fristgerechte Kündigung Handyvertrag

3. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
MichaelWeber
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
fristgerechte Kündigung Handyvertrag

Ich habe am 03.08.2001 einen Handyvertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Nun habe ich diesen am 28.05.2003 zum 31.08.2003 fristgerecht gekündigt, da Verträge meiner Meinung nach immer zum Ende des Monats kündbar sind.

Ist dies nun eine fristgerechte Kündigung oder nicht?
Das Mobilfunkunternehmen hat mir auf telefonischem Wege mitgeteilt, daß die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und sich der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert.

Was kann ich tun?

Eine schnelle Antwort wäre toll, da das mit den Fristen anscheinend so eine Sache ist ;-)

Danke schon mal.
Micha

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ks-schnecke
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 54x hilfreich)

K-Frist 3 Monate zum Monatsende bedeutet bei Vertragsschluss 3. August: Ablauf des Vertrages am 31. August, d.h. am 31. Mai muss denen die kündigung vorliegen. Wenn du deine Kündigung am 28. Mai bis 18:00 Uhr (Postschluss) losgeschickt hast, müsste sie eigentlich spätestens am 31. Mai da gewesen sein trotz Feiertag (29. Mai) und dementsprechend fristgerecht. Tip aber für´s nächste Mal: Lieber auf Nr. Sicher gehen und zwei Wochen früher kündigen...
Gruss ks

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#2
 Von 
MichaelWeber
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Ich habe am 30.05.2003 eine SMS mit der Eingangsbestätigung der Kündigung vom Mobilfunkunternehmen bekommen. Also ist sie rechtzeitig zugegangen.

Danke nochmals.
Gruss Micha

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HarryVic
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 79x hilfreich)

Verträge müssen aber nicht wie Sie behaupten, immer zum Ende eines Monats kündbar sein. Es hängt also entscheidend von den Vertragsvereinbarungen (AGBs) ab, ob der Vertrag zum 03.08. gekündigt werden musste. Wenn das Vertragsende der 03.08. war und in den Bedingungen steht, dass die Kündigung 3 Monate vor Vertragsende zugehen muss, hätte der Zugang der Kündigung bereits am 03.05. erfolgen müssen. Das würde also bedeuten, dass sich die Vertragslaufzeit tatsächlich um ein weiteres Jahr verlängert.

Mfg
Harry

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"Harry"

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