einseitige Vertragsänderung bei Abo

5. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
lycille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
einseitige Vertragsänderung bei Abo

Hi @,

ich habe ein Abo bei einem "professionelles, soziales Netzwerk" abgeschlossen. Es war eine Laufzeit von 12 Monaten zu einem reduzierten Mitgliederbeitrag. Ich habe die Kündigung verpasst und sollte dann den erhöhten Beitrag zahlen. Da ich nur 12 Monate dabei bleiben wollte, prüfte ich alles genau, um einen Grund für eine Sonderkündigung zu finden.
Mir ist folgendes aufgefallen: Es wird überall geschrieben (AGB und der Website), dass der Beitrag auf 12 Monate begrenzt ist, aber es ist nirgendwo erwähnt, dass er sich danach erhöht.
Da es 3 Klassen gibt - 1 Mon/3Mon und 12 Mon und mit steigender Laufzeit der Beitrag immer günstiger wird, habe ich derart argumentiert:

Als Mitglied kann ich nicht wissen, dass der Beitrag sich nach Ende der Laufzeit erhöht, denn 1. ist es nicht vermerkt und 2. kann es sein, dass der Beitrag noch niedriger wird, wegen der Staffelung und auch bei Buchclubs. Dort wird es mit den zunehmenden Jahren der Mitgliedschaft immer preiswerter.
Also habe ich nach Erhalt der Mail mit der Verlängerung/Preiserhöhung gekündigt mit der Begründung des Sonderkündigungsrechtes einseitge Vertragsänderung.

Das gefällt der Firma nicht und ich habe nun ein Schreiben einer Inkassofirma erhalten.

Wie seht ihr das?

Vielen Dank für eure Tipps.

Lycille




-- Editiert lycille am 05.07.2013 17:44

-- Editiert lycille am 05.07.2013 17:45

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Eine Preiserhöhung/Staffelung, die vertraglich nicht wirksam vereinbart wurde, stellt durchaus ein Sonderkündigungsrecht dar. Soweit einmal die einfache Erklärung. Die Schwierigkeit/ das Risiko liegt womöglich darin, dass es doch irgendwo steht.

Wenn du dir sicher bist, dass es funktioniert, einfach hart bei der Linie bleiben. Maximal einmal dem Inkasso antworten (Einschreiben). Beispielsweise würde ich es so formulieren "Hallo. Aufgrund der nicht vereinbarten Preiserhöhung habe ich bereits von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 05.07.2013 18:27

-- Editiert mepeisen am 05.07.2013 18:28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lycille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi mepeisen,

vielen Dank für deine Antwort. Ich bin mir sicher. Ich habe mir die Hardcopy von der Anmeldeseite gemacht. Das Angebot wurde mir auch noch einmal zugeschickt.

Dort steht nur der alte und der reduzierte Preis während der Laufzeit, aber nirgendwo steht, wie der Preis später sein wird.
In den AGBs steht nur etwas über Laufzeit und Kündigung, nichts von einer Preiserhöhung nach Beendigung des Sonderangebotes.
Aktuell gibt es kein Angebot mehr auf dieser Seite. ;-)

Gruß

Lycille

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Ich habe mir die Hardcopy von der Anmeldeseite gemacht.

Bitte mal hier posten (personenbezogene Daten unkenntlich machen).



quote:
Dort steht nur der alte und der reduzierte Preis während der Laufzeit, aber nirgendwo steht, wie der Preis später sein wird.

Ich ahne übles ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lycille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Harry van Sell,

was vermutest du denn Übles?

Wenn du mir erklärst, wie ich das Bild der hardcopy einfügen kann, dann mache ich es.

MfG

Lycille

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""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Auf einer anderen Seite hochladen und dann hier verlinken.

Er ahnt, dass das als Aktionsangebot ersichtlich war und dass darüber auch die Preiserhöhung ersichtlich war.

Nochmal die Frage: Beim Angebot stand beispielsweise "Aktion: Nur 10€ pro Monat, danach 12€." und nun verlangen sie 16€?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lycille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi mepeisen,

das ist ja der Punkt! Ich schreibe es wörtlich ab, die Verlinkung bekomme ich nicht hin:

"Schließen Sie bis 30. März eine Premium-Mitgliedschaft ab und sparen Sie in der ersen Laufzeit 30%. Das heißt, Sie profitieren von allen Vorteilen bereits ab 4,85 € (statt 6,95€)."

Bei einem Auswahlbutton steht noch
" o 6,95€ (das ist dann durchgestrichen)4,85€ mtl. (12 Monate Laufzeit 1)
Die kleine 1 hinter der Laufzeit bedeutet: "Verlängert sich jeweile nach Ablauf um den gewählten Zeitraum."

Da steht nirgendwo " ... verlängert sich ... zum ursprünglichen/alten Preis"

Selbst, wenn man argumentieren würde: "Kann man sich ja denken!" So ist es nicht aufgeführt und bei schriftlichen Verträgen zählt nur, was geschrieben wurde.

Es heißt ja auch: "Sie sparen in der ersten Laufzeit 30%" Kann ja sein, dass der Kunde in der zweiten Laufzeit noch mehr spart (Hinweis Buchclub)!

Vielen Dank

Lycille



-- Editiert lycille am 06.07.2013 17:31

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Es heißt ja auch: "Sie sparen in der ersten Laufzeit 30%" Kann ja sein, dass der Kunde in der zweiten Laufzeit noch mehr spart (Hinweis Buchclub)!

Oder die erste Laufzeit kostet reduziert 6,95 Euro, auf die man noch mal 30% spart. Danach kostet es den regulären Preis von xx,xx Euro...

So lange Du hier nicht alle Details zum selbst ansehen preis gibts, ist es ein Stochern im Nebel. Erfahrungsgemäß sind solche Seiten nämlich sehr geschickt gestrickt.

VG
Roland

-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lycille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Roland-S,

das mache ich gerne. Erkläre mir bitte, wie es geht und dann siehst du alles. Ein "Auf einer anderen Seite hochladen und dann hierhin verlinken" nützt mir nichts. Welche andere Seite? Muss ich dafür eine Website erstellen?

Gruß

Lycille

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lycille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi @,

ich hoffe, das ist okay so?



-----------------


Vielen Dank für eure Hilfe

Lycille

-- Editiert lycille am 06.07.2013 18:17

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Prima, das war ein Anfang.
Du siehst das Pünktchen (Sternchen) hinter den 33% im blauen Feld und die kleine hochgestellte 1 hinter den Klammern mit der Laufzeit?
Man müsste jetzt noch wissen, welche Bedeutung diesen Zeichen gegeben wurde.

VG
Roland

-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lycille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Roland-S,

die 1 habe ich schon im vorherigen Posting erklärt.

Zitat:
Die kleine 1 hinter der Laufzeit bedeutet: "Verlängert sich jeweile nach Ablauf um den gewählten Zeitraum."

Und das Sternchen heißt: :-( Oh, jetzt habe ich es doch noch gefunden:

"... danach gilt der reguläre Preis!"

Ich denke mal, auch wenn der reguläre Preis hier nicht aufgeführt ist, dann steht er ja vorne. ;-)

Vielen Dank für eure Hilfe, auch wenn es in diesem Fall eine "Lesehilfe" war.

Gruß

Lycille




-----------------
""

-- Editiert lycille am 06.07.2013 19:23

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Gerne,

quote:
...auch wenn es in diesem Fall eine "Lesehilfe" war.

...macht ja nix, Hauptsache es hilft.

VG
Roland

-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lycille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Roland-S,

ich bin zufrieden, denn ich habe hier im Forum die Möglichkeit gefunden, dass ich zumindest die Inkassogebühren einsparen kann. Für meine eigene Schusseligkeit (Kündigung verpasst) stehe ich schon ein und schicke jetzt auch sofort meine Kündigung raus! ;-)

Gruß

Lycille

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