Nehmen wir an jemand kauft bei ebay ein paar Eintrittskarten für ein Fussballspiel für 606€.
Der Verkäufer bietet kostenlosen Versand an und gibt als Versanddauer 2 Tage an.
Die Tickets wurden von dem Verkäufer als Einschreiben und völlig unterversichert verschickt und die Zustellung des Briefes dauert aber viel länger und dieser ist schon seit 5 Tagen unterwegs ohne anzukommen.
Der Käufer reist in 2 Tagen schon zu dem Event an, welches 620km von seinem Wohnort entfernt ist.
Welche Rechte hat der Käufer hier? Kann er schon vom Kauf zurücktreten, oder ist dies überhaupt möglich?
Der Käufer möchte sich nun anderweitig Tickets kaufen, um diese Rechtzeitig vor Abreise zu erhalten.
ebay Versandrisikio bei kostenlosem Versand bzgl. Tickets eines Fussballspiels
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Zitatgibt als Versanddauer 2 Tage an :
Genauer Wortlaut?
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-- Editiert von matkier am 12.05.2018 16:49
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ZitatWelche Rechte hat der Käufer hier? Kann er schon vom Kauf zurücktreten, oder ist dies überhaupt möglich? :
Ein Rücktritt ist möglich, wenn sich der Verkäufer in Verzug befindet.
Dass ist hier aber nicht zu erkennen.
So wie Du es beschreibst, hat der Verkäufer die Ware wie vertraglich vereinbart verschickt- man spricht in dem Zusammenhang auch von Einlieferung.
Aus Deinem Text ist nicht zu erkennen, ob sich der Verkäufer hier ungebührlich Zeit gelassen hat oder ob er innerhalb der angepriesenen Zeit alles aus seiner Sicht Erforderliche tat. Auf die Postlaufzeit incl. etwaiger Fehlleitungen hat keiner von uns Einfluss.
War ausreichend versicherter Versand vereinbart? Davon steht in Deinem Text nichts. Du selbst erwähnst nur kostenlosen Versand.
Handelt der Verkäufer gewerbllich oder als Privatperson?
Selbstverständlich darf sich der Käufer auch anderweitig Karten kaufen, wenn er sicher sein will, dass er rechtzeitig über gültige Karten verfügen kann.
Berry
Nein, ausreichend versicherter Versand ear nicht vereinbart.
Dort stand nur etwas von "kostenlosem Standard Versand".
Wenn der Käufer kostenlos versendet und dies nicht ausreichend versichert,
wie ist dann die Rechtslage?
Das Versandrisiko liegt bei Privatverkauf in der Regel beim Käufer.
Es sei denn es exitieren Sachverhalte aus denen sich anderes ergibt?
Laut eBay-AGB muss der Verkäufer immer versichert verschicken! Wenn dem so ist, und du hast die Tickets tatsächlich nicht bekommen und hast mit PayPal gezahlt, dann kannst du diese 606 € zurückverlangen. Dazu gehst du mit deinem Computer auf dein PayPal-Konto, dort dann auf Konfliktlösung, dann suchst du die entsprechende Transaktion und muss erstmal deinem Verkäufer schreiben, was dein Problem ist. Wenn du diese Nachricht verschickt hast, gehst du wieder auf diese Seite und wählst dann "Fall an PayPal übergeben" aus. Dann kommt ein Feld, wo man ankreuzen kann, ob du mit einer Teilerstattung zufrieden bist, oder ob du den kompletten Kaufpreis wiederhaben willst. Wenn du den kompletten Kaufpreis wiederhaben willst, musst du diesen (hier 606 €) in das Feld eintragen. Dann schilderst du den Fall PayPal, so wie er sich zugetragen hat und ab dem Antrag auf Käuferschutz (also Absenden des Formulares) hat der Verkäufer dann 10 Tage Zeit, um die Vorwürfe zu entkräften. Tut er dies nicht (so wie in meinem Fall), dann bekommst du direkt dein Geld auf dein PayPal-Konto als Guthaben erstattet. Damit könntest du dir dann (rein theoretisch) neue Tickets besorgen.
MfG
BVB565
ZitatLaut eBay-AGB muss der Verkäufer immer versichert verschicken! :
Hat er ja gemacht.
Zitatbekommst du direkt dein Geld auf dein PayPal-Konto als Guthaben erstattet. :
Diese AGB und der Kaäuferschutz sind so relevant wie der Sack Reis der in China umfällt, weil die die Gesetze nicht ausheben können.
Der Verkäufer könnte also als Folge die Übergabe der Tickets an den Käufer verweigern bzw. den Käufer auf Zahlung verklagen.
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