handyrechnung ,wie lange rückwirkend stellbar?

3. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
rotti0801
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
handyrechnung ,wie lange rückwirkend stellbar?

ich habe heute meine neue handyrechnung bekommen,wo rückwirkend vom 14.05-30.07. einzelne posten aufgeführt und abgerechnet waren, ist das über einen so langen zeitraum gestattet abzurechnen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Ich meine mich zu erinnern, daß die Verjährung bei Telekommunikationsdienstleistungen 3 oder 6 Monate beträgt. Was auch immer davon, es wäre jedenfalls noch nicht verjährt, da der erste Termin erst 2.5 Monate her ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rotti0801
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

das es noch nicht verjährt ist bzw ich es bezahlen muss bzw auch will ist klar, ich fand es nur extrem lang rückwirkend,bei einem anderen vertrag kommen spätestens 30 tage später die zu berechnenden posten ,darum fragte ich.danke dir trotzdem.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Kommt halt immer darauf an, worum es geht. Wenn du die Kosten inhaltlich nicht zweifelhaft findest, solltest du zahlen. Wenn dir natürlich nach über 2 Monaten plötzlich irgendwelche 0900er-Nummern abgerechnet werden, die du nie angerufen hast...

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#4
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

Was sind das denn für Rechnungsposten?

Kann es sein, dass es Roaminggebühren sind, diese können im allgemeinen vom normalen Rechnungslauf abweichen!



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