gebrochene Vereinbarung

8. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
burgmeier
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 19x hilfreich)
gebrochene Vereinbarung

Beispiel:
Person A erhebt Klage vor Gericht gegen Person B zur einer Einmalzahlung von 5000 Euro und Erhöhung der monatlichen Zahlung auf 500 Euro.
Person A und Person B einigen sich dann mittels einer notariellen Vereinbarung wie folgt:
Person B zahlt bis zu einem bestimmten Termin die geforderte Einmalsumme und monatlich einen bestimmten Betrag .
Person A zieht die Klage zurück wenn der Einmalbetrag auf dem Konto von A gutgeschrieben ist.
Person B zahlt wie Vereinbart bis zum angegeben Termin und Person A teilt per Mail mit, dass das Geld auf seinem Konto gutgeschrieben ist und die Klage zurückgezogen wurde.
Einige Woche nach dem angegeben Gerichtstermin bekommt Person A ein Urteil vom Gericht in dem steht, dass die Klage zurückgewiesen wird, da keine der betroffen Parteien anwesend war.
Gegen das Urteil kann binnen einer bestimmten Frist Einspruch eingelegt werden usw.
Frage:
Was zählt nun, das Urteil oder die Vereinbarung?

Ist die Vereinbarung hinfällig, da Person A sich nicht an diese gehalten hat indem sie die Klage nicht zurückgezogen hat, obwohl dies so schriftlich dort festgehalten ist.
Vielen Dank schon mal für eure Meinungen!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Aber Fredy, die haben doch Vereinbarung miteinander, sogar ne notarielle. Wieso um Himmels willen soll die denn auf einmal ungueltig sein? Es bedurfte doch gar keiner gerichtlichen Entscheidung mehr und ob die Klage nun vom Klaeger zurueckgenommen oder vom Gericht abgewiesen wurde, hat fuer die Wirksamkeit dieser notariellen Vereinbarung doch ueberhaupt keine Bedeutung.

Grundlage fuer die Forderung des A ist nun die notarielle Vereinbarung, die Vorgeschichte interessiert nicht mehr.

Gruss
CAM

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#3
 Von 
burgmeier
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 19x hilfreich)

In der Vereinbarung ist ausdrücklich festgelegt, dass A sich verplichtet die Klage zurüch zu nehmen, wenn der Betrag von B auf dem Konto ist.
Da A diesen Schritt nicht gemacht hat, denke ich, dass dies ein Nichteinhalten der Vereinbarung ist und die Vereinbarungspunkte somit nicht erfüllt wurden. Somit könnte A wohl, wie §§ es erwähnt hat, auch die Rückforderung der Einmalzahlung stattfinden.

Seht ihr das auch so?

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#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Eine voellig unbedeutende Nachlaessigkeit, aus der dem B ja nicht einmal der Ansatz eines Schadens erwachsen kann. Die Vereinbarung an sich duerfte hierdurch nicht angreifbar geworden sein.

Wenn aber doch, was waere die Konsequenz? Die ganze Sache muesste noch einmal von vorn aufgerollt werden, was im Ergebnis aller Wahrscheinlichkeit nach lediglich zu einer noch hoeheren Kostenbelastung fuehren duerfte.

Gruss
CAM

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Es gilt der notarielle Vertrag.
Das Gerichtsurteil hat die Klage abgewiesen, weil keiner anwesend war. Auf Umweg, durch das Nicht-anwesend, die Klageabweisung, hat A die Klage sozusagen zurückgenommen, dafür aber die Klagekosten selbst übernehmen müssen, was er hätte von B zurückverlangen können.

Ob Gerichtsurteil oder Notar Urkunde, keine von diesen schützt A von B`s mögliche Insolvenz.

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#7
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

Dem B dürfte es doch bei normaler Betrachtung völlig egal sein, ob A die Klage zurücknimmt oder durch Nichterscheinen verliert. B hat bei beidem keine Klage mehr am Hals und keine Kosten.

Ich würde daher sagen, dass A seinen Vertragsteil erfüllt hat oder B sich jedenfalls nicht auf diese nicht wortwörtliche Erfüllung berufen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Einige Woche nach dem angegeben Gerichtstermin bekommt Person A ein Urteil vom Gericht in dem steht, dass die Klage zurückgewiesen wird, da keine der betroffen Parteien anwesend war...

Das erschließt sich mir nicht.
Wenn keine Partei anwesend ist, kann kein Versäumnisurteil ergehen.
Hier wäre das Ruhen des Verfahrens anzuordnen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Jawohl, B hatte auch den Termin versäumt.
Das Ruhen des Verfahren ist zweckmäßig.
solange A die 1te Einmalzahlung noch nicht erhalten hat, kann er nicht riskieren die Klage zurückzunehmen.
Die Zahlung und Gerichtstermin haben sich wohl gekreuzt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Das Ruhen des Verfahren ist zweckmäßig...

Jedenfalls ist es gesetzlich so vorgesehen :)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

naja, es kann auch eine Entscheidung nach Aktenlage erfolgen, § 251a Abs. 1 ZPO .

Insofern sollte der Threadersteller vielleicht noch mal genauer sagen, was hier das Gericht geschrieben hat.

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