eingeschriebener Brief

6. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Friedel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
eingeschriebener Brief

Hallo Forum!

Wenn in einem Vertrag "...durch eingeschriebenen Brief" steht, gilt dann auch die persönliche Übergabe mit Empfangsquittung oder muss das durch die Post erfolgen.

Danke und Gruß

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-- Editiert Friedel am 06.09.2013 12:08

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Eingeschriebener Brief ist eine Umschreibung für Briefversand mit Versandbeleg. Ob das über Boten oder mit persönlicher Zustellquittung oder Unternehmen Rot oder Gelb erfolgt ist zweitrangig.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Und immer daran denken, daß so eine Regelung für Zustellungen in AGB (!) unwirksam ist ("keine schärfere Form als die Schriftform").

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