falsche Prepaid-Abbuchungen

26. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Yourdaniel
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 19x hilfreich)
falsche Prepaid-Abbuchungen

Um Kostentransparent ein Handy nutzen zu können, habe ich mir im August 2010 ein Preipaidhandy von Ja!-Mobil gekauft.

Dazu habe ich jeden Monat die Festnetzflatrate für 14.99€ gebucht, diese hat sich Monat für Monat am 7. automatisch verlängert (bei ausreichendem Guthaben). Im Dezember war nicht genügend Guthaben da, so habe ich sie nicht weiter genutzt. Das war auch ok für mir.

Am 30.12.2010 lade ich mein Guthaben mit 15€ über eine Aufladefunktion bei meiner Bank (DKB) online auf. Ich bekomme noch am gleichen Tag eine SMS, dass nun die Flat wieder gebucht sei. Ich gehe ins Internet auf meine Onlineverwaltung und deaktiviere die Flat zum nächstmöglichen Termin.
Mein nächstes Festnetzgespräch führe ich am 2.1. und kann online sehen, dass dafür keine Gebühren berechnet wurden. Also gehe ich davon aus, dass ich jetzt, nach der SMS und der Vergewisserung im Netz eine Flat für 30 Tage habe.

Allerdings wird die Aufladung vom 30.12. laut Übersicht im Internet erst am 3.1. als Kontobewegung angezeigt.

Ab dem 4.1. werden die Gespräche ins Festnetz wieder ganz normal berechnet. Da ich damit nicht rechne, telefoniere ich aber so, als hätte ich noch die Flat.

Am 9.1. lade ich das Konto wieder mit 15€ auf. Ich entschließe mich, zu BASE zu wechseln. Dorthin will ich die Nummer portieren. Dafür bekomme ich bei BASE dann ein Gsprächsguthaben über 50€. Allerdings müssen zur Portierung auf dem Ja!-Mobil Konto mind. 25€ vorhanden sein.

Somit lade ich mein Konto am 18.1. nochmal mit 15€ auf. Jedoch bekomme ich dann eine SMS, dass die Flat nun gebucht sei und ich diese in Kürze nutzen könne.

Ab dem 18.1. telefoniere ich plötzlich wieder kostenlos. Die 14,99€ für die Flatrate werden dennoch abgebucht.

Am 19.1. schicke ich ein Fax mit der Kündigung des Mobilfunkvertrags mit der Nummer 0160-123456 und mit der Aufforderung zur Datenauskunft nach BDSG (Sperrung, Löschung usw.).

Am 19.1. schicke ich auch ein Fax, in dem ich Auffordere die Fehlbuchungen zu korrigieren und meinem Guthaben wieder gutzuschreiben.

Am 19.1. stellt BASE den Antrag auf die Rufnummernportierung.

Am 21.1. lade ich noch einmal mit 15€ auf, und habe ein Guthaben von 25,76€.

Am 22.1. schicke ich ein Fax, in dem ich notwendige Datenweitergabe zur Rufnummernportierung zu BASE erlaube.

Am 24.1. schicke ich noch ein Fax, mit der Aufstellung des Fehlbeträge. Dabei komme ich auf eine Summe von 23,88€, die meinem Guthabenkonto unberechtigterweise abgezogen wurden. Dazu fordere ich Ja!-Mobil auf, mir bis zum 27.1. ausserdem 25€ Aufwandsentschädigung auf mein Girokonto zu überweisen - also insgesamt 48,88€

Ab dem 25.1. muss ich dann für die Gespräche ins Festnetz nun wieder zahlen und mein Guthaben ist wieder unter 25€ (auch bei normalen Gebühren wäre das eine Gespräch nur 11Cent teuer gewesen - dennoch verringert sich das Guthaben um 1,55€)
Also gehe ich davon aus, dass ich wieder aufladen müsste. Das sehe ich aber garnicht ein.

Aber: Ich wenn ich meine Nummer behalten will und die 50€ Gesprächsguthaben von BASE bekommen will und die falschen Abbuchungen zurückhaben will - was kann ich da noch tun?




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
Ich wenn ich meine Nummer behalten will und die 50€ Gesprächsguthaben von BASE bekommen will und die falschen Abbuchungen zurückhaben will - was kann ich da noch tun?

Nochmals aufladen und anschliesend unter Umständen auf Rückerstattung klagen.

Und soviel Beweise wie möglich sichern ...



quote:
Ich gehe ins Internet auf meine Onlineverwaltung und deaktiviere die Flat zum nächstmöglichen Termin.

Und der wäre?
Also laut AGB/Vertrag, nicht was der Kunde glaubt ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Hinter JA! steht Simply und die haben oft seltsame Abrechnungsmethoden. Da kann man nur anhaltend reklamieren.
So wie Harry erwähnte, sind Termine wichtig und ob Nachweise (hardcopy) für Flatkündigung vorliegt.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Yourdaniel
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 19x hilfreich)

Da bin ich jetzt auch fleißig dabei, Nachweise (Bildschirmkopien) zu sammeln. Schonwieder wurde die Flat einfach deaktivert und kurz darauf bekomme ich eine SMS, dass sie nun wieder aktiv sei. Aber die Gespräch kosten dennoch.

Aber was mache ich dann damit? Ich bekomme eigentlich keine Antworten von Ja!/Simply. Ich schicke Mails bzw. Faxe und beschreibe, was schief läuft die einzige Antwort, die ich bisher bekam war:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach eingehender Prüfung Ihrer Rechnung ist uns ein Fehler unterlaufen. Ihre Festnetzflatrate, wurde zum 07.11.2011 aktiviert und zum 07.12.2010 wieder deaktiviert, somit haben wir Ihnen ein Gespräch am 06.12.2011 fälschlicher weise berechnet. Die Gutschrift über die Verbindungsgebühr in Höhe von 0,11 EUR werden wir Ihnen selbstverständlich gutschreiben. Die Festnetzflatrate wurde zum 03.01.2011 gekündigt und zum 04.01.2011 wieder aktiviert (greift ab dem 05.01.2011), somit wurde Ihnen diese auch wieder in Rechnung gestellt. Eine Gutschrift der Verbindungen werden Sie ebenfalls in Höhe von 1,27 EUR erhalten. Von einer Entschädigung sehen wir ab.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Erläuterungen weitergeholfen haben.


Da steht ja auch: Die Flat gilt ab dem 5.1.
Aber sie ziehen dennoch ab. Und in der aktuellen Ansicht steht, die Flat sei am 18.01. gebucht worden...gezahlt hab ich jedenfalls zweimal dafür :-(

Mittlerweile hab ich jedenfalls das ganze abeschrieben. Es geht um summa summarum 50€. Aber wenn die das bei jedem machen? Ich würde gerne was tun, aber was? Kennt nicht jemande andere geschädigte und wir gehen an die Medien? Oder soll ich polizeiliche Anzeige erstatten? Nix machen ist jedenfalls doof - für die anderen Geschädigten.

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-- Editiert am 26.01.2011 23:43

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Bei rechtlich relevanter Kommunikation greift man auch heute noch zum Einschreibbrief, insbesondere da elektronische Kommunikation oft in den AGB dafür auch nicht ausreichend sind. In den callcentern sitzt ohnehin nur armes Volk ohne Entscheidungsbefugnis.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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