handy vertrag/kündigung

13. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
marni1977
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
handy vertrag/kündigung

Ich habe mit vodafone ein etwas komplizierts Problem. Im Oktober 04 habe ich mit vodafone einen Handy Vertrag abgeschlossen. In dem Glauben, dass ich nach zwei Jahren nur die üblichen 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muß, habe ich Ende September eine Kündigung,mit dem Hinweis "Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Termin (31.10.06)" geschickt. Zu dieser Kündigung wurde sich nicht geäußert. Da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, dachte ich der Fall sei damit erledigt. Nun bekomme ich am 12.12. einen Brief mit folgendem Inhalt: "fristlose Kündigung" des Vertrages von Unternehmensseite aus mit mir!? Und eine Forderung über 167€. Offensichtlich war meine Kündigung (deren Eingang mir gestern am Telefon bestätigt wurde) nicht wirksam, da laut meinem Vertrag (den ich leider nicht mehr habe) andere Kündigungsfristen gelten. Nämlich zum 01.08. jeden Jahres oder so ähnlich!? So hat sich mein Vertrag um ein Jahr (bis 31.12.07) verlängert. Davon wurde ich nicht in Kenntnis gesetzt. Nun kommt hinzu, dass von mir zwei Rechnungen (September/November06) zu jeweils 9,95€ nicht bezahlt wurden. Das Geld wurde von meinem Konto abgebucht und wegen "nicht ausreichender Deckung" wieder zurück gebucht. Das ist mir aber nicht aufgefallen. Die zwei Mahnungen die mir geschrieben wurden, sind aber bei mir nie angekommen!(Ich hatte in meinem Kündigungsschreiben eine neue Anschrift angegeben. An diese ist mir auch die Kündigung zugegangen, aber die Mahnungen eben nicht!) Aufgrund meiner "nicht Reaktion" auf die Mahnungen wird mir nun gekündigt, aber ich soll bitte noch die gesamte Grundgebühr für 2007 bezahlen!! 120€.
1.Muß ich auf eine Verlängerung meines Vertrages nicht hingewiesen werden? Bzw. darauf, dass meine Kündigung nicht wirksam war?
2. Muß ich eine fristlose Kündigung hin nehmen, wenn ich die Mahnungen vorab nicht erhalten habe?
3. Muß ich die Grundgebühr für 2007 auf einen Schlag zahlen, obwohl die Leistung von vodafone nicht mehr erbracht wird? Der Vertrag existiert ja ab sofort nicht mehr.
4. Gibt es überhaupt so seltsame Kündigungsfristen wie "zu jedem 01.08.?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Grüße

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

zu 1. Nein! Der Kunde sollte aber auf die Kündigungsbestätigung achte (hat bei mir immer geklappt)
2. Du warst im Verzug und VF im Prinzip im Recht. Versuche es über Kulanz (neue Rechnungsadresse nicht bearbeitet) und du bekommst vielleicht die Nr. wieder freigeschaltet.
3. Ja, schau mal in AGB!
4. Warum nicht? Termine verschieben sich durch VVL und Kündigungen.

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

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#2
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo marni197,


kleine Ergänzung zu den vorherigen Antworten:

zu 1. (Auszug aus den Vertragsbedingungen Ihres Netzanbieters):

quote:
Die Kündigungsfrist (...) beträgt jeweils 3 Monate. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende des zweiten Vertragsjahres möglich. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag (...) um ein weiteres Jahr.


Davon unabhängig schreiben Sie selbst:
quote:
Im Oktober 04 (...) einen Handy Vertrag abgeschlossen. In dem Glauben, dass ich nach zwei Jahren nur die üblichen 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muß, habe ich Ende September eine Kündigung,mit dem Hinweis Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Termin (31.10.06) geschickt.
Diese Aussagen schließen sich doch gegenseitig aus, finden Sie nicht auch?

zu 2.: Ja. Die Beweislast dafür, daß die Mahnungen nicht angekommen sind, liegt m.E. bei Ihnen. Vodafone verschickt außerdem m.W. zusätzlich auch SMS an säumige Zahler. Auch hatten Sie die Möglichkeit, die Nichteinlösung der Lastschrift auf Ihrem Konto zu bemerken und zu reagieren. Da dies nicht passiert ist, greifen hier ebenfalls die AGB von Vodafone (die Sie bei Vertragsabschluß je zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben):
quote:
Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teiles des Rechnungsbetrages in Verzug, ist VF D2 berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.


3. Siehe oben.

4. Normalerweise ist der letztmögliche Kündigungstag immer einen Tag vor dem Vertragsabschluß- bzw. letzten Vertragsverlängerungsdatum. Eine Festschreibung auf ein bestimmtes Datum ist m.W. eher unüblich. Da ist der genaue Wortlaut der Kündigungsbestätigung sicher hilfreich...


MfG,

der Ritter

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-- Editiert von DerRitter am 14.12.2006 12:28:17

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#3
 Von 
marni1977
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke soweit.
Ich denke mittlerweile auch, dass alles rechtens ist. Obwohl ich es alles ziemlich unfair finde. Ich habe wirklich nie eine Mahunug erhalten und da bin ich mir nicht ganz sicher, ist es nicht an vodafone mir zu beweisen, dass ich die Mahnungen erhalten habe? Außedem frage ich mich jetzt, ob ich bei Vertragsverlängerung dann nicht wenigsten das Recht auf ein neues Handy habe.
Danke und Grüße

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#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Bitte lasse dir die sehr guten Ausführungen von Ritter noch mal durch den Kopf gehen und lese die AGB. Du weißt das 9,95€/Monat fällig sind und kümmerst dich nicht darum? Du siehst die fehlgeschlagene Buchung und reagierst nicht? Sorry-das ist eindeutig dein Versagen. Da die Zahlungen regelmäßig fällig sind und du das weißt bist du auch ohne Mahnung in Verzug.

Das neue Handy bekommst du nur bei 24Monaten VVL und jetzt vielleicht gar nie mehr. Versuche es diplomatisch (mein Hinweis zu 2.) und versuche ggf. den Vertrag weiter(24M.) laufen zu lassen. Das ergibt Handy+Nutzung der Rufnr.+bessere Kreditwürdigkeit.

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#5
 Von 
marni1977
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf meinen Auszügen war nur eine Rücklastschrift zu sehen habe ich gestern fest gestellt. Danach durfte von Vodafone, laut Aussage der netten Servicemitarbeiterin, nicht noch einmal abgebucgt werden. Das ertstemal ist mir wohl irgendwie untergegangen. Für mich war die SAche mit der Kündigung erledigt und deswegen habe ich wahrscheinlich nicht darauf geachtet. Ich will mich nicht raus reden, es ist einfach nur alles ziemlich blöd und unfair gelaufen.
Danke.

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#6
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Du hast immer noch nicht Ritters Ausführungen verstanden!
Du hättest mind. 3 Monate vor dem Oktober 06 kündigen müssen. Die Fehler liegen bei dir.

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#7
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@abgezockt: Danke für die Blumen. ;)

@Marni197:

quote:
Ich will mich nicht raus reden, es ist einfach nur alles ziemlich blöd und unfair gelaufen.
Mit Ausnahme der Worte 'und unfair gelaufen' stimme ich Ihren Ausführungen in dem zitierten Teil Ihres Postings uneingeschränkt zu.


MfG,

der Ritter

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#8
 Von 
marni1977
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

@abgezockt
ich bin ja nicht völlig verblödet. Ich hab das mit der Kündigungsfrist schon kapiert. Ich bestreite ja auch nicht (mehr), dass die VVL nicht recht ist, sondern die fristlose Kündigung. Der Fehler, dass bei mir zwei Mahnungen nicht eingegangen sind, liegt ganz sicher nicht bei mir, sondern scheinbar bei vodafone. Die offensichtlich meine angegebene Adressänderung nicht beachtet haben.

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#9
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

@marni197:
wollte Dich wirklich nicht für blöd darstellen, nur unfair war Vodafone kaum. Du mußt alles von 2 Seiten betrachten. Versetz Dich doch mal in die Lage eines VF-MAs. Was solll der denn denken bei der Situation?

Entschuldige bitte, wenn ich es etwas ungünstig/undiplomatisch ausgedrückt habe.

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

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#10
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Marni197: Wenn die Post bei Vodafone (und m.W. auch bei den anderen Mobilfunkunternehmen) dem Kunden nicht zugestellt werden kann und es zu einem Postrückläufer kommt, wird der Kunde i.d.R. per SMS darüber informiert und u.U. auch der Netzzugang bis zu einem Abgleich der Adresse gesperrt.

Da dies in Ihrem Fall nicht passiert zu sein scheint, ist für Vodafone erstmal davon auszugehen, daß die Post sie regulär erreicht hat. Das Gegenteil bleibt durch Sie zu beweisen (was schwierig sein dürfte).

Unanbhängig vom (Nicht-)Erhalt der Mahnungen waren Sie in der Zahlungspflicht, dieser sind Sie nicht nachgekommen. Aus diesem Grund greift die o.g. weitere Vorgehensweise Ihres Mobilfunkanbieters gemäß dessen AGB.

Was genau jetzt dabei unfair sein soll, entzieht sich meinem Verständnis. Schließlich hat nicht Vodafone die vertraglichen Pflichten verletzt, sondern Sie.


MfG,

der Ritter

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#11
 Von 
marni1977
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal!

Also, ich habe direckt nach unserer Diskussion hier an vodafone einen langen Brief geschrieben, in dem ich die Situation erklärt habe, mich endschuldigt habe und um Verständniss und Einigung gebeten habe. Das ist nun schon über 2 Wochen her und Vodafone hat noch nicht reagiert. So langsam mache ich mir Sorgen, da ich ja den Forderungen von V. eigentlich schon längst hätte nach kommen müssen. Zumindest nach ihrer Aussage. V. hatte mir ein ZAhlungsziel von 5 Tagen eingeräumt. Was kann denn nun schlimmsten falls passieren wenn ich so lange über das Zahlungsziel hinaus bis? Äußern müßte V. sich doch schon nochmal oder!?
DAnke.
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Achte darauf die monatlichen Gebühren vertragsgemäß weiter an VF zu zahlen. Briefe zählen nicht - nur tätiges Handeln.

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

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#13
 Von 
marni1977
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, danke. Das habe ich natürlich nicht gemacht. Ich dachte ich warte erstmal was V. sagt. Dann werde ich die versäumten Beträge jetzt überweisen.
Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@marni197: Ich verstehe Sie wirklich nicht. Warum 'müßte V. sich doch schon nochmal' melden?

Ich wiederhole mich nur ungern: Sie haben Ihre vertraglichen Verpflichtungen verletzt. Jetzt haben Sie auch noch das gesetzte Zahlungsziel verstreichen lassen.

Das erweckt (nicht nur bei Mobilfunkbetreibern) nicht notwendigerweise den Eindruck, daß Sie wirklich etwas an einem entsprechend positiven Ausgang der Angelegenheit interessiert sind.

Ganz ehrlich: Es würde mich nicht wundern, wenn Sie zukünftig ernsthafte Probleme bekommen, einen Mobilfunkvertrag abzuschließen...von den sonstigen Problemen, die Ihnen möglicherweise noch ins Haus stehen, mal ganz abgesehen. :bang:


MfG,

der Ritter


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#15
 Von 
marni1977
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ich verstehe sie auch nicht.
Es geht hier nicht nur um Recht oder nicht Recht. Ich habe einen Fehler gemacht, V. hat einen Fehler gemacht (wenn ich eine neue Adresse angebe erwarte ich, dass die verläßlich bearbeitet wird). Und nun wäre es einfach angebracht mal ein bißchen genauer hin zu sehen und nicht einfach pauschal zu urteilen und auf irgendwelchen Paragraphen rum zu reiten.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

@Marni197:
Schade das es hier kein Umfragen gibt. Sonst könnte man ja mal abstimmen ob SIE noch jemand versteht. Insbesondere die Verhaltensweise nach Aufdeckung das da was schiefgelaufen ist, ist doch grob fahrlässig!!!! :augenroll:
Ein kleiner Verwaltungsfehler von VF ist keineswegs gegen den grober Vertragsverstoß deinerseits aufzuwiegen. Ritter hat sich verdammt viel Mühe gegeben dir das klar zu machen. Aber bitte - warte noch weiter, sehe DEIN Unrecht nicht ein und du wirst einen Schufa-Eintrag bekommen, keine Kredite mehr, Keine Vertragshandies mehr usw.
:bang:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Mr.Cool: Ein anderer Forenbenutzer hat mal vor Längerem den Ausdruck 'beratungsresistent' geprägt. Der scheint mir hier durchaus zutreffend...

@marni197: Es tut mir leid, daß Sie bisher von mir nicht die Antworten bekommen haben die Sie sich gewünscht oder erhofft hatten. Das liegt nicht daran, daß ich Ihnen nicht gönne, diese Antworten zu erhalten, sondern ganz einfach daran, daß der Sachverhalt sich m.E. so wie von mir geschildert darstellt.

quote:
Es geht hier nicht nur um Recht oder nicht Recht.
Sondern? Ich frage nur, weil Sie im Forum VertragsRECHT gepostet haben.
quote:
Und nun wäre es einfach angebracht mal ein bißchen genauer hin zu sehen
Ich sehe, Sie lernen langsam dazu...

Wie wiederholt geschrieben, statt hier stur auf 'die bösen Menschen von V. haben aber auch einen Fehler gemacht, menno, die sind sooo fies' zu machen, sollten Sie sich überlegen, wie Sie den bereits entstandenen Schaden minimieren. Anregungen dazu haben Sie ja bereits erhalten.


MfG,

der Ritter



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