nabend ich benötige mal eure hilfe
und zwar habe ich vor ca. 6 wochen heizöl bei einem lieferranten telefonisch angefragt.
die frage war ob wir schnellst möglich heizöl bekommen könnten die antwort war ja es geht schon anfang nächster woche.
ich war einverstanden und habe zugesagt.
die woche war gekommen und es hat sich niemand gemeldet.
also habe ich nochmal nachgefragt da hies es nächste woche wahrscheinlich.
ok es sind ca. 4 wochen vergangen keiner hat sich gemeldet.
da habe ich bei einem anderren heitzöl bestellt alles wunderbar der war am nächsten tag da.
heute ruft der 1. lieferrant wieder an und sagt er kommt morgen früh habe ich gesagt das sei hinfällig sagt er dann muß ich eine ausfallrechnung bezahlen.
kann das sein er hat mich doch nie über seine agb`s informiert ich habe nie etwas unterschrieben
heizöl-bestellung verbindlich?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Warum solltest du einfach von einem Vertrag zurücktreten können, ohne Fristsetzung, ohne Verzug?
(Bevor das Argument kommt: Widerrufsrecht fällt bei Heizöl flach, §312d IV (6) BGB
.)
Du könntest höchstens pokern und sagen, soll dir die Gegenseite die mündliche Bestellung doch beweisen. Das halte ich persönlich aber für zu riskant.
es war doch der liefertermin eine woche spöter und nicht in 6 wochen es hat sich ja niemand mehr von denen gerührt.
wie ist das den bei mündlichen verträgen ich kenne doch nicht die agbs von der firma
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
> es war doch der liefertermin eine woche spöter und nicht in 6 wochen es hat sich ja niemand mehr von denen gerührt
Das hebt aber den Kaufvertrag nicht auf.
Außerdem wirst du im Zweifel telefonische Zusagen kaum beweisen können.
> wie ist das den bei mündlichen verträgen ich kenne doch nicht die agbs von der firma
Selbst wenn die AGB mangels Einbeziehung nicht wirksam würden (was zweifelhaft ist), bliebe der Vertrag trotzdem gültig.
Wenn du den brechen willst, mußt du die Konsequenzen tragen. Wenn der Lieferant auf Abnahme und Bezahlung besteht, hast du Pech. Eine "Ausfallrechnung" ist ein reines Kulanzangebot, dich mit "weniger Schaden" aus dem Vertrag zu entlassen.
Was wurde denn konkret mündlich vereinbart?
Liefermenge und Preis?
es waren 600 liter preis lag bei 500€
habe nochmal mit denen telefoniert sie wollen nur die diverrenz zwischen dem aktuellen l preis und dem bei der bestellung das sind nur so 30€ die werde ich auch bezahlen.
ich war nur etwas beunruhigt weil ich was von 30% der auftragssumme im netz gelesen hatte. Das hätte mich dann schon gewurmt.
müßte ja mal fragen ob ich bei einem preisanstieg die diverrenz ausbezahlt bekomme wenn ich es nicht nehme???
-- Editiert von manuel5 am 31.10.2008 16:57
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten