastisch.

Man zahlt also entweder monatlich mehr - oder aber mit der jährlichen Abrechnung in einer Summe. Kommt unterm Strich aufs Gleiche raus...

Letztendlich kannst du dir nur einen günstigeren Anbieter suchen und zu diesem wechseln.

-- Editiert von User am 25. August 2023 09:09

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 939x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Tja, also was tun? Ich bin in der Grundversorgung.
Welcher Grundversorger soll das sein?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49737 Beiträge, 17455x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Da ist aktuell jede Grund- /Ersatzversorgung rund 20 Cent günstiger.


Da irrst Du Dich.

Zitat (von bostonxl):
Welcher Grundversorger soll das sein?


Es könnte sich z.B. um die Stadtwerke Blaustein handeln. Aber auch die Preise z.B. der Stadtwerke Ulm sind nur geringfügig niedriger.

Der billigste Anbieter, den man über check24 findet, fordert bei einem Verbrauch von 10.000kWh/Jahr einen monatlichen Abschlag von 227,84€/Monat für eine Lieferung in Blaustein. Das ist sogar günstiger als der billigste Anbieter von Heizstrom.

Zitat (von Nana71):
Letztendlich kannst du dir nur einen günstigeren Anbieter suchen und zu diesem wechseln.


Das sehe ich auch als einzige realistische Möglichkeit.

-- Editiert von User am 25. August 2023 10:24

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Tja, also was tun?
Ich habe nicht alles nochmal gelesen---aber außer der Wechselmöglichkeit---
Hast du denn außer den Preisen auch mal deine abgelesenen Verbräuche verglichen? Kannst du einen Übermittlungsfehler von dir ausschließen? Seit Mitte April wird ja relativ wenig Heizstrom verbraucht worden sein...
Zitat (von andi112):
dass sich die Lage auf dem Strompreissektor wieder etwas entspannt hätte, dachte ich mir bezüglich des Schreibens vom 7.11. nichts Schlimmes dabei.
Wir hatten uns schon im Frühjahr 22 *Schlimmes bei Energie* gedacht und unsere Stromabschläge ---erhöhen lassen---.Dazu haben wir nicht auf ein Extraschreiben gewartet.

p.s.
Wir haben die Turnusabrechnung unseres Versorgers Stadtwerke, der auch Grundversorger ist--- am 10.8.23 erhalten. Alles sehr transparent erklärt incl. Berücksichtigung der ab 1.1.23 eingerechneten Preisbremse ergibt sich der neue Abschlag ab 1.10.23. Der liegt bei fast identischem Verbrauch nun um ca. 5,- höher als vor der *erwarteten Krise*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Welcher Grundversorger soll das sein?

Das ist die SWU (Stadtwerke Ulm).

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Weiß jemand, ob in dem weiter oben genannten Link der Bundesregierung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002
sich der Strompreisdeckel für private Haushalte auf den Netto- oder den Brutto-Preis bezieht? Für mittlere und große Unternehmen liegt der Deckel wohl beim Netto-Arbeitspreis.
ZITAT
Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr.
ZITAT ENDE

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#23
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du denn außer den Preisen auch mal deine abgelesenen Verbräuche verglichen? Kannst du einen Übermittlungsfehler von dir ausschließen? Seit Mitte April wird ja relativ wenig Heizstrom verbraucht worden sein...

Ja, das habe ich. Ein Übermittlungsfehler meinerseits kann ausgeschlossen werden, da ich die Zählerstände jeweils fotografiere. Das ist mit Abstand die unverständlichste Abrechnung, die ich je bekommen habe.
1. Warum wird die Turnusabrechnung erst am 3.8.2023 zugeschickt, wenn die Zählerablesung schon am 15.4. erfolgte? Übrigens wie bei meinem Nachbarn.
2. In der Turnusabrechnung wurde der Zeitraum vom 1.1.2023 bis 15.4.2023 im NT-Bereich mit einem einzigen Zeitraum abgerechnet. Im HT-Bereich wurde dieser Zeitraum in 3 Abschnitte unterteilt:
01.01.2023 28.02.2023
01.03.2023 31.03.2023
01.04.2023 15.04.2023
Warum eigentlich? Mir ist nichts bekannt, dass es in diesem Zeitraum irgendwelche Änderungen im HT-Bereich gegeben hätte. Die Abrechnung ab dem 16.4.2023 erklärt sich mir dann in keinster Weise mehr. Dazu brauche ich die Beratung eines Fachmannes/frau der VZ. Die bekomme ich hoffentlich, wie ich oben schon schrieb, am 6.9.2023.
3. In den Abschlagsinformationen zum neuen Abschlag steht Folgendes:

Ermittlung ab Fälligkeit 01.09.2023 Betrag netto MwSt.- satz Mehrwertsteuerbetrag Betrag brutto
Strom 610,08 EUR 19% 115,92 EUR 726,00 EUR
Entlastungsbetrag Strompreisbremse -143,00 EUR 0% 0,00 EUR -143,00 EUR
Gesamt 467,08 EUR 115,92 EUR 583,00 EUR


zu3. Nirgends eine Erklärung, wie es zu dem NettoBetrag von 610,08 kommt.

Schade, dass man hier keine Tabellen erstellen kann. In der Vorschau habe ich nur gesehen, dass obige Tabelle nicht richtig wiedergegeben wird. Ich hoffe, man kann sie trotzdem lesen




-- Editiert von User am 31. August 2023 01:28

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49737 Beiträge, 17455x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Das ist die SWU (Stadtwerke Ulm).


Dann hilft nur kündigen und einen anderen Anbieter suchen. Die SWU hat tatsächlich so hohe Preise im Grundversorgungstarif.
https://www.swu.de/fileadmin/content/energie-wasser/strom/SWU-Preisblatt-Strom-Grundversorgung-01-01-2023.pdf
Selbst die SWU bietet deutlich günstigere Alternativtarife an.

Zitat (von andi112):
Schade, dass man hier keine Tabellen erstellen kann.


Man könnte die Abrechnung anonymisiert einscannen, bei einem Bilderdienst hochladen und dann hierher verlinken.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Das ist mit Abstand die unverständlichste Abrechnung, die ich je bekommen habe.
Das ist auch nicht ungewöhnlich, denn seit Februar 2022 sind ja periphere Unglaublichkeiten passiert, deren Ergebnis zum Beispiel dein Strompreis ist. Nicht nur du hast diverse und tw. unverständliche Schreiben erhalten.

Und da jetzt sogar bekannt ist, dass du einen ausgesprochen teuren Grundversorger hast---und ein Ablese-oder Übermittlungsfehler ausgeschlossen ist...ist vermutlich inzwischen auch deine Sonderkündigungsfrist abgelaufen?
Die beträgt bei deinem Versorger 1 Monat, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
ich werde dieses Schreiben an die SWU schicken. Vielleicht könnte der eine oder andere mal darüber lesen, ob man eventuell etwas weglassen oder noch hinzufügen sollte:

aus der Jahresabrechnung vom 2.8.2023 ergibt sich, dass Sie die Preise für meinen Strombezug im vergangenen Abrechnungszeitraum erhöht haben.
Dieser Preiserhöhung widerspreche ich hiermit ausdrücklich.
Sie haben zwar in einem Schreiben vom 7.11.2022 darauf hingewiesen, dass sich die Preise zu Anfang 2023 erhöhen würden, mir jedoch auch mitgeteilt:

ZITAT
„werden wir Sie in den nächsten Wochen über den neuen Abschlagsbetrag in einem separaten
Anschreiben informieren".
ZITAT ENDE

Dieses Schreiben habe ich jedoch nie bekommen.
Die Preiserhöhung ist daher mir gegenüber nicht wirksam geworden.

Am 15. April 2023 habe ich Ihnen meine Zählerstände mitgeteilt. Normalerweise erhält man die Turnusabrechnung 2 – 4 Wochen später. Ich bekam sie jedoch erst, genauso wie mein Nachbar, der ebenfalls bei Ihnen Kunde ist, am 3. August 2023.
Erst aus dieser Turnusabrechnung vom 2.8.2023 ergibt sich definitiv, dass Sie die Preise für meinen Strombezug im vergangenen Abrechnungszeitraum erhöht haben.

Folgende Dinge in der Turnusabrechnung sind für mich nicht einsichtig:

1. Warum wird die Turnusabrechnung erst am 3.8.2023 zugeschickt, wenn die Zählerablesung schon am 15.4. erfolgte?

2. In der Turnusabrechnung wurde der Zeitraum vom 1.1.2023 bis 15.4.2023 im NT-Bereich mit einem einzigen Zeitraum abgerechnet. Im HT-Bereich wurde dieser Zeitraum in 3 Abschnitte unterteilt:
01.01.2023 - 28.02.2023
01.03.2023 - 31.03.2023
01.04.2023 - 15.04.2023
Warum eigentlich? Mir ist nichts bekannt, dass es in diesem Zeitraum irgendwelche Änderungen im HT-Bereich gegeben hätte. Die Abrechnung ab dem 16.4.2023 erklärt sich mir dann in keinster Weise mehr.

3. In den Abschlagsinformationen zum neuen Abschlag steht Folgendes:

Ermittlung ab Fälligkeit 01.09.2023 Betrag netto MwSt.- satz Mehrwertsteuerbetrag Betrag brutto
Strom 610,08 EUR 19% 115,92 EUR 726,00 EUR
Entlastungsbetrag Strompreisbremse -143,00 EUR 0% 0,00 EUR -143,00 EUR
Gesamt 467,08 EUR 115,92 EUR 583,00 EUR

Man findet jedoch nirgends eine Erklärung, wie es zu dem Netto-Betrag von 610,08 € kommt.


Aus diesem Link:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002
entnehme ich folgendes:

ZITAT
Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.
ZITAT ENDE

Aus der Turnusabrechnung entnehme ich, dass folgende Strompreise geltend gemacht werden:
Arbeitspreis HT (Ihr Preis pro Kilowattstunde Hochtarifzeit) 59,256 Cent/kWh
Arbeitspreis NT (Ihr Preis pro Kilowattstunde Niedertarifzeit) 48,850 Cent/kWh

Diese Preise liegen deutlich, selbst bei Berücksichtigung der Mwst. von 19 %, deutlich über der Strompreisgrenze (47,6 Cent/kWh Brutto).

Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich künftige Zahlungen nur unter dem Vorbehalt leiste,
Zahlungen aufgrund überhöhter Preise zurückzufordern. Die Zahlung erfolgt insoweit ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Auch die
bisherigen Preise bzw. Preiserhöhungen halte ich für unbillig und behalte mir vor, diese
gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.
Bitte bestätigen Sie mir kurzfristig schriftlich den Zugang dieses Schreibens.

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#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Dieser Preiserhöhung widerspreche ich hiermit ausdrücklich.
Kannst du denn am 8.9. noch widersprechen?
Ob man der SWU fast alles nochmal schreibt, was die dir schon geschrieben hatten?
Aus dem Link muss man mE nicht nochmal zitieren, die SWU kennt das schon.

zu 1: Doofe Frage. Weil die SWU mehrere Kunden hat. Weil eben in diesen Zeiträumen NICHTS normal war.
zu 2 und 3: Evtl. verklickert die SWU dir das noch.

Du willst also den Vertrag mit dem sehr teuren Versorger nicht kündigen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du willst also den Vertrag mit dem sehr teuren Versorger nicht kündigen?

Eventuell schon. Ich werde auch fragen, ob es ein günstigeres Angebot gibt. Obiges Schreiben werde ich noch um eine Kleinigkeit ergänzen. Ich werde das Gefühl nicht los, dass man versucht, dem Verbraucher einen möglichst hohen Abschlag aufzuzwingen, den man dann zwar bei der nächsten Abrechnung wahrscheinlich zähneknirschend wird zurückzahlen müssen, aber momentan bekommt man ja nicht viel Zins für das zuviel gezahlte. Insofern gebe ich Dir, wie oben zitiert, Recht, dass der Stromabnehmer selber schuld ist an den ständig wachsenden Preisen, da er sich das immer wieder auf's Auge drücken lässt.
Auf jeden Fall wird an keiner Stelle erklärt, wie sich der neue Abschlag berechnet. Da könnte man ja jede beliebige Zahl hinschreiben und alle machen mit???
Dennoch vielen Dank an alle, die hier geduldig mitgelesen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
andi112
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
zu 1: Doofe Frage. Weil die SWU mehrere Kunden hat. Weil eben in diesen Zeiträumen NICHTS normal war.

Ja, das weiß ich. Ist aber nicht meine Schuld. Sie sollen sich auch dazu erklären.
Zitat (von Anami):
zu 2 und 3: Evtl. verklickert die SWU dir das noch.

Das will ich doch schwer hoffen.
Ich habe noch hinzugefügt, dass sie mir ein bezahlbares Angebot machen sollen. Ansonsten müsste ich als jahrzehntelanger Kunde den Anbieter wechseln.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49737 Beiträge, 17455x hilfreich)

Zitat (von andi112):
Ansonsten müsste ich als jahrzehntelanger Kunde den Anbieter wechseln.


Worauf wartest Du eigentlich noch?

Die Berechtigung der Höhe des Grundversorgungstarifes anzuzweifeln ist nichts, das man als einzelner Verbraucher durchziehen sollte, es sei denn man hat ganz viel Geld und noch dazu einen guten Anwalt, der sich so etwas zutraut.

Zitat (von andi112):
dass sie mir ein bezahlbares Angebot machen sollen.


Die alternativen Tarife kann man auf der Homepage der SWU nachlesen.

Die Trägheit mancher Stromkunden ist schon beeindruckend.

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