heizöl-bestellung verbindlich?

27. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
manuel5
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
heizöl-bestellung verbindlich?

nabend ich benötige mal eure hilfe

und zwar habe ich vor ca. 6 wochen heizöl bei einem lieferranten telefonisch angefragt.
die frage war ob wir schnellst möglich heizöl bekommen könnten die antwort war ja es geht schon anfang nächster woche.
ich war einverstanden und habe zugesagt.
die woche war gekommen und es hat sich niemand gemeldet.
also habe ich nochmal nachgefragt da hies es nächste woche wahrscheinlich.
ok es sind ca. 4 wochen vergangen keiner hat sich gemeldet.
da habe ich bei einem anderren heitzöl bestellt alles wunderbar der war am nächsten tag da.
heute ruft der 1. lieferrant wieder an und sagt er kommt morgen früh habe ich gesagt das sei hinfällig sagt er dann muß ich eine ausfallrechnung bezahlen.

kann das sein er hat mich doch nie über seine agb`s informiert ich habe nie etwas unterschrieben

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Warum solltest du einfach von einem Vertrag zurücktreten können, ohne Fristsetzung, ohne Verzug?

(Bevor das Argument kommt: Widerrufsrecht fällt bei Heizöl flach, §312d IV (6) BGB .)

Du könntest höchstens pokern und sagen, soll dir die Gegenseite die mündliche Bestellung doch beweisen. Das halte ich persönlich aber für zu riskant.

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#2
 Von 
manuel5
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

es war doch der liefertermin eine woche spöter und nicht in 6 wochen es hat sich ja niemand mehr von denen gerührt.
wie ist das den bei mündlichen verträgen ich kenne doch nicht die agbs von der firma

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#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> es war doch der liefertermin eine woche spöter und nicht in 6 wochen es hat sich ja niemand mehr von denen gerührt

Das hebt aber den Kaufvertrag nicht auf.
Außerdem wirst du im Zweifel telefonische Zusagen kaum beweisen können.

> wie ist das den bei mündlichen verträgen ich kenne doch nicht die agbs von der firma

Selbst wenn die AGB mangels Einbeziehung nicht wirksam würden (was zweifelhaft ist), bliebe der Vertrag trotzdem gültig.
Wenn du den brechen willst, mußt du die Konsequenzen tragen. Wenn der Lieferant auf Abnahme und Bezahlung besteht, hast du Pech. Eine "Ausfallrechnung" ist ein reines Kulanzangebot, dich mit "weniger Schaden" aus dem Vertrag zu entlassen.

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#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Was wurde denn konkret mündlich vereinbart?

Liefermenge und Preis?

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#5
 Von 
manuel5
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

es waren 600 liter preis lag bei 500€

habe nochmal mit denen telefoniert sie wollen nur die diverrenz zwischen dem aktuellen l preis und dem bei der bestellung das sind nur so 30€ die werde ich auch bezahlen.

ich war nur etwas beunruhigt weil ich was von 30% der auftragssumme im netz gelesen hatte. Das hätte mich dann schon gewurmt.

müßte ja mal fragen ob ich bei einem preisanstieg die diverrenz ausbezahlt bekomme wenn ich es nicht nehme??? :grins:



-- Editiert von manuel5 am 31.10.2008 16:57

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#6
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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