falsche Erstberatung beim Anwalt !

28. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Floppe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
falsche Erstberatung beim Anwalt !

Hallo,

ich habe mir bei einem Anwalt, der Mietrecht als eines seiner Sachgebiete angegeben hatte, eine mietrechtliche Erstberatung geben lassen. Für das Gespräch von 20 Min. habe ich unterschrieben, dafür 150 Euro zu zahlen. So weit ist das wohl in Ordnung für eine Erstberatung.

Jetzt kommt der Clou an der Geschichte: die Beratung war falsch!

Er hat meinen Mietvertrag als wirksam beurteilt.
Mir hat das keine Ruhe gelassen und ich bin in den Mieterverein eingetreten, um meinen Mietvertrag prüfen zu lassen. Ergebnis: er ist sogar aus mehreren Gründen unwirksam, bzw. die Laufzeit ist unwirksam.

Jetzt flattert die Rechnung des Erstberatungs-Anwalt ins Haus und ich frage mich, muß ich eine falsche Beratung tatsächlich in voller Höhe bezahlen?

Hätte ich mich auf seine Aussage verlassen, wäre ich der Argumentation meines Vermieters völlig ausgeliefert gewesen. Und dafür bezahlen, sehe ich eigentlich nicht wirklich ein.

Vielen Dank im voraus für Eure Tipps
Andrea

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

um welche Klauseln geht es denn ?
Ich wäre mir nicht so sicher, dass der Mieterverein unbedingt Recht hat, gerade bei den Mietervereinen gabs wohl erst ein Urteil, dass diese für ihre BEratung nicht haftbar gemacht werden können.

Gruß
Mcihael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Floppe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht nicht um die falsche Beratung beim Mieterverein sondern um die falsche Beratung bei einem Anwalt, den ich VOR dem Mieterverein konsultiert habe.

Ich habe eine fünfjährige Mietvertragslaufzeit. Sprich es verzichten beide Seiten auf das Kündigungsrecht innerhalb von fünf Jahren. Das ist unwirksam.

Außerdem ist es lt. Mieterverein ein Kettenmietvertrag, weil ich jetzt zum dritten mal hintereinander feste Laufzeiten hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das :

quote:
Es geht nicht um die falsche Beratung beim Mieterverein sondern um die falsche Beratung bei einem Anwalt, den ich VOR dem Mieterverein konsultiert habe.


habe ich schon so verstanden. Ich wollte nur schon mal darauf hinweisen, dass es dieses Urteil gibt :

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,444754,00.html

Also, dass auch der Mieterverein nicht unbedingt eine zuverlässige Instanz ist.

Wenn es sich bei Deiner Vertragsklausel um eine Formularklausel handelt, dürfte es in der Tat max. einen Kündigungsverzicht von 4 Jahren geben. Ausser es handelt sich um eine extra ausgehandelte Individualvereinbarung.

Aber zurück zum Thema:
Stellt sich mir die Frage, ob und wie Du beweisen kannst, was beim Anwalt so gesprochen wurde.

Gruß
Michael

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