folgen bei verstoß gegen AGB?

27. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
ralf.T
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
folgen bei verstoß gegen AGB?

hallo!

habe eine eher generelle frage bzgl AGB.
welche konsequenzen hat ein verstoß gegen teile von AGB, welche rechtswege stehen hier dem verfasser der AGB zu?

konkretes beispiel etwa ist ein betreiber einer bibliothek, der in seinen AGB unter dem punkt "Eigentum & Urheberrecht" aufführt "Die entliehenen Medien sind nur zum privaten, nicht zum kommerziellen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung (auch in Teilen), weitere Vermietung, Verleih und öffentliche Aufführungen sind nicht gestattet."
auf nachfrage wurde mir gesagt, dass dies natürlich auch sämtliche bücker (bild & schrift) umfasst.

nun ging ich immer davon aus, dass ich mir auszüge aus büchern aus der bibliothek für den privatgebrauch kopieren kann.
dies steht allerdings in widerspruch mit den AGB.

welchen strafanspruch kann hier der betreiber stellen wenn gegen seine AGB verstoßen wird (hier speziell betreffend urheberrecht & eigentum)?

mfg, ralf!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

bis hin zu einer Vertrgsstrafe, sofern eine solche vereinbart wurde

Vertragsstrafen (pauschale verschuldensunabhängige Ansprüche) sind in AGB unzulässig.

Pauschalisierte Schadensersatzforderungen sind unwirksam, wenn dem Verbraucher nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, es sei kein oder ein geringerer Schaden eingetreten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ralf.T
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für eure antworten.

ist es richtig wenn ich die posts so zusammenfasse, dass ich als privat person weiterhin kopien für mich (privater gebrauch) anfertigen kann, es jedoch dem verfasser der AGB danach freisteht mich deshalb zb zu kündigen (da es seine AGB oder hausordnung eben untersagt)?

mfg, ralf.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ja.

Aber wie schon gesagt, die AGB untersagen nichts, was vom UrhG erlaubt ist, insofern sind sie nicht restriktiver als die Gesetzeslage.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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