eteleon vertrag storniert, O2 will abbuchen

29. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
peterpaan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
eteleon vertrag storniert, O2 will abbuchen

Hallo,

ich habe bei eteleon einen o2vertrag mit anschlussgebühr bestellt. In einer email hatte ich daraufhin angefragt, ob es möglich wäre ihn zu stornieren, da ich einen anderen tarif gefunden hatte, darauf haben sie alles direkt storniert, ohne, dass ich es überhaupt in auftrag gegeben hatte.

Wie auch immer. ich habe keinen vertrag unterschrieben und eine Bestätigung der Stornierung (schriftlich, als email von eteleon, auch im Account ist der status storniert). Nun habe ich aber von O2 eine Rechnung in Höhe der Anschlussgebühr zugeschickt bekommen und sie werden diesen abbuchen.
Ich hatte ihnen eine email geschrieben , vor 4 tagen ohne reaktion.

Laut eteleon buchen die das geld angeblich wieder zurück. Jedoch will ich da nciht recht drauf vertrauen...es müsste mir ja zustehen, das geld zurückzubuchen, ich habe ja keinen vertrag unterschrieben?

Was würdet ihr raten?


Bitte um hilfe

Vielen Dank!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

quote:
Was würdet ihr raten?

Als erstes würde ich mal raten die Forenregeln zu beachten.

Da du hier so fleißig die Firmennamen nennst, WAS an der Formulierung Verzichten Sie auf konkretisierende Details! ist dir nicht verständlich?



Ansonsten würde ich abwarten, denn man hat mindestens 6 Wochen Zeit die Abbuchung zu widerrufen.



Man könnte auch ein Einschreiben an die Firmen senden in dem man die Rechung reklamiert und darauf verweist, das kein Vertrag besteht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)


quote:
mir ja zustehen, das geld zurückzubuchen, ich habe ja keinen vertrag unterschrieben?

quote:
einen o2vertrag mit anschlussgebühr bestellt.

Also gibt es doch einen Vertragsschluß. Unterschrift ist nicht notwendig.
Üblicherweise läuft es so- nach Widerruf werden alle Vorgänge rückabgewickelt. In ungünstigen Situationen kann ein Buchungsvorgang nicht mehr gestoppt werden. Dann wird abgebucht und wieder zurückgebucht. Fatal sind eigenmächtige Rücklastschriften, denn die könnten eine berechtigte Rücklastgebühr verursachen, die dann zu zahlen ist! Erst wenn nach 4 Wochen keine Erstattungen nach vorheriger Rückforderung erfolgen, dann kann man zur Rückbuchung greifen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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