fristgerechte Kündigung per Fax

26. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ole
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
fristgerechte Kündigung per Fax

Ich habe einen Vertrag fristgerecht per Fax gekündigt und im Anschluss per Einschreiben/Rückschein geschickt. Mein schreiben war dann 4 Tage unterwegs und kam leider 1 Tag zu spät an. Daraufhin erhielt ich die Nachricht, dass die Kündigung zu spät eingegangen sei und ich ein weiteres Jahr zahlen dürfe. Ist die fristgerechte Kündigung per Fax mit anschließender Sendung per Post nicht rechtsgültig?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Soweit nichts anderes (vertraglich oder gesetzlich) vorgeschrieben ist, können Sie einen Vertrag natürlich auch per Fax wirksam kündigen. Allerdings haben Sie dann idR ein Beweisproblem, da Sie hinsichtlich des fristgerechten Zugangs beweispflichtig sind. Ein Anhaltspunkt für einen fristgerechten Zugang des Faxes ist aber idR der Sendebericht, aus dem hervorgeht, dass und wann die Übertragung erfolgreich stattgefunden hat. Wenn Sie diesen Sendebericht also noch haben, würde ich dem Vertragspartner unter Hinweis auf diesen Bericht schreiben, dass Sie fristgerecht gekündigt haben.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Genau, meist heißt es ja "durch Kündigung auf dauerhaftem Datenträger". Das ist ein Fax definitiv.

Ich kündige auch oft per Fax, drucke den Sendebericht auf der Rückseite des Faxes aus, und lassen -wenn möglich- einen Zeugen unterschreiben, daß Fax und Bericht auch tatsächlich zusammen gehören.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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