Hallo, da meine Fernseh-Zeitschrift schon zum 4. Mal nicht im Briefkasten wa,r bin ich sauer. Kann schlecht laufen u. deshalb ist es schwierig mir Ersatz zu holen.Sie ersetzen sie dann am Jahresende. Kann ich aauch ußerhalb der Abokündigungsfrist kündigen? Habe schon 2 emails an die Firma gescjhickt u. eine aus Versehen an mich selber, weil ich in deren email auf "beantworten" geklickt u. nichts gemerkt habe. Jedesmal weil die Zeitschrift fehlte. Für einen Rat vielen Dank im voraus
-- Editiert von Marry am 09.09.2021 22:41
habe ein Zeitschriftenabo aber die Fernsehzeitung fehlte schon 4 mal?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatSie ersetzen sie dann am Jahresende. :
Bedeutet was genau?
Wie wird denn geliefert? Per Post? Per Bote?
ZitatKann ich aauch ußerhalb der Abokündigungsfrist kündigen? :
Was genau findet sich zu dem Thema denn in den vertraglichen Vereinbarungen?
1. Zitat (von Marry):
Sie ersetzen sie dann am Jahresende;
Bedeutet was genau?
Wie wird denn geliefert? Per Post? Per Bote?[/color]
es bedeutet , wenn der Vertrag bzw. die HörZu--Lieferung endet, erhalte ich die fehlenden Zeitschriften noch so lange weiter..
( z.B. 4 wurden vorher nicht geliefert- also erhalte ich 4 Wochen nachträglich jede Woche eine Zeitung , also ).
Glaube ,die Zeitschrift wird von einer Botin gebracht.
Was genau findet sich zu dem Thema denn in den vertraglichen Vereinbarungen?
Diese AGBs gelten für Verträge zwischen der H+ F Vertriebs GmbH, nachfolgend H + F und dem Abonnenten über die regelmäßige Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften.l
Deshalb mein Anliegen, wenn ich so unregelmäsig beliefert werde, kann ich dann trotzdem kündigen?
Signatur:
Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
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-- Editiert von Marry am 10.09.2021 18:04
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-- Editiert von Marry am 10.09.2021 18:12
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